Beschneider könnten männliche Kinder unterbewusst als ihre künftigen Konkurrenten bei der Partnersuche wahrnehmen.

  • Das hier ist ein uralter Artikel, aber immer noch zeitgemäß:

     Male circumcision is a weapon in the sperm wars (2008)

    Quote

    Circumcision and other forms of male genital mutilation have always been a puzzle. The ritual mutilations can leave the man vulnerable to infection and even death. So why do some societies insist on such a risky ritual for their men?


    There may be an evolutionary explanation, according to Christopher Wilson, of Cornell University in New York, US. It could function to reduce a young man's potential to father a child with an older man's wife, he says.


    Sperm competition theory predicts that males will evolve ways to ensure that their sperm, and not another male's, fertilises a female's eggs. Genital mutilation, in this view, is just another way to win the sperm war.


    In some forms of mutilation, the handicap to sperm competition is obvious. There is subincision, for example, where cuts are made to the base of the penis. This causes sperm to be ejaculated from the base rather than the end, and is performed in several Aboriginal Australian societies, says Wilson.

    Es geht also den getarnten Kinderschändern nicht nur um Geld, sondern wohl auch um das unterbewusste Ausschalten von Konkurrenz.

    Die Guten gewinnen in Märchen und DreamWorks-Filmen. In der Realität gewinnen sie nicht.

  • Der Ausdruck "Kinderschänder" ist zu Recht in Verruf geraten. Man darf auch nicht Kinderverstümmler mit Tätern, die Kinder aus sexuellen Motiven missbrauchen in einen Topf werfen.

    Diese Theorie ist absurd. Die gängigen Formen der Zirkumzision ändern nichts an der Fortpflanzungsfähigkeit. Es gibt ein ganzes Bündel von einleuchtenderen Erklärungen für diesen Missbrauch von Kindern.

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

  • Diese Theorie ist absurd. Die gängigen Formen der Zirkumzision ändern nichts an der Fortpflanzungsfähigkeit. Es gibt ein ganzes Bündel von einleuchtenderen Erklärungen für diesen Missbrauch von Kindern.

    Die gängigen Formen sicher nicht, aber die Australischen Ureinwohner haben schon ein paar "speziellere" Maßnahmen für deren Entstehung diese Theorie eine gewisse Plausibilität hat. Was nicht heißt, daß sie zutrifft.

    Ich habe allerdings nie recherchiert, wie verbreitet die extremeren Formen der Genital-Modifikation bei den Aborigines tatsächlich waren.

    Gruß
    Hickhack

  • Von australischen Ureinwohnern lässt sich nicht auf die Motivation in Europa schließen.

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

  • Es geht also den getarnten Kinderschändern nicht nur um Geld, sondern wohl auch um das unterbewusste Ausschalten von Konkurrenz.

    Hier geht es doch um die Verhältnisse in Europa und besonders in unserem Land. Was nützen da Betrachtungen zu kaum noch getätigten Traditionen in Down Under?

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

  • Eine Gemeinschaft, die mutwillig die Fortpflanzungsfähigkeit ihrer Kinder (das gilt auch für Mädchen) vermindert wäre durch Selektionsdruck längst ausgestorben.

    Auftraggeber einer Genitalverstümmelung sind die Eltern. Ohne ihre Zustimmung geht es nicht. Die Eltern haben aber kein Interesse, die Fortpflanzungsfähigkeit ihrer Kinder zu vermindern, sie wünschen sich in der Regel zahlreiche Enkelkinder.

    Die "Beschneider" bzw. "Beschneiderinnen" sind häufig in einem Alter, dass sie, wenn die verstümmelten Kinder schließlich in der Phase der Reproduktion sind selbst aus diesem Alter raus sind. Die These vom "Sperm War" ist aus der Luft gegriffen.


    Meiner Meinung nach geht es bei der Genitalverstümmelung von Kindern um etwas anderes. Einerseits darum "den Claim abzustecken", zu markieren, sich von "den anderen" zu unterscheiden, sich abzugrenzen und gleichzeitig selbst auszugrenzen. Um Mischehen zu erschweren, um "Reinhaltung" der Gemeinschaft. Deswegen dämonisiert und pathologisiert man die Vorhaut und die Klitorisspitze. Die Mädchen werden indoktriniert, dass die Vorhaut etwas gefährliches und ekliges wäre, die Jungen dito bzgl der unbeschnittenen Vulva. Dazu kommt der Täter-Opfer-Kreislauf. Würde man sich gegen die Verstümmelung entscheiden würde man sich selbst als Opfer fühlen und das ist schmerzhaft. Und man würde seine eigenen Eltern anklagen und die Verwandtschaft. Damit würde man sich nicht beliebt machen, entsprechend groß ist der Druck von jener Seite. Hinzu kommen absurde Narrative wie, dass die Vorhaut der weibliche Teil des Jungen sei, der entfernt werden müsse, dass der Junge zum Mann wird (bzw die Klitorisspitze der männliche Teil des Mädchens...)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

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