Zitat0 Kommentare
Kein Interesse? Oder keine "zugelassen"?
Zitat0 Kommentare
Kein Interesse? Oder keine "zugelassen"?
Sturm im Wasserglas.
Es ging nie um Videos von der Durchführung einer Genitalverstümmelung.
Ein Syrer hatte in einem angeblich nicht-öffentlichen "Familienchat" Nackt-Videos von seinem zweijährigen Sohn gezeigt, wohl, um sich vor der Familie damit zu brüsten, dass dem Täter-Opfer-Kreislauf genüge getan wurde. Er hat vermutlich nicht damit gerechnet, dass die Polizei davon Wind bekommt.
(Irgend wer muss wohl verpfiffen haben)
In seiner Heimat (sic!) sei das ganz normal.
An dem Chat waren auch Jugendliche beteiligt. (hier tritt der Jugendschutz auf den Plan).
Der Knackpunkt dürfte sein, dass der Vater in einem Video am Glied seines Sohnes "manipuliert" haben soll (was auch immer das bedeuten mag).
Darüber wird nun das Gericht befinden.
Man darf gespannt sen, ob "Kulturrabatt" gewährt wird. Schließlich wäre das ja in seiner Heimat ganz normal.
In den Videos und den Chats sei eine derbe und sexualisierte Sprache zum Einsatz gekommen.
Mit dem primären und schwerwiegenden Tatbestand der Genitalverstümmelung eines Kindes darf sich das Gericht seit dem 12.12.2012 nicht mehr befassen.
Es war anscheinend ein nicht-öffentlicher Chat. Man darf wohl davon ausgehen, dass die in dem Täter-Opfer-Kreislauf Gefangenen nicht das geringste Interesse daran haben, dass abstoßende "Beschneidungsvideos", die Kritik an dieser Genitalverstümmelung hervorrufen könnten an die Öffentlichkeit gelangen. Das läuft alles unterhalb des Radars ab.
Hier geht es doch nicht um Jugendschutz-Verstöße
Behauptest du.
Meinst du, von einem Anreißer weißt du alles? Weißt du, wie alt die Teilnehmer des Chats waren?
sondern der Vorwurf der Herstellung von Kinderpornographie.
und das ist eine Verkürzung. Schwerer sexueller Missbrauch ist ein ganz anderes Kaliber!
Es kann sich alles noch als "Sturm im Wasserglas" herausstellen, was unser Thema betrifft. "Nacktvideo" heißt nämlich nicht das Filmen einer Zirkumzision!
Und da muss ja wohl noch mehr passiert sein als nur "Nacktvideo".
Hier geht es um die rechtlichen Fragen, die sich aus dem Fall ergeben, und nicht um den Fall selbst.
Es geht nicht um "den Fall"?
Dieser Fall, sollte hier ein Mann wirklich nur wegen der filmischen Dokumentation der religiösen Beschneidung seines Sohnes vor Gericht stehen, bürgt Gefahren für uns
Letztendlich kann dieser Fall darauf hinauslaufen,...
Wenn ich das Verfahren richtig verstanden habe...
Das ist doch bis jetzt alles Spekulation. Es könnte eben auch sein, dass da mehr war als ein reines "Beschneidungsvideo". Sonst wäre arte ja auch dran:
zur Info: Sendung zum Thema "Jungenbeschneidung" auf Arte am 23.07.
Das sind z.Zt noch ungelegte Eier. Das kann ja auch mit einem Freispruch enden.
Die Jugendschutzkammer würde sich ja in einem Dilemma befinden wenn sie befinden würde, dass das Video für Kinder und Jugendliche zu grausam ist, die Handlung selbst aber nicht. Dann müsste sie den §1631d angreifen, und das traut sich heute wohl kein Richter mehr.
Vermutlich hat wegen der paywall keiner von uns den Artikel gelesen - und vor allem - wir haben das Video und den Chat nicht gesehen.
In Syrien werden häufig männliche Babys genital verstümmelt. Dafür gibt es keine angemessene Anästhesie. Es könnte sich also um eine besonders grausame und besonders blutige GM gehandelt haben. Durch einen "religiös bestimmten", "preiswerten" Verstümmler. Aber das ist alles Spekulation. Dan wäre allerdings die Handlung der anzuprangernde Skandal und nicht die Dokumentation davon. Das wäre dann der Unterschied zu arte, wo die Zirkumzision zusätzlich indiziert war.
