Alternative Behandlung statt kortisonhaltige Salbe -> Weihrauchsalbe eventuell ergänzt mit Schwarzkümmelsalbe -> Erfahrungen?

  • Zitat von Rolf

    Lieber Uro-Engel,

    Es könnte also eine Eingabe an die Autoren der Leitlinie gemacht werden:
    Autoren:
    R.-B. Tröbs, Herne; K. Becker, Bonn; L. Burkhardt, Herne
    den Absatz der Prophylaktische Beschneidung zum Beispiel wie folgt positiv umzuformulieren:

    Davon kann ich nur abraten. Das halte ich für kein sinnvolles Manöver.

    Achte mal Bitte auf den "Grünen Kasten" auf der Webseite:

    http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/006-052.html

    Laut dem grünen Kasten wird die Leitlinie überarbeitet bzw. ist bereits eingereicht. Die alte Leitlinie, aus der du zitiertst, ist schon seit über einem Jahr nicht mehr gültig.

    Einmal editiert, zuletzt von Sokrates (21. November 2017 um 22:56) aus folgendem Grund: Bitte Beitrag löschen.

  • Lieber Sokrates,

    danke für die Tipps zur neuen Leitlinie in Vorbereitung. Prof. Dr. Stehr konnte/wollte mir die aktuelle zur Verabschiedung ausstehende Fassung (noch) nicht zur Verfügung stellen.

    Ich werde versuche auf diesem Weg argumentativ zu überzeugen, denn in den nächsten 2 Wochen soll ich Stellung nehmen zum Vorhaben des Gerichts, das mein Einverständnis zur körperlichen Untersuchung durch ein gerichtliches Einverständnis zu ersetzen will.

    Hat jemand Empfehlungen wie wirksam so ein gerichtliches Ersatzeinverständnis zu verhindern wäre? Mein Ansatz wäre hier massive Grenzüberschreitung des Gerichts (Staats) und Eingriff in die aus Art.1 GG geschützte Privatsphäre sowie in das väterliche Sorgerrecht geschützt durch Art. 6 GG, deshalb sollte sich der Staat bei prophylaktischen Untersuchungen, die möglicherweise zu prophylaktischen Körperverletzungen führen zurückhalten. Bisher argumentierten die Ärzte und Chirurgen aus vorausschauender Prophylaxe sollte die Körperverletzung vorgenommen werden und wäre empfehlenswert.

    Mein Sohn scheint bisher gestärkt aus dem bisherigen Verlauf hervorzugehen, dass er eben (noch) nicht untersucht wurde.

    Danke für Tipps im Voraus.

  • Zitat von Rolf

    danke für die Tipps zur neuen Leitlinie in Vorbereitung. Prof. Dr. Stehr konnte/wollte mir die aktuelle zur Verabschiedung ausstehende Fassung (noch) nicht zur Verfügung stellen.


    Davon weiß ich nichts. Ich weiß nur, was auf dem grünen Kasten auf der AWMF-Seite steht.


    Zitat von Rolf

    "Ich werde versuche auf diesem Weg argumentativ zu überzeugen, denn in den nächsten 2 Wochen soll ich Stellung nehmen zum Vorhaben des Gerichts, das mein Einverständnis zur körperlichen Untersuchung durch ein gerichtliches Einverständnis zu ersetzen will."


    Was soll das heißen? Dein Einverständnis durch ein gerichtliches Einverständnis zu ersetzen? Soll das etwa heißen, dass das Gericht die Beschneidung deines Sohnes gerichtlich erzwingen will.


    Zitat von Rolf

    Hat jemand Empfehlungen wie wirksam so ein gerichtliches Ersatzeinverständnis zu verhindern wäre? Mein Ansatz wäre hier massive Grenzüberschreitung des Gerichts (Staats) und Eingriff in die aus Art.1 GG geschützte Privatsphäre sowie in das väterliche Sorgerrecht geschützt durch Art. 6 GG, deshalb sollte sich der Staat bei prophylaktischen Untersuchungen, die möglicherweise zu prophylaktischen Körperverletzungen führen zurückhalten. Bisher argumentierten die Ärzte und Chirurgen aus vorausschauender Prophylaxe sollte die Körperverletzung vorgenommen werden und wäre empfehlenswert.


    Nein, ich zumindest nicht. Denn ich bin juristischer Laie. Und die anderen, die sich bislang in diesem Thread gemeldet haben, sind meines Wissens auch keine Juristen.

