Sehr gutes Motto! Das sollte für alle Arten von Kindesmissbrauch gelten. Auch für alle medizinisch nicht notwendigen Elternwunsch-Operationen an Kindern, ganz besonders an den Genitalien. Geschlechtsunabhängig.
Und wenn der Betroffene nicht zustimmungsfähig ist heißt das NEIN!
Künftig solle das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip gelten, mahnt Kerstin Claus In ihrem ersten Bericht an. Eine weitere Forderung könnte vor allem für die Kirchen heikel werden.
ZitatHeikel für die beiden großen Kirchen in Deutschland könnte die Forderung von Claus werden, Missbrauchsopfern für datenschutzrechtliche Beschwerden den Rechtsweg vor staatlichen Gerichten zu ermöglichen.
Aber wenn es nur christliche Kirchen betrifft ist das doch kein Problem! Aber anderen Religionsgemeinschaften, denen möchte man auf keinen Fall zu nahe treten.
Mit dem §1631d BGB hat der Gesetzgeber das Gegenteil bewirkt, er dem Rechtsweg wegen eines Vorhautraubs den Boden entzogen.