Die Bundesregierung wrote:
Das Ziel der Bundesregierung, die jüdische Gemeinschaft zu stärken, ergibt sich aus der besonderen geschichtlichen Verantwortung Deutschlands. Es ist auch Ausdruck eines demokratischen Selbstverständnisses und des Bekenntnisses zur Förderung kultureller und religiöser Vielfalt. Wie alle Menschen in Deutschland haben Jüdinnen und Juden ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht darauf, sich entsprechend ihren kulturellen und religiösen Identitäten frei zu entfalten, etwa in Bezug auf Elemente jüdischer Religionsausübung wie Brit Mila und Kaschrut sowie die Vereinbarkeit von Prüfungsterminen mit jüdischen Feiertagen.
Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben (Bundesregierung unterstützt Beschneidung)
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Gegen diese brutal ausgeprägte Lobby kommen wir in 10 Jahren noch nicht gegen an befürchte ich. Da pissen sich alle Politiker an, wollen nicht ins Wespennest stechen. Zulasten der kleinen Jungen.
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Überrascht das jetzt noch irgendeinen?
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...ergibt sich aus der besonderen geschichtlichen Verantwortung Deutschlands..
Aha. Da haben wir es wieder.
Also, wenn die furchtbaren Nazi-Verbrechen nicht passiert werden, dann hätten Jungen hierzulande ein Recht auf körperliche Unversehrtheit?
Was können die kleinen Jungen heute für diese Verbrechen? Warum müssen die das ausbaden? Ist das gerecht?
Wegen dieser Verbrechen haben wir keine aktuelle Verantwortung gegenüber Jungen?
Soll das eine Art "Wiedergutmachung" durch Körperverletzung von kleinen Jungen sein?
Und wieso müssen dann zusätzlich zu den 1% Söhnen jüdischer Eltern die 99% Söhne muslimischer, alevitischer, jesidischer... Eltern gleich mit entrechtet werden? Und letztlich alle Jungen in unserem Land?
Alle anderen Länder dürften kleine Jungen vor Genitalverstümmelung schützen, nur wir nicht? Und - hält diese angebliche Verpflichtung Jungen im Stich zu lassen ewiglich an?
Würde man die Frau Faeser gerne fragen. Wenn man sie mal in persona zu fassen bekäme.
Schriftlich hat ja keinen Sinn. Standard-Blabla aus der Kiste mit den Textbausteinen haben wir schon genug bekommen.Friede den kleinen Schniedeln
Krieg dem §1631d -
Ergänzung: Mein "gefällt mir" bezieht sich natürlich darauf, dass Rush das gefunden hat, nicht auf den Text an sich. Dem kann ich, was den Abschnitt mit BGM angeht nur energisch widersprechen.Friede den kleinen Schniedeln
Krieg dem §1631d -
Wie alle Menschen in Deutschland haben Jüdinnen und Juden ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht darauf, sich entsprechend ihren kulturellen und religiösen Identitäten frei zu entfalten,
etwa in Bezug auf Elemente jüdischer Religionsausübung wie Brit Mila und Kaschrut
Dann muss das ja auch für z.B. die Dawoodi Bohra gelten in Bezug auf die Klitorisvorhautbeschneidung. Die gehört ja zu deren kulturellen und religiösen Identität. Und Menschen sind die Bohra doch, oder?
Nein, nein "alle Menschen" sind natürlich nicht wirklich gemeint. Mit "Mädchen" ist immer was anderes. Weil, die werden ja später zu Frauen. Da wacht der Feminismus drüber.
Aber mit Jungen kann man's ja machen! "Gelobt sei, was hart macht!" "Ein richtiger Junge weint nicht!"
Ach, da fallen mir noch die Zeugen Jehovas und die Bluttransfusion für kranke Kinder ein. So ein Pech aber auch, die müssen dann wohl sterben.
Denn "alle Menschen in Deutschland haben ja ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht darauf, sich entsprechend ihren kulturellen und religiösen Identitäten frei zu entfalten"
Also darf Mann aus religiösen Gründen auch die Ehefrau "züchtigen" wenn sie aufmüpfig wird - denn so steht es ja auch in einer alten Schrift...