    Um ehrlich zu sein, verstört mich dein Hilferuf ein wenig. Hast Du denn keinen Rechtsbeistand? Wir haben dir bereits geraten, dir einen Anwalt zu besorgen, dich an Ärzte zu wenden und dir auch schon einige Ärzte genannt. Hast Du das bisher nicht getan, oder hat sich daraus bisher nichts ergeben?

    Nimm doch Kontakt mit Herrn Christoph Kupferschmidt auf oder mit Herrn Dr. Stehr. Oder mit beiden. Ich entnehme aus deinem letzten Beitrag, dass Du Kontakt zu Prof. Dr. Stehr hast. Vielleicht können die dir ein Gutachten - ohne körperliche Untersuchungen - anfertigen. Dass das gerichtliche Gutachten nun doch nicht zu Stande kommt (falls ich das richtig verstanden habe) heißt nicht, dass Du keine Gutachten eigenständig vorbringen kannst, oder? Vielleicht können Sie sogar mündlich vor Gericht aussagen.

  • Soll das etwa heißen, dass das Gericht die Beschneidung deines Sohnes gerichtlich erzwingen will.

    Zumindest will das Gericht wohl erzwingen, ein Gutachten für 2000€ zu erzeugen, von einem Gutachter der pro Beschneidung allein von Berufswegen ist;

    1. Weil die Kollegen es vorher so schon diagnostiziert haben,
    2. Weil die 9-10 Jährigen beschnitten werden, wenn ihre Vorhaut noch nicht retrahierbar ist,
    3. Weil prophylaktisch verhindert werden soll, dass die Vorhaut beim ersten Sex reisst, und sich das als negativ Erlebnis im Gehirn abgespeichert wird, so dass das Gehirn weiß, Sex ist mit schmerzen zu verbinden und deshalb zu umgehen, (diese Befürchtung äußerte der Gutachter)
    4. Weil prophylaktisch eine Erkrankung in Xzig Jahren möglicherweise verhinert werden sollte.

    5. Weil er dann ein zweites Mal abrechnen kann, denn sein weiteres Spezialgebiet laut Internet-Auftritt ist Restoring, d.h. Plastisch-rekonstruktive Urologie, oder ist das etwas anderes?

    und scheinbar kommt es auf den Tenor des ersten (als entscheidendes) Gutachtens an! Sokrates, Du hast oder scheinst also mit deinem obigen Zitat den Nagel auf den Kopf getroffen zu haben!

    Prof. Stehr bittet zur Untersuchung nach Nürnberg und Herr Kupferschmied nach Ulm. Aus einer Bayerischen Großstadt ist das mit einigen Stunden Autofahrt verbunden. Ich Versuche mit der Mutter Einigkeit zu gewinnen in den nächsten Tagen. Was mein Rechtsbeistand meint, werde ich nächste Woche erfahren, wo es lang geht. Den Gutachter ablehnen aus obigen Gründen etc.. Das Budget für meinen Rechtsbeistand scheint jedoch schon ausgereizt zu sein.

  • Zitat von Rolf

    Prof. Stehr bittet zur Untersuchung nach Nürnberg und Herr Kupferschmied nach Ulm. Aus einer Bayerischen Großstadt ist das mit einigen Stunden Autofahrt verbunden. Ich Versuche mit der Mutter Einigkeit zu gewinnen in den nächsten Tagen


    Können Die nicht aus "der Ferne" ein Gutachten schreiben. Es muss ja nichts weltbewegendes sein. Oder anstatt eines Gutachtens eine Stellungnahme. Darin sollte nur drinnstehen, wie die natürliche Entwicklungsgeschichte der Vorhaut abläuft und dass diese ganzen vorausgesagten Probleme (Vorhaut reißt beim Sex) pseudowissenschaftlicher Schwachsinn ist, die jeden, der es verbreitet, als Arzt disqualizieren sollte.

    Kupferschmid könnte und sollte nach Möglichkeit die Stellungnahme mit dem Siegel des Kinderärzteverbandes veröffentlichen.

    Im amerikanischen Recht gibt es eine "Amicus Curiae". https://de.wikipedia.org/wiki/Amicus_Curiae#Deutschland
    An so etwas hatte ich gedacht.
    Ich weiß, dass es soetwas im deutschen Recht eigentlich nicht gibt. Aber vielleicht kann man das hinbekommen, dass man am Ende eine Stellungnahme hat, die einer "Amicus Curiae" im Sinn und Zweck erfüllt.