Nicht alles, was nackt ist, ist Kinderpornographie. Fotos von Kindergenitalien kann man in jeder Uni-Bibliothek einsehen. Für den Tatbestand der Kinderpornographie müsste es sich um eine "sexuell aufreizende" Abbildung des Genitals handeln.
Mir dreht sich beim Anblick solcher Videos der Magen um. Ich schau mir die überhaupt nicht gerne an. Und das dürfte wohl den allermeisten so gehen.
"Kinderpornografie ist noch etwas anderes als "jugendgefährdend". Jugendgefähdend kann z.B. auch rohe Gewaltdarstellung oder gewöhnlicher Erwachsenen-Porno sein.
Wenn man aus dem Gericht herauskommt ist man schlauer als wenn man in das Gericht hineingeht.
Weiß eigentlich jemand, wie die Rechtslage be Mädchen-"Beschneidungsvideos" ist?
In dem youtube-Video "The Circumcision of Jacob Chai" war der Junge in hoher Auflösung splitterfasernackt zu sehen und auch, was ihm angetan wurde. Sein schmerzverzerrtes Gesicht, sein hochroter Kopf. Und auch zu hören, wie er minutenlang brüllte.
Eigentlich die beste Aufklärung über/gegen Genitalverstümmelung. Abschreckend.
War bei der FAZ verlinkt:
https://www.faz.net/aktuell/politi…rue#pageIndex_2
Heute kommt bei dem youtube-Link:
ZitatThis video has been removed for violating YouTube's Community Guidelines
Bei youtube gibt es nämlich Richtlinien:
Schädliche oder gefährliche Handlungen mit Minderjährigen: Inhalte, die Minderjährige bei gefährlichen Handlungen zeigen oder sie zu gefährlichen Handlungen ermutigen. Minderjährige sollten niemals gefährlichen Situationen ausgesetzt werden, die zu Verletzungen führen können...
Ja, ja, sollten... *seufz*
Die Jungen sollen das erleiden - aber psst! - das braucht doch niemand mit zu bekommen! ![]()
Gut so, sollte man meinen.
Aber nicht wegen seiner Taten an wehrlosen Babys.
ZitatThe bereaved parents are Mohammed Jamal, 36, who is a private security officer and Halimatu Adams, 27, a fashion designer. On April 3, they took their son to the KNUST Hospital for a male circumcision but had to face the difficult situation of having to return home without their newborn baby had been full of life.
Full of life - hätte er noch lange sein können.
ZitatWhile waiting patiently to have their son back and return home with him, the couple heard a loud cry of the baby and it ceased.
![]()
Der Ärmsten gehen die Argumente aus.
Dass die Vorhaut Funktionen hat scheint Regula Portillo ihr nicht in den Sinn zu kommen. Aber wenn ihr Mann keine hat, kennt sie es vielleicht nicht anders.
ZitatDas Hauptargument der Befürworter dieser Praxis – die übrigens auch in den USA geläufig ist – besteht darin, dass das feuchtwarme Klima unter der männlichen Vorhaut die Vermehrung von Krankheitserregern nicht nur ermöglicht, sondern geradezu begünstigt.
Und erst mal das feuchtwarme Klima in der Vagina!
. Was für ein Schmarren!
Deswegen gibt es ja die Langerhansschen Zellen und die nützlichen Bakterien unter der Vorhaut weil sie Krankheitserreger abwehren!
ZitatIn Mexiko, wo mein Mann herkommt, wird bei den meisten Jungen bereits am Tag nach der Geburt eine Zirkumzision durchgeführt, das heisst, die Vorhaut wird vorsorglich entfernt.
Bei den meisten? Seltsam, die Zirkumzisionsrate in Mexiko wird doch auf 10% bis 31% geschätzt. Da hat ihr Mann ja regelrecht Pech gehabt.
ZitatUnd weil zwischen schmerzhaften Genitalverstümmelungen an Kindern und einem durch einen Arzt in Narkose vorgenommenen operativen Eingriff unser beider Ansicht nach ein grosser Unterschied bestand.
Beides ist leider legalisiert worden - und in beiden Fällen fehlt anschließend lebenslang etwas.
Zitat....doch ich weiss: Wäre ich in Mexiko aufgewachsen, sähe ich das vermutlich anders.
Und wäre Regula Portillo in Malaysia aufgewachsen sähe sie das noch mal anders. Dann wäre sie selbst "beschnitten"
Na, wenigstens sind ihre Zwillinge davongekommen. ![]()
Ataman hat schon wieder was neues:
...dass keine Indizien mehr vorliegen müssen, um behaupten zu können, man werde diskriminiert, sondern dafür die „Glaubhaftmachung“ und eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ reichen
Obwohl, Indizien gibt es ja genug, dass Jungen gegenüber Mädchen und Erwachsenen diskriminiert werden.
