Ein Oberrabbiner hat Strafanzeige wegen gefährlicher Praktiken bei Säuglingen erstattet. Die Staatsanwaltschaft prüft den Verdacht auf Körperverletzung.
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- In einer Strafanzeige bei der Zürcher Staatsanwaltschaft wird der Vorwurf gefährlicher Beschneidung erhoben.
- Kritisiert wird besonders das orale Absaugen von Blut, das Krankheiten übertragen kann
Das es ja angeblich gar nicht gibt...
Gefährlich, mit Gefahren verbunden ist aber jede Operation. Deswegen operiert man Kinder ja normalerweise auch nur, wenn sie krank sind.
Bei dem Rabbiner scheint es sich um den aus Belgien bekannten Moshe Friedmann zu handeln.
Der Rest ist leider hinter Bezahlschranke