Durch den Google-Link von Guy in Hat noch irgendjemand von diesem Urteil gehört bin ich auf "Beschneidung und das deutsche Recht ..." gestoßen, in dem es im Abschnitt IV, 2 Beschneidung und Persönlichkeitsrecht heißt:
ZitatEine Beschneidung wurde, auch wenn sie keine gesundheitlichen Nachteile mit sich bringe, für das kulturell-religiöse und körperliche Selbstverständnis des Betroffenen für bedeutsam gehalten, was bedinge, dass die Entscheidung hierüber in den Kernbereich des Rechts einer Person, über sich und ihr Leben zu bestimmen, falle.
Dieser Satz referenziert auf ein Urteil des OLG Frankfurt im Jahr 2007, das ihr hier aufrufen könnt . Ggf den Tab "Langtext" betätigen.
Übrigens wurde auf dieses Urteil auch schon mal von Maria Werner hier im Forum benannt, aber anscheinend kaum kommentiert.