Zitat von LiLi1316ist das eine ausreichende Begründung?? ich würde sagen nein!!!
Das sehe ich ganz genauso wie Du. Mir ging es nur darum, dass ich die Aussage Deiner besten Freundin, man könne einen Arzt verklagen, weil er entgegen der gültigen Leitlinie gehandelt hat, für zu pauschal und falsch halte.
Aber nach allem, was ich von Deinem Fall kenne, sehe ich für Dich in der Tat ausreichend Handhabe für eine Klage.
Ob das ein für Dich gangbarer Weg ist, musst natürlich Du entscheiden. Aber ich hielte es für durchaus sinnvoll, wenn derartigen Fehlbehandlungen verstärkt per Klageweg begegnet würde. Der beste Weg, sowas in Zukunft zu unterbinden, scheint tatsächlich über die Geldbörse der Verstümmler zu gehen. Weder Appelle noch wissenschaftlich fundierte Argumente scheinen hier zu wirken.