US-Beschneider am Flughafen Zürich festgenommen

  • «Der Beschneider wurde aufgrund des dringenden Tatverdachts vorläufig festgenommen, in den Kanton Aargau überführt und befragt», bestätigt der Mediensprecher der Oberstaatsanwaltschaft, Adrian Schuler.

    Aber er ist schon wieder in den USA zurück und die werden ihn weder ausliefern noch strafverfolgen.

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    Ein Kenner der jüdischen Community, welcher den Amerikaner persönlich kennt, sagt, er halte sich in Deutschland nicht an das dort geltende Gesetz, wonach die Beschneidung zwingend mit Betäubung stattfinden muss und von nicht-medizinischem Personal nur bei Säuglingen bis sechs Monate gemacht werden darf. Daher habe er in etlichen jüdischen Gemeinden Deutschlands Hausverbot.

    Die hätten ihm nicht den Pass zurückgeben sollen.


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    Frühere Anzeigen nach Beschneidungen haben noch nie zu einem Gerichtsverfahren geführt, worin über die Bedingungen für eine legale Beschneidung grundsätzlich ein Urteil gefällt worden wäre. Denn das Thema ist heikel.

    Auf Deutsch gesagt: man ist feige, man kneift.


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    2015 habe die Organisation Sexuelle Gesundheit Schweiz zuhanden der Eidgenössischen Kommission für sexuelle Gesundheit die gesundheitlichen Risiken sowie den präventivmedizinischen Nutzen der nicht medizinisch indizierten Knabenbeschneidung erhoben. Die Kommission sei zum Schluss gekommen, dass «aufgrund der verfügbaren medizinischen Evidenz» kein Anlass bestehe, in befürwortendem oder ablehnendem Sinne zu Knabenbeschneidungen Stellung zu nehmen. Der Bundesrat schloss sich dem an.

    OMG, es gibt keinen "präventivmedizinischen Nutzen". Es geht auch nicht um medizinische Evidenz, es geht um die Rechte eines Kindes auf seinen vollständigen Körper. Es geht um Eigentum und Raub.


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    Die seit Jahren nicht abreissende Diskussion könnte für eine klare Regelung und damit mehr Rechtssicherheit sprechen.»

    Mit der Forderung nach "Rechtssicherheit" ist in Wahrheit regelmäßig Rechtsunsicherheit bzw Entrechtung von Kindern gemeint.

    Ex iniuria ius non oritur. „Aus Unrecht entsteht kein Recht“

  • Was für Pfeifen!

    Jüdischer Beschneider wurde aus dem Aargau verbannt: Gericht pfeift Kantonspolizei zurück

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    Aargau: Gericht hebt Wegweisung von jüdischem Beschneider auf

    Die Kantonspolizei hatte den Mohel nach einer Beschneidung des Kantons verwiesen. Das Verwaltungsgericht beurteilt den Entscheid nun als unverhältnismässig.

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    Die Kantonspolizei Aargau hat einen jüdischen Beschneider weggewiesen, nachdem wegen seiner Handlung ein Säugling im Spital verarztet werden musste. Das Gericht spricht nun von einer Unverhältnismässigkeit.

    Na, mit Babys kann man es doch wohl machen! <X

    Der Rest ist leider hinter einer Bezahlschranke

    Ex iniuria ius non oritur. „Aus Unrecht entsteht kein Recht“

  • Aktueller Artikel in Spalten zusammengefasst:

    SäuglingSpital KSAKantonspolizeiMohel, Gericht
    Rund 40 Tage alt; nach Beschneidung aus Bezirk Lenzburg in KSA gebracht, später musste er operiert werden.Kantonsspital Aarau (KSA); Kinderschutzgruppe schaltete sich ein und erstattete Anzeige; Säugling musste schliesslich operiert werden.Kanton Aargau: veranlasste eine 3-monatige Wegweisung/Fernhaltung wegen befürchteter konkreter Gefahr weiterer Fälle (u.a. wegen Verdacht auf erhebliche Gefährdung eines besonders schutzbedürftigen Kindes).

    Mohel aus USA führte die Beschneidung durch; am Flughafen Zürich festgenommen, Strafverfahren wegen einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand hängig.

    Das Aargauer Verwaltungsgericht hob die polizeiliche Verfügung der Wegweisung auf (unverhältnismässig; weniger einschneidende Mittel wie Tätigkeitsverbot hätten gereicht).

    Zur AZ Meldung: Sowohl Titel als auch Zusammenfassung passen nicht zum Inhalt.

    Positiv (aus meiner Sicht): Kinderschutzgruppe erstattet Anzeige, Strafverfahren wegen "einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand" ist hängig.

    Dazu gehört auch der AZ-Artikel vom 22.5.2026, dort sind noch Details zur Person (Zusammenfassung):

    Der Beschneider ist ein US-amerikanischer Mann (US-Staatsbürger), der die Beschneidung – sowohl in den USA als auch in mehreren Ländern (genannt: Schweiz, Deutschland und Russland) – als Tätigkeiten durchführt. Er wurde bei der Ausreise am Flughafen Zürich vorläufig festgenommen, in den Kanton Aargau überführt und befragt; anschliessend kam er wieder auf freien Fuss. Ihm wird der Verdacht auf Körperverletzung im Zusammenhang mit einer Beschneidung an einem eritreischen Säugling vorgeworfen; er bestreitet die Vorwürfe und sagt, es hätten keine Komplikationen gegeben. Laut Artikel war er zwar als Beschneider tätig, gehörte aber nicht zu den enger an eine Schweizer jüdische Gemeinde angegliederten Mohalim.

    Display Spoiler
    • Was kann gegen solche herumreisenden Typen unternommen werden?
    • Wer bestellt und bezahlt diese Typen?
  • Danke für die zusätzlichen Informationen.

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    Jeder macht einmal Mist, aber er macht es mit System.

    Das kommt dabei heraus, wenn der Staat die Qualifikation von Personen die blutige Operationen vornehmen überhaupt nicht überprüft. In seinem Wächteramt Kindern gegenüber versagt.

    Einmal Mist ist schon einmal Mist zu viel. Wenn eine OP nicht medizinisch notwendig ist. Wobei allerdings die Zerstörung von einem funktionalen uns sensiblen Genitalteil bei einem gesunden Kind an sich schon großer MIST ist.


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    er halte sich in Deutschland nicht an das dort geltende Gesetz, wonach die Beschneidung zwingend mit Betäubung stattfinden muss....

    Wie bitte? Was für ein Gesetz soll das sein? Im §1631d BGB tauchen weder die Worte "Betäubung" noch "Schmerz" (gibt es wohl gar nicht?) auf. In der Gesetzesbegründung steht nur Wischi-Waschi. Formulierungen so dehnbar wie ein Pariser. Alles Auslegungssache. Eine im Einzelfall angemessene Schmerzbehandlung kann dann auch ein paar Tropfen Rotwein hinterher sein, wenn im Einzelfall religiös angemessen.

    Eine Anästhesie nach den Regeln der ärztlichen Kunst bei einer Operation - das können keine herumreisenden Kinderverstümmler die vielleicht gerade mal einen 14-Tage-Schnellkurs im Vorhautabschneiden als Ausbildung hatten. Das können nur Anästhesisten.

    Ex iniuria ius non oritur. „Aus Unrecht entsteht kein Recht“

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