Es ging aber nicht um die Genitalverstümmelung an sich, sondern lediglich um den Zeitpunkt und die Finanzierung.
Die Genitalverstümmelung vor Gericht - kein Thema.
Denn wir haben ja den §1631d! (bzw. er wurde uns oktroyiert)
https://www.haller-kreisblatt.de/lokal/borgholz…or-Gericht.html