    Vielleicht würde es sich auch anbieten, die beiden britischen Leitlinien übersetzen zu lassen von einem Übersetzungsbüro.

  • Prof. Dr. Stehr konnte/wollte mir die aktuelle zur Verabschiedung ausstehende Fassung (noch) nicht zur Verfügung stellen.

    Weil sie dir auch nichts bringen würden, denn die sind noch nicht verabschiedet, haben keine Gültigkeit...

    Hat jemand Empfehlungen wie wirksam so ein gerichtliches Ersatzeinverständnis zu verhindern wäre?

    Ich bin kein Jurist, und falls ich hier Nonsens schreibe, seht es mir nach, oder die mitlesenden Juristen mögen mich verbessern...

    Problem ist doch, deine Frau hat das Gericht noch nicht zurückgepfiffen, sie will immer noch eine gerichtliche Entscheidung? Somit ist das Gericht GEZWUNGEN was zu machen...aber ein Gericht darf nicht über med. Sachverhalte urteilen...das dürfen nur Gutachten...und du hast es verhindert...also was müssen die machen lassen...ein Gutachten...notfalls ohne dein Einverständnis?

    Was ich an deiner Stelle machen würde...versuchen ein Gutachten bei Prof. Stehr oder Dr. Kupferschmid machen lassen zu können...Scheiß auf die Autofahrt, denn was bringt mir ein gutachten von einem Deppen wie dem bei dem du warst?

    Und den Gutachter bei dem du warst, denn würde ich als nicht vertrauenswürdig hinstellen, denn das dem die GÜLTIGEN Leitlinien zur Phimose am Arsch vorbeigehen, haben wir ja schon durch (nur eine rel. Indikation liegt bei deinem Sohn vor, er sieht es als absolute und macht das auch so bei dem ihm vorgestellten Jungs in dem Alter. Und einen prophylaktischen Nutzen wie er es dir verkaufen wollte, da ist die Aussage der Leitlinien eindeutig!!!)

    Ganz ehrlich...mir kommt das ganze nur noch so vor, als ob dir deine Frau eine reinwürgen will? Habt ihr da noch Sachen offen?

    Ich hoffe, dass ihr eine Einigung finden könnt...und euer Sohn da endlich aus dem Schussfeld kommt...

    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

  • Danke Uro-Engel und Sokrates, ich versuche am Freitag morgen mit einer Ex-Frau auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, so dass wir unsere Kräfte in sinnvolleren Projekten bündeln. Vielleicht in zukünftigen gemeinsamen Zielen.

    Nein, meine Ex-Frau will einfach stur, brav und vor allem Angst erfüllt der hier herrschenden Ärztemeinung folgen, damit aus ihrer Sicht alles gut geht, das war schon vor 12 Jahren so, beim älteren Bruder, dem sie drei Operationen aufgebrummt hat, mit einem richtig großen Leiden. Sie ist nun jede Woche damit gebunden, diese Leiden beim älteren Bruder wieder glatt zu bügeln. Ob das Leiden jedoch kausal ist, ist schwer im Nachhinein zu sagen. Ich vermute es einfach, weil es damals vor 12 Jahren genauso sinnlos war.

    Natürlich kann und werde ich, wenn hoffentlich nicht mehr notwendig, ein Gutachten von oben genannten Ärzten versuchen machen zu lassen. Fakt ist scheinbar, es kommt auf das erste, entscheidende Gutachten an, und dazu ist immer noch der bisherige Gutachter benannt. Es müsste also der Gutachter Pro Beschneidung abgewählt werden und gegen ein neuen Pro-Vorhauterhaltung- als erster Gutachter gewählt werden, wenn es soweit kommt.

    Vielleicht läßt sich etwas machen, dass der Verfahrensbeistand bezüglich des Gutachters zwei gegenteilige Versionen erzählt hatte. Mir hatte er eine Version erzählt, dass der Gutachter den letzten Jugendlichen, den der Verfahrensbeistand betreut hatte, beschnitten hatte, was eigentlich auch konform ist mit den Erfahrungen, die ich jetzt mit dem -Achter gemacht hatte. In der Verhandlung hatte der Verfahrensbeistand plötzlich eine andere Version, erzählt, danach hätte der Gutachter beim vorherigen Fall nicht beschnitten, was mir bei dieser Argumentationslinie und -erfahrung mit dem -achter als völlig weltfremd erscheint. Aufgrund der positiven Empfehlung des Verfahrensbeistands, die angeblich im Vergleichsfall nicht zu einer Beschneidung geführt hatte, wurde dann der Pro-Beschneidungs- achter ausgewählt.