Was für ein Blödsinn! Es gibt keine unbeschränkte Religionsfreiheit - bzw., die kann es nur in einem "Gottesstaat" geben - aber dann wiederum nur für eine einzige Religion.
In einem modernen, religionsneutralen Rechtsstaat müssen alle das gleiche Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf genitale Vollständigkeit haben. Unabhängig von Geschlecht und Alter.Friede den kleinen Schniedeln
Krieg dem §1631d -
Da fragt man sich welche Vollpfosten im Dienste unserer Bundesregierung solchen Mist raushauen...
Die Brit Milah ist mit Sicherheit nicht durch die Verfassung gedeckt, sondern durch einen juristischen Winkelzug aus dem Jahr 2012, indem man das Recht der Eltern in eine nicht medizinisch notwendige Beschneidung einzuwilligen als Teil der elterlichen Personensorge mittels § 1631d ins BGB integriert hat. Diese Rechtsnorm und somit auch die Brit Milah verstößt meines Wissens nach Ansicht einiger Juristen gegen das Grundgesetz, weil das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit missachtet wird. Und sowohl § 1631 d BGB als auch § 226a StGB, der die Verstümmelung weiblicher Genitalien verbietet, verstoßen wohl auch gegen den sog. Gleichheitssatz des Grundgesetzes.
Eine sog. Normenkontrollklage würde wohl gewisse Mehrheiten im Bundestag erfordern. -
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Da fragt man sich welche Vollpfosten im Dienste unserer Bundesregierung solchen Mist raushauen...
Im Hinterkopf haben so einige nämlich schon ein Schuldbewusstsein. So bizarr ist §1631d vs. §226a.
Deswegen muss man sich immer wieder gegenseitig auf die Schultern klopfen.
Die Parteien der Ampel, auch Faesers SPD haben 2012 mehrheitlich für den §1631d gestimmt. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass seit dem vermutlich 100.000 oder mehr Jungen in Deutschland genitalverstümmelt wurden.
Weil sie die Schuld daran und das Unbehagen in der Bevölkerungsmehrheit schon spüren müssen sie sich immer wieder verteidigen. Das ist so durchsichtig.
Und mit diesem abstrusen Passus erteilen sie sich (mal wieder) selbst die Absolution.
Man fragt sich unwillkürlich: wenn Juden seit Jahrtausenden die Vorhäute von MÄDCHEN beschnitten und nicht die von Jungen - wie die Diskussion dann wohl gelaufen wäre?Friede den kleinen Schniedeln
Krieg dem §1631d -
BAS - Startseite - Felix Klein stellt erste Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben vor (antisemitismusbeauftragter.de)
Felix Klein und Katharina von Schnurbein haben die Strategie vorgestellt, über beide gibt es schon Beiträge hier im Forum. -
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Diese Rechtsnorm und somit auch die Brit Milah verstößt meines Wissens nach Ansicht einiger Juristen gegen das Grundgesetz
Verfassungsrechtliche Einschätzung der religiös motivierten Beschneidung bei nicht-einwilligungsfähigen minderjährigen Jungen
Aber es geht nicht nach deiner Meinung oder nach meiner Meinung - und obwohl das Bundes-man-fasst-es-nicht-gericht immer wieder schwadroniert "Im Namen des Volkes!" in unserer "Demo(s)kratie" auch nicht nach der Rechtsauffassung der Volksmehrheit - öh-öh.
Sonst gäbe es mit Sicherheit kein Extrawurst-Gesetz, das jüdischen und muslimischen Schlachtern das betäubungslose Schlachten von Rindern und Schafen erlaubt, es allen anderen Schlachtern aber verbietet. Das BVerfG aber hat es nicht beanstandet. Hat die Ausnahme sogar von "jüdisch" auch "muslimisch" erweitert.
Es geht allein darum, wie das von jenen Parteien, die den §1631d verbrochen haben besetzte Gericht die Verfassung auslegt wird. Und da sind die Juristen sehr trickreich.
Die können die Verfassung mit viel hochjuristischem Geschwurbel so biegen, wie es ihnen gerade politisch opportun erscheint.
