Beim Lesen stehen einem die Haare zu Berge, bzw. man könnte sie sich ausraufen:
ZitatNeben dem eingangs erwähnten Verbot an die Eltern enthält der Entwurf zudem die Klarstellung, dass Eltern in operative Eingriffe an inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen, die eine solche Angleichung des Erscheinungsbildes zur Folge haben könnten, nur einwilligen können, wenn der Eingriff nicht bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann.
Und wie steht es um die "Angleichung des Erscheinungsbildes" - an das der Brüder, des Vaters, des Großvaters, der Vorfahren, der "Community"?
ZitatDer Entwurf trägt der Vielfalt der Varianten der Geschlechtsentwicklung Rechnung, indem eine in ihrer Signalwirkung klare und zugleich sehr flexible Regelung vorgeschlagen wird.
Die Betonung liegt auf "sehr flexibel". Das Ziel, eine ganz bestimmte "Variante der Geschlechts-Teilzerstörung" weiterlaufen zu lassen lugt aus jeder Ritze des Gesetzes.