    Vielleicht sollte angeregt werden, den Verfahrensbeistand auf Validierung seiner Aussagen zu überprüfen. Wenn diese nicht haltbar sind, ist auch der pro Beschneidungs-achter möglicherweise nicht länger haltbar. und könnte wenn notwendig ausgetauscht werden.

    Viele Grüße

  • Fakt ist scheinbar, es kommt auf das erste, entscheidende Gutachten an,

    Versteh ich nicht...wenn das erste Gutachten von einem Gegengutachter sachlich und fachlich als nicht korrekt dargestellt würde...warum wäre das erste immer noch entscheidend? (privat habe ich grad dasselbe am Laufen...weiß noch nicht wie das ausgeht...)

    und das ganze mit deinem Verfahrensbeistand und seinen konträren Erzählungen...blick ich echt nicht durch...ist das dein Anwalt? Wen mir der nicht reinen Wein einschenken würde...hätte der von mir schon längst nen Tritt in seinen Hintern bekommen...

    ich versuche am Freitag morgen mit einer Ex-Frau auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, so dass wir unsere Kräfte in sinnvolleren Projekten bündeln. Vielleicht in zukünftigen gemeinsamen Zielen.

    Halte ich ehrlich gesagt für den einzig sinnvollen Weg...(wobei du hier auf alle uns mögliche Hilfe zählen kannst, falls ihr euch nicht einigen könnt!!!)

    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

  • Halte ich ehrlich gesagt für den einzig sinnvollen Weg...(wobei du hier auf alle uns mögliche Hilfe zählen kannst, falls ihr euch nicht einigen könnt!!!)

    Leider ist die Ex-Frau stur und "gewaltätig". Ich habe scheinbar mit der falschen Frau Kinder, denn diese will unbedingt durchsetzen, dass der 10 jährige Sohn die Vorhaut jetzt zurückstreifen kann, ansonsten wie von dem Lager der Pro-Beschneidungsärzten empfohlen, jetzt zu beschneiden und nicht die vom Kinderarzt festgesetzte Frist bis zum September 2018 abzuwarten. Sie führt auch jetzt diese Gerichtsverfahren vorsorglich, dass der Sohn spätestens im September die Vorhaut zurückstreifen, kann oder eben Beschnitten ist.

    Sie ist sich der Tragweite bewußt und meint eben es wäre eine wichtige Sache. Die Meinungsverschiedenheit aufzulösen will sie ans Gericht delegieren. Eine mangelnde Kommuniktationsfähigkeit erkennt sie nicht an, wir sind einfach verschiedener Ansicht.

    Sie will die Klage nicht zurücknehmen und sich auf Kompromisse nicht einigen. Das habe ich in der Vergangenheit auch nie geschafft und bin leider bei vielen anderen wichtigen Themen eingeknickt, was zu einem immensen materiellen Schaden und Verlust geführt hat. Nur, wenn ihr Vater in der Näher war, konnte ein Nachgeben über Ihren Vater in der Vergangenheit durchgesetzt werden.

    Meine Anwältin, ist in dieser Sache auch nicht drin, ich bereite einen Schriftsatz vor, den diese dann dem Gericht durchreicht. Ägerlich ist dabei noch soviel Zeit, Kraft und Geld in dieses Thema hineinstecken zu müssen. Die Strategie ist also Anträge zu stellen, die Aussagen des Verfahrensbeistands zu überprüfen, und gegebenenfalls ein Wechsel zu beantragen, einen Arzt aus dem Lager Pro-Vorhauterhaltung als ersten Gutachter zu bestimmten, eine Verfassungsbeschwerde vorzuschalten, ob der Staat soweit in die Grundrechte eingreifen darf, um die Möglichkeit einer prophylaktischen Beschneidung zu prüfen, die gegen nationlae und internationale Leitlinien der Kinderchirurgie widerspricht.

    Danke für Eure Anteilnahme.

  • Zitat

    denn diese will unbedingt durchsetzen, dass der 10 jährige Sohn die Vorhaut jetzt zurückstreifen kann

    Mir bleibt die Spucke weg, ich kann das einfach nicht fassen! :cursing:

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/


  • Meine Anwältin, ist in dieser Sache auch nicht drin, ich bereite einen Schriftsatz vor, den diese dann dem Gericht durchreicht. Ägerlich ist dabei noch soviel Zeit, Kraft und Geld in dieses Thema hineinstecken zu müssen.

