Zitat von Rolf
danke für die Tipps zur neuen Leitlinie in Vorbereitung. Prof. Dr. Stehr konnte/wollte mir die aktuelle zur Verabschiedung ausstehende Fassung (noch) nicht zur Verfügung stellen.
Davon weiß ich nichts. Ich weiß nur, was auf dem grünen Kasten auf der AWMF-Seite steht.
Zitat von Rolf
"Ich werde versuche auf diesem Weg argumentativ zu überzeugen, denn in den nächsten 2 Wochen soll ich Stellung nehmen zum Vorhaben des Gerichts, das mein Einverständnis zur körperlichen Untersuchung durch ein gerichtliches Einverständnis zu ersetzen will."
Was soll das heißen? Dein Einverständnis durch ein gerichtliches Einverständnis zu ersetzen? Soll das etwa heißen, dass das Gericht die Beschneidung deines Sohnes gerichtlich erzwingen will.
Zitat von Rolf
Hat jemand Empfehlungen wie wirksam so ein gerichtliches Ersatzeinverständnis zu verhindern wäre? Mein Ansatz wäre hier massive Grenzüberschreitung des Gerichts (Staats) und Eingriff in die aus Art.1 GG geschützte Privatsphäre sowie in das väterliche Sorgerrecht geschützt durch Art. 6 GG, deshalb sollte sich der Staat bei prophylaktischen Untersuchungen, die möglicherweise zu prophylaktischen Körperverletzungen führen zurückhalten. Bisher argumentierten die Ärzte und Chirurgen aus vorausschauender Prophylaxe sollte die Körperverletzung vorgenommen werden und wäre empfehlenswert.
Nein, ich zumindest nicht. Denn ich bin juristischer Laie. Und die anderen, die sich bislang in diesem Thread gemeldet haben, sind meines Wissens auch keine Juristen.
Um ehrlich zu sein, verstört mich dein Hilferuf ein wenig. Hast Du denn keinen Rechtsbeistand? Wir haben dir bereits geraten, dir einen Anwalt zu besorgen, dich an Ärzte zu wenden und dir auch schon einige Ärzte genannt. Hast Du das bisher nicht getan, oder hat sich daraus bisher nichts ergeben?
Nimm doch Kontakt mit Herrn Christoph Kupferschmidt auf oder mit Herrn Dr. Stehr. Oder mit beiden. Ich entnehme aus deinem letzten Beitrag, dass Du Kontakt zu Prof. Dr. Stehr hast. Vielleicht können die dir ein Gutachten - ohne körperliche Untersuchungen - anfertigen. Dass das gerichtliche Gutachten nun doch nicht zu Stande kommt (falls ich das richtig verstanden habe) heißt nicht, dass Du keine Gutachten eigenständig vorbringen kannst, oder? Vielleicht können Sie sogar mündlich vor Gericht aussagen.