Rabbiner zeigt Zürcher Beschneider an

  • Ein Oberrabbiner hat Strafanzeige wegen gefährlicher Praktiken bei Säuglingen erstattet. Die Staatsanwaltschaft prüft den Verdacht auf Körperverletzung.

    Quote
    • In einer Strafanzeige bei der Zürcher Staatsanwaltschaft wird der Vorwurf gefährlicher Beschneidung erhoben.
    • Kritisiert wird besonders das orale Absaugen von Blut, das Krankheiten übertragen kann

    Das es ja angeblich gar nicht gibt...

    Gefährlich, mit Gefahren verbunden ist aber jede Operation. Deswegen operiert man Kinder ja normalerweise auch nur, wenn sie krank sind.


    Bei dem Rabbiner scheint es sich um den aus Belgien bekannten Moshe Friedmann zu handeln.


    Der Rest ist leider hinter Bezahlschranke

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

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