    Danke für Eure Anteilnahme.

    Das ist natürlich auch nicht gut: Du bräuchtest eigentlich einen versierten und in solchen medizinischen Rechtsfällen versierten Anwalt, der dir Strategie zurecht legt, wie er in diesem Rechtstreit "gewinnen" kann.

    Wenn Du selbst dein eigener Anwalt sein musst, ist das natürlich nicht Sinn der Sache. Du hast zwar erwähnt, dass Du selbst juristisches Fachwissen hast. Aber ich bin der Meinung, dass hier auch auf praktische Erfahrungswerte ankommt - also Anwälte, die wissen, wie Familienrichter ticken, was sie in der Praxis überzeugen kann und was nicht.


  • Nein, meine Ex-Frau will einfach stur, brav und vor allem Angst erfüllt der hier herrschenden Ärztemeinung folgen, damit aus ihrer Sicht alles gut geht, das war schon vor 12 Jahren so, beim älteren Bruder, dem sie drei Operationen aufgebrummt hat, mit einem richtig großen Leiden. Sie ist nun jede Woche damit gebunden, diese Leiden beim älteren Bruder wieder glatt zu bügeln. Ob das Leiden jedoch kausal ist, ist schwer im Nachhinein zu sagen. Ich vermute es einfach, weil es damals vor 12 Jahren genauso sinnlos war.


    Das, was Du über deine Ex-Frau beschreibst, geht fast schon in die Richtung "Münchhausen-Stellvertreter-Sydrom".


    Das Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom (engl. MSBP Munchausen Syndrome by Proxy, Munchausen by Proxy Syndrome oder FDP Factitious Disorder by Proxy), benannt nach Hieronymus Carl Friedrich von Münchhausen, ist das Erfinden, Übersteigern oder tatsächliche Verursachen von Krankheiten oder deren Symptomen bei Dritten, meist Kindern, um anschließend die medizinische Behandlung zu verlangen. Es handelt sich um eine subtile Form der Kindesmisshandlung, die bis zum Tod des Opfers führen kann.


    Interessant ist auch folgender Aspekt:


    Seitdem sind weltweit einige hundert Fälle benannt worden. Auffällig ist, dass dieses Verhalten fast ausschließlich Frauen – zumeist Mütter – zeigen, die in ihrem sonstigen Erziehungsverhalten als fürsorgend beschrieben werden


    Nun, natürlich ist es, dass unter normalen Umständen, bei diesem Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom die Ärzte nur unabsichtlich und nicht passiv beteiligt sind und nur eine Statistenrolle einnehmen. Die Mutter muss ihr Kind verletzen, damit es für den Arzt behandelungsfähig ist.

    Aber offenbar ist in diesem Land gar nicht mehr notwendig. Die Ärzte diagnostieren ganz von allein bei gesunden Kinder irgendwelche Erkrankungen, die gar nicht existieren, um ihnen gesunde Körperteile zu entfernen oder genital verstümmeln zu können.


    Aber wie Ich schon erklärte. Es geht in die Richtung. Ich glaube auch nicht, dass deine Frau unter einem klinisch eindeutig nachweisbaren Fall von "Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom" leidet. Aber deine Schilderungen gehen zumindest in diese Richtung.

  • Danke Sokrates,

    Das MSBP Syndrom kann es tatsächlich sein:

    "Übersteigern oder tatsächliche Verursachen von Krankheiten oder deren Symptomen bei Dritten".

    Ich bin damit im Herbst 2002, 2007 und 2009 von meiner Ex-Frau konfrontiert worden und habe sowie meine gesamte nahe und weite Familie rückblickend betrachtet in den Jahren 2002-2007 erheblichen Schaden dadurch selbst erlitten nicht nur mein älterer Sohn. Ich habe, dann leider erst im Januar 2009 die Reissleine durch die Trennung vollzogen.

    Bei der Ex-Schwiegermutter habe ich auch solche Tendenzen festgestellt, nicht ganz so schlimm ausgeprägt wie bei der Ex-Frau.

    Das schlimme ist das es zu einer depressiven Grundstimmung und depressiven Lebensweise führt.

    Ob, diese Argumentation dem Gericht ausreicht(?) Es kostet einfach viel Zeit solche Schriftsätze zu verfassen.

