Jungen"beschneidung" und Mädchen"beschneidung" sind total ganz was anderes

  • Hierzulande wird die Mädchenbeschneidung doch jetzt eh legalisiert.

    Wenn man sich 1631d ansieht, ist im Gesetz nur von "männlichen Kindern" die Rede. Es gibt keine Einschränkung auf biologische Jungen oder die Penisvorhaut.

    Umkehrt spricht 226a StGB nur von den - unbestimmten - äußeren Genitalien einer weiblichen Person.

    Rein juristisch dürfte es überhaupt kein Problem sein, seine Tochter als Jungen eintragen, eine "Beschneidung" vornehmen und den Eintrag danach wieder rückändern zu lassen.

    Terre des Femmes und die übrigen Anti-FGM-Aktivisten müssten eigentlich Amok laufen.

    Gruß
    Hickhack

  • @Hickhack Da wäre ich mir nicht so sicher, da soll es schon Ausnahmen geben, wo dann eben dein biologisches Geschlecht betrachtet wird (so z.B. schon explizit bei medizinischen Behandlungen erwähnt).

  • Also ich hab schon einen Rechtsanwalt gehört (nicht zitierfähig geschrieben), der die Lösung für machbar hielt.

    Aber ich lasse mich - wenn auch extrem ungerne, 1631d muss schlicht weg - dann mal überraschen.

    Gruß
    Hickhack

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