Frau Ataman, schreiten sie ein!
Ataman hat dem federführend für die Reform verantwortlichen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auch vorgeschlagen, die Frist zu verlängern, in der Ansprüche in Fällen von Diskriminierung geltend gemacht werden könnten. Bisher haben Betroffene dafür zwei Monate Zeit, künftig sollen es zwölf Monate sein.
Was nützt das einem Jungen, der vier, fünf oder sechs Jahre alt ist? Oder einem Baby?
Im Falle des weiblichen Geschlechts beginnt die Frist mit dem 21. Lebensjahr und beträgt 20 Jahre, so dass u.U. 40 Jahre nach der Tat dieselbe noch nicht verjährt ist.
Being Jewish, they had me circumcised on the 8th day after my birth, and my mother told the story of the unkindest cut causing me to shoot a stream of urine up over my head hitting my father, who had been holding me down while I screamed bloody murder, in the eye. Even then I knew that my foreskin was not only mine and part of me, but had a useful purpose, and I was not a bit happy about its removal.
Leoni W. stammt aus Bonn, wohnt in Prenzlauer Berg und traut sich kaum noch raus. Neulich habe sie auf dem Alexanderplatz nur einen Kaffee an einem Büdchen kaufen wollen. Der Verkäufer habe süß ausgesehen und sie habe freundlich gefragt, ob er Moslem und beschnitten sei. Sie interessiere sich sehr für andere Kulturen. „Und dann sagt der doch mit ganz bösem Gesicht: Hä? Was? Bist du beschnitten?“ Unter Tränen erklärt uns Leoni, dass das doch etwas ganz anderes sei: Vorhaut beschneiden und das patriarchale Verbrechen der Genitalverstümmelung. Sie wäre superaufgeschlossen, aber gerade die Ausländer in Berlin seien oft total unfreundlich.
Die Vorhaut wird nicht be-schnitten - sie wird radikal ab-geschniiten. Sowohl die innere als auch die äußere Vorhaut, samt gefurchtem Band. Und das Frenulum wird beschädigt oder entfernt.
Und Genitalverstümmelung ist bei Jungen wie bei Mädchen sowohl eine patriarchalische als auch eine matriarchalische Angelegenheit.
Superaufgeschlossen gegenüber anderen Kulturen? Auch den Dawoodi Bohras?
Wie realistisch ist es, dass eine Frau in einen Laden kommt und den Verkäufer fragt ob er "beschnitten" ist? Ich habe ja schon viel erlebt... ![]()
Wir werden nie wissen, ob es. "Leoni W." tatsächlich gibt oder ob sich Anselm Neft diese a la Claas Relotius aus den Fingern gesogen hat. Eine Zeitung die bekanntlich ihre Informanten nicht schützt wird sich bald eine Menge aus den Fingern saugen müssen.
Sollte das aber tatsächlich so stattgefunden haben ist die Reaktion des Verkäufers nachvollziehbar.
Auf eine dämliche und völlig indiskrete Frage darf man ruhig eine patzige Antwort geben.
Mimimi.
ZitatIn 2017, my older brother Alex died by suicide at the age of 23. In an email he sent to my mom and me just before his death, he revealed that he had struggled with phimosis — a foreskin that's too tight to fully pull back over the head of the penis. I also learned he'd had a circumcision two years earlier, which left him in constant agony.
ich will die nicht kriminalisieren
Das sagten auch Volker Beck, Renate Künast, Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU), Christine Buchholz (DIE LINKE) - und haben für den §1631d BGB gestimmt.
Es müsse Rechtssicherheit für die Eltern und die Verstümmler hergestellt werden. (meint Unrechtssicherheit für alle Jungen)
ich will die nicht kriminalisieren
Dann landest du automatisch beim §1631d oder so etwas ähnlichem. Und das heißt: es ist OK. Du kannst dich als Staat nicht hinstellen und sagen: "Das ist ganz schlimm, bitte, liebe Eltern lasst das!" und das gleichzeitig legalisieren. Das geht nicht. So hat man es bei den Mädchen auch nicht gehalten.
Entweder, es ist OK, oder es ist nicht OK. Dazwischen ist nichts.
Kann man einen Angriff mit einem Messer auf ein wehrloses Kind, das absichtliche Zufügen von Schmerzen und den Raub eines funktionalen und sensiblen Körperteils, einer erogenen Zone überhaupt kriminalisieren?