  • Ob, diese Argumentation dem Gericht ausreicht(?) Es kostet einfach viel Zeit solche Schriftsätze zu verfassen.

    Ich habe nicht die geringsten Kenntnisse zum Familienrecht oder dem genauen Ablauf eines solchen Verfahrens. Da frägst Du absolut den Falschen.

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie ein Gericht einer Diagnose gestellt von dir als nicht-psychiatrischen Fachmann - glauben sollte?

    Ist es denn möglich, dass bei familienrechtlichen Streitfällen eine Partei einfach als Verhandlungsstrategie psychische Störungen der anderen Partei zuschreiben kann?

  • Ist es denn möglich, dass bei familienrechtlichen Streitfällen eine Partei einfach als Verhandlungsstrategie psychische Störungen der anderen Partei zuschreiben kann?

    Ja, das geht natürlich. Noch besser ist es, wenn man dazu Belege hat. Das Problem ist, das selbst die Fachleute dazu eine Beobachtung von mehreren Wochen benötigen, um dies erst festzustellen.

  • Du wolltest die neuen Leitlinien?
    http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/006-052.html
    Die sind schon durch...sind gut und eindeutig.

    Und dass mit deiner Frau...die hat da anscheinend echt noch andere Probleme...aber die ins Gericht zu bringen...würde ich als letzte Konsequenz...ich würde zuerst mit ihr reden, sie damit konfrontieren, das du Parallelen siehst zu ihren medizinischen Eskapaden mit der Gesundheit eurer Söhne...

    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

  • Danke Uro-engel,

    Weguer hat mich schon auf die neue Veröffentlichung hingewiesen. Danke an dieser Stelle auch an Weguer. Ich werde die neuen Leitlinien über meine RAin ans Gericht weiterleiten.

    Ich habe letzte Woche ca. 22 Seiten ans Gericht mit eurer Hilfe eingereicht, und um Klagezurückweisung sowie Aussetzung bis zum 18 Lebensjahr, oder zumindest bis September 2018 oder Mediation gebeten. Dabei ist auch das Buch "Ent-hüllt" von Clemens Bergner explizit auch in der Eingabe nun genannt worden, zu den Zitaten von den Frauen, die unter ihren beschnittenen Partnern auch zum Teil erheblich zu leiden haben.

    Bin gespannt, wie das Verfahren nun weitergehen wird. Das ich Paralleln zu Ihren medizinischen Eskapaden sehe, habe ich meiner Ex-Frau schon mehrfach gesagt, dass diese nun auch mit der Konfrontation mit mir zu sehen sind, wird meine Ex-Frau sicherlich in der Eingabe von mir lesen oder eben (über)lesen. Freunden bzw. der RAin hatte ich diese Parallelen schon aufgezeigt.

  • Am Montag wurden die neuen Leitlinien beim Fam AG eingereicht. Danke an Prof. Stehr und allen anderen Beteiligten an diesem hoffentlich eine positive Richtung gebenden Beitrag.

  • Ein gutes, und hoffentlich gesundheitsstifendes neues Jahr wünschen wir allen im und außerhalb dieses Forum.

    Nun hat, das Amtsgericht das fehlende Einverständnis per Gerichtsbeschluss ersetzt, dass der Pro-Beschneidungs Chirurg meinen Sohn begutachten darf und ein kostenpflichtiges ca. 2000€ teures Gutachten erstellen darf. Der Gerichtsbeschluss kann binnen 4 Wochen mittels einer Beschwerde angefochten, wobei die Beschwerde zu begründen ist.

    Über Tipps für die Begründung würde ich mich und wahrscheinlich auch mein Sohn freuen. D.h. wir brauchen fundierte Argumente, warum es eine Rechtsverletzung darstellt, dass ein an sich gesunder, sich entwickelnder 10,5 Jähriger sich von einem Pro-Beschneidungs-Chirurg begutachten lassen muss und ich als Vater dagegen nichts unternehmen kann und das Amtsgericht rechtswidrig sich über dieses Veto des Vaters hinwegsetzt.

    Hier sind also Rechtsverletzungen im Sinne Art.1 GG Persönlichkeitsrechtsverletzung und Art.6 GG Eingriff in die geschützte Familie denkbar und vielleicht argumentierbar.

  • Richterlich begründet wird die Entscheidung mit § 1666 Abs.3 Nr. 5 BGB
    § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

    (1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
    3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere

    5.
    die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge,

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