Jenes Gericht hat auch einst entschieden, dass man schwule Männer ruhig wegen ihrer Homosexualität strafverfolgen dürfe. Das wäre verfassungskonform.
Es hat - das ist noch nicht so lange her - auch entschieden, dass einverständlicher (aber nur vaginaler) Sex zwischen Erwachsenen strafbar sein könne. Das wäre verfassungskonform.
Und es hat s.o. entschieden, dass eben nicht alle gleich sind, sondern dass es sonne und sonne Art Schlachter gibt, und dass es mit dem Tierschutz halt mal so, mal so ist.
Nun muss man sich auch anschauen, wie die Parteien ihren Kinderverrat absichern.
Ei, wer ist denn seit 2018 Präsident des BVerfG? Stefan Harbarth. Der bis dato anscheinend nie was mit Verfassungsrecht zu tun hatte (Dissertation: "Anlegerschutz in öffentlichen Unternehmen") und auch noch nie als Richter tätig war.
Bis dahin war es aus guten Gründen unüblich, Bundesberufspolitiker zum BVerfG zu berufen, aber langsam wird es immer schamloser.
Und wie war das mit Harbarth 2012?
Des weiteren wurde der einschlägig bekannte Henning Radtke als Richter installiert.
Wahrscheinlich würde es für Kinderrechte zu einem Super-Gau, wenn das Gesetz jetzt vor das BVerfG käme. Ich tippe auf ein Urteil ähnlich wie beim §218a: Widerrerchtlich scho, ja. Aber wenn der Gesetzgeber meint das Rechtsgut "körperliche Unversehrtheit" durch ein "ergebnisoffene" Beratung (z.B unter religiöser Trägerschaft ;)) besser schützen zu können, mit einigen zusätzlichen Auflagen (dass ein Arzt bei der Verstümmelung von Babys anwesend sein muss, staatliche Kontrolle der Qualifikation der Verstümmler) - dann liegt das im Ermessensspielraum des Gesetzgebers. Da würde mit Sicherheit das absurde "Hinterzimmer-Argument" ganz groß aufgefahren (Hinterzimmer, Wohnzimmer, Küchentisch, WTF? Für Mädchen ist es im "Hinterzimmer" beim Pfuscher natürlich wesentlich sicherer als im OP mit Anästhesie beim Kinderchirurgen)
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nach Ansicht einiger Juristen
Verfassungsrechtler sind z.B. : Ute Sacksofsky, Paul Kirchhof, Stefan Huster, Bernhard Schlink, Hillgruber, Höfling, Fateh-Moghadam, Germann, Papier, Kyrill-A. Schwarz, Jestaedt, Heinig, di Fabio...
2012 hatte das Kölner Landgericht ein bahnbrechendes Urteil gefällt. Es hätte ein Meilenstein des menschenrechtlichen Fortschritts sein können. Und dann - Angela Merkel trifft sich mit Dieter Graumann - und alles geht ratz-fatz. Kinderrechte werden zu Komikerrechten erklärt.
Unser Land, das so oft Schlusslicht war hätte einmal Vorreiter in Sachen Menschenrechte sein können.
Eines Tages werden die Dominosteine einer nach dem andere umfallen. Wird ein europäisches Land nach dem anderen ALLE Kinder vor Genitalverstümmelung schützen.
Und jede Wette, Deutschland wird wieder Schlusslicht sein. Wegen unserer angeblich geschichtlich bedingten besonderen Verantwortungslosigkeit gegenüber Jungen.Friede den kleinen Schniedeln
Krieg dem §1631d -
@Selbstbestimmung:
Die Unabhängigkeit unseres Verfassungsgerichts habe ich bislang nie in Zweifel gezogen. Ich bin bislang davon ausgegangen, dass es solche Zustände nur in den USA gibt. Aber wenn das wirklich stimmt, was du schreibst, wäre das definitiv nicht gut.
In puncto Beschneidungsgesetz sind mir vor allem die Artikel von Prof. Holm Putzke geläufig. Und tatsächlich scheint sein Schwerpunkt im Strafrecht zu liegen.