Etwas Kriminelles kriminalisieren - tragikomisch!
Genitalverstümmelung von Kindern zu legalisieren ist ein Systembruch, eine krasse Inkonsistenz im Rechtsgefüge. Es handelt sich um eine gefährliche Körperverletzung nach §224 StGB, wenn man sich mit einem Messer an den Genitalien eines gesunden Kindes zu schaffen macht. Egal, ob Mädchen oder Junge. Und um Kindesmissbrauch. Auch, wenn er nicht der sexuellen Befriedigung dient.
Kinder werden benutzt.
Den Vorhautraub zu legalisieren heißt, das Recht auf körperliche Unversehrtheit für Jungen auszuhebeln.
Man kann alle kriminellen Handlungen "entkriminalisieren" bzw legalisieren. Dann landet man bei der Anarchie. Bei ungeschriebenen Gesetzen, Beim Recht des Stärkeren.
Und genau das ist der §1631d: Die Absolution für das Recht des Stärkeren. Die Erwachsenen sind viel stärker, das Kind hat keine Chance seine Unversehrtheit zu verteidigen.
Das staatliche Wächteramt - auf den Kopf gestellt.
Denkverbote gibt es (noch) nicht, aber wer weiß, was noch kommt. Ich erinnere an Prof. Reinhard Böttcher.
Ich denke, das Gesetz wird in dieser Form keiner verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten.
Wer sich Illusionen über das Bundesverfassungsgericht macht sei auf das Urteil von 2002 zum betäubungslosem Schlachten von Kälbern, Lämmern und anderen Wirbeltieren verwiesen.
Ein langer Sermon, ein worthülsenreiches Geschwafel - und am Ende ganz schlicht: Grundrecht Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, Religionsfreiheit steht über allem!
Wenn von einer Religionsgemeinschaft etwas als "zwingend erforderlich empfunden" wird - dann ist es gut, dann ist es OK. Dann dürfen die das.
Dann müssen Jungen und Tiere halt unnötig leiden - was soll's? Da ist das BVerfG knallhart und brutal.
Außer natürlich die Zwölf Stämme, die Zeugen Jehovas, die Dawoodi Bohra, Schaffiten... Und wenn sich Muslime auf ihr im Koran verbrieften Züchtigungsrecht gegenüber ihren Ehefrauen berufen kommen sie natürlich auch nicht damit durch. Denn da geht es ja um FRAUEN und nicht "nur" um kleine Jungen. Die sind dagegen ja eher vernachlässigbar.
Zitat von BVerfGOb für den einzelnen Gläubigen zwingende Vorschriften in dem genannten Sinne bestünden, sei im Hinblick auf das Gebot strikter weltanschaulicher Neutralität des Staates nicht vom staatlichen Gericht verbindlich zu entscheiden. Es reiche deshalb aus, wenn aus den Umständen hinreichend deutlich hervorgehe, dass eine ernsthafte Glaubensüberzeugung vorliege.
Mit dieser "Neutralität" scheint es nicht weit her zu sein. Ganz offensichtlich diskriminiert der Staat zwischen "solchen" und "solchen" Religionsgemeinschaften.
Da fällt dann auch der Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sein müssen hinten runter. Muslimische und jüdische Schlachter dürfen Wirbeltieren ohne Betäubung die Kehle durschschneiden - christliche oder ungläubige Schlachter dürfen das nicht. Für letztete gilt das Tierschutzgesetz, bei Verstoß werden sie bestraft.
GG Art. 3 Abs. 3 "Niemand darf wegen .. seines Glaubens, seiner religiösen ...Anschauung...bevorzugt werden"
Besonders absurd ist daher:
Zitat von BVerfGDas Schächtverbot verstoße ferner gegen Art. 3 Abs. 1 GG
Art. 3 Abs. 1 GG: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"
Wie hieß das noch in Orwells "Farm der Tiere"?
Alle Tiere sind gleich,
aber manche sind gleicher
Zitat von BVerfGDiese Entscheidung ist einstimmig ergangen.
Papier Jaeger Haas
Hömig Steiner Hohmann-Dennhardt
Hoffmann-Riem Bryde
Inzwischen dürfte das Gericht in Sachen "Schutz von Wehrlosen" nicht günstiger besetzt sein. Eher ungünstiger.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…1bvr178399.html
Siehe auch:
Das Land Berlin kann Lehrerinnen nicht pauschal das Tragen eines Kopftuchs verbieten. So sagt es das Bundesverfassungsgericht.