Trotzdem finde ich seine Artikel gut und teile hier einfach mal die Links:
holmputzke.de/images/stories/p…erview%20beschneidung.pdf
holmputzke.de/images/stories/p…20anm%20zu%20lg%20kln.pdf -
Logo wrote:
Die Unabhängigkeit unseres Verfassungsgerichts habe ich bislang nie in Zweifel gezogen
Ich ziehe zumindest die Unabhängigkeit des Kölner Landgerichts 2012 nicht in Zweifel.
Das hat tatsächlich ein Urteil "Im Namen des Volkes" gesprochen, im wahrsten Sinne des Wortes. Denn die große Mehrheit der Deutschen hatte die selbe Rechtsauffassung.
Eine einschlägig bekannte Frau namens Angele Merkel sagte einen eigentlich selbstverständlichen Satz:
..dass Entscheidungen unabhängiger Gerichte zu akzeptieren sind. Und sie müssten auch umgesetzt werden
Weil es in Tunesien so gefährlich war, dass viele Deutsche dort gerne Urlaub gemacht haben.
Im Juni 2012 aber war bei Merkel nichts mit "akzeptieren" und schon gar nicht mit "umsetzen". Da hat sie die Richter einfach zu Komikern erklärt und in Windeseile ein Gesetz zusammenzimmern lassen um das Gericht so richtig schön zu schurigeln..
Mal so, mal so, eben.
Und sollte das BVerfG, was ich s.o. für unwahrscheinlich halte tatsächlich eines Tages zu Gunsten der körperlichen Unversehrtheit entscheiden - ich fürchte, dann würde die Politik-Bonzen wieder ihr gebetsmühlenartiges Sprüchlein aufsagen:
"Jüdisches Leben (gemeint ist die Genitalverstümmelung von Jungen, die zu 99,x% mit "jüdisch" nichts zu tun haben) muss in Deutschland weiter möglich sein, basta!"
In 2012 haben, Schande, Schande, 70% der Abgeordneten für den §1631d gestimmt. Das ist mehr als die verfassungsgebende Mehrheit.
Wer die Chuzpe hat das Kölner LG abzuwatschen, der hätte durchaus auch die Frechheit und Schamlosigkeit das Bundesverfassungsgericht vorzuführen. "Ätschi-Bätschi, dann ändern wir einfach die Verfassung!"
Das wurde nämlich schon 2012 von einigen postuliert: "Sollte das BVerfG Einspruch erheben, dann muss eben das Grundgesetz "angepasst" werden"
Z.B. so:
Art. 1; "Die Würde von Erwachsenen und weiblichen Kindern ist unantastbar"
Art. 2: "Jeder hat [nach Einsetzen der Eröffnungswehen oder vollständiger Eröffnung der Gebärmutter] das Recht auf Leben. Zusätzlich haben Erwachsene und weibliche Kinder das Recht auf körperliche Unversehrtheit."
Art. 3: "...Erwachsene dürfen wegen ihres Geschlechts weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Weibliche Kinder dürfen wegen ihres Geschlechts bevorzugt, aber nicht benachteiligt werden. Männliche Kinder dürfen wegen ihres Geschlechts benachteiligt, aber nicht bevorzugt werden."
Art. 14: "Das Eigentum und und das Erbrecht werden gewährleistet. Die Vorhaut vom männlichen Kindern ist nicht Eigentum des Kindes sondern Verfügungsmasse der Eltern."
usw...
Nein, so offensichtlich würde man das natürlich machen!
Es ginge ja viel einfacher und "eleganter":
Man schreibt den §1631d BGB einfach gewissermaßen in den Art. 6 GG rein:
"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Zu den elterlichen Rechten gehört das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen..."
Fertig ist die Laube! Das Grundrecht auf diskriminierende Genitalverstümmelung.
Aber wie gesagt, ich glaube eher nicht daran, dass zu einem derartigen Spruch des BVerfG käme. Das BVerfG wird eh versuchen, sich da so lange es eben geht herauszuhalten.
Man kann vorm BVerfG erfolgreich wegen der vermuteten zukünftigen Folgen von CO2-Emissionen klagen, da kann das BVerfG der Politik den Marsch blasen - aber nicht wegen Genitalverstümmelung. Weil man ja nicht unmittelbar betroffen istFriede den kleinen Schniedeln
Krieg dem §1631d
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