Neutralität ist offensichtlich nicht erwünscht.
Das Thema ist für ihn abgehakt.
Für Nouripour. Für die Grünen. Für die im Bundestag vertretenen Parteien. Sie bilden sich ein, dass man das Thema unter den Teppich kehren könnte.
Für zigtausend Kinder jährlich ist es überhaupt nicht abgehakt. Für Männer, die unter den Folgen ihrer Beschneidung leiden ist es nie abgehakt.
Was unter dem Teppich ist, ist nicht weg. Und irgendwann stolpert man über die Beule im Teppich.
Zitat...Praxis zweier Weltreligionen... zu kriminalisieren.
Bullshit. Körperverletzung ist verboten. Die von wehrlosen Kindern wiegt besonders schwer. Es gibt auch keinen nachvollziehbaren Grund, dieses Verbot nur noch bei Mädchen gelten zu lassen.
Ob es um "Weltreligionen" oder kleinere Religionsgemeinschaften wie die Dawoodi Bohra, die "Zwölf Stämme" oder die Zeugen Jehovas geht spielt überhaupt keine Rolle - es gibt keine "besonders privilegierten Religionsgemeinschaften" - das Recht auf Religionsfreiheit schließt das Recht auf Freiheit von Religion und Freiheit von lebenslangen, unauslöschlichen religiösen Markierungen ein und es endet bei der körperlichen Unversehrtheit des anderen. Insbesondere von Kindern.
Der Bundesvorsitzende der Grünen (die doch sonst so für Erhaltung von NATUR!, und von natürlichen Feuchtbiotopen sind) lässt einen wahren Bullshit-Limbo aufführen.
Danke, Rush, dass du noch mal nachgeschaut hast, ich hatte das schon wieder vergessen!
Die Antwort übertrifft noch meine Erwartungen - im negativen Sinne.
Zitat von Irgend ein AssiWir bedauern, dass Sie in ihrem Leben eine negative Erfahrung gemacht haben...
Wer ist "wir"? Plural majestatis? Nein, da seht zwar immer "Antwort von Omid Nouripour" aber zum Antworten ist sich jener Herr doch längst zu fein, das wäre ja geradezu "bürgernah".
"Wir bedauern, dass Sie in ihrem Leben eine negative Erfahrung gemacht haben..." Eine dreckige Lüge. Bah!
Wenn Nouripour und die Grünen das tatsächlich bedauern würden würden sie etwas dagegen tun, dass ständig aufs neue Jungen diese negative Erfahrung machen müssen.
Zitat von Assi...die gängig akzeptierte Praxis ..
Eine dreckige Lüge. 2/3 der Deutschen lehnen Genitalverstümmelung von Jungen ab,
Zitat von Assi..zu kriminalisieren. Eine ihrer Traditionen würde in Hinterzimmer und ins Ausland verdrängt.
Was für euch Grünen, wenn es auch nur um die minimalsten Genitalbeschneidungen von Mädchen geht kein Problem ist. Ob nun im "Hinterzimmer" oder im Wohnzimmer - macht das einen Unterschied?
Zitat von AssiWir tun gut daran...
Wir Grünen, wir sind so toll! Wir können uns sogar selbst auf die Schultern klopfen! Wir sind die Guten! ![]()
ZitatSie muss darauf drängen, die Eltern über die Risiken aufzuklären und eine medizinisch möglichst verträgliche Form des Ritus einzufordern.
Was ist medizinisch möglichst verträglich? Rotwein hinterher? Das wird augenzwinkernd akzeptiert, denn die Anästhesie wird ja nicht kontrolliert und eine angemessene Anästhesie ist bei Säuglingen nicht möglich. Mit "Medizin" hat das Kaputtmachen gesunder Körperteile eh nichts zu tun.
ZitatSie muss darauf drängen, die Eltern über die Risiken aufzuklären und eine medizinisch möglichst verträgliche Form des Ritus einzufordern.
Quatsch! Sie muss Eltern drängen ihre Kinder heil und ganz zu lassen. Mädchen wie Jungen!
Die gesetzlich Regelung muss einen Ritus einfordern? Bei dem gesunden Kindern ein sensibler und funktionaler Teil ihres Körpers geraubt wird? Ich glaube, mein Schwein pfeift!
Von der Antwort erwarte ich mir eh nichts außer gesträubten Nackenhaaren. Alles andere wäre ja wie Weihnachten und Ostern an einem Tag.
Ein Politiker, der einen Fehler zugibt ist so häufig wie ein weißer Rabe.