Ein Gesetz zum Schutz einiger handverlesener Kinder

  • Beim Lesen stehen einem die Haare zu Berge, bzw. man könnte sie sich ausraufen:


    Zitat

    Neben dem eingangs erwähnten Verbot an die Eltern enthält der Entwurf zudem die Klarstellung, dass Eltern in operative Eingriffe an inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen, die eine solche Angleichung des Erscheinungsbildes zur Folge haben könnten, nur einwilligen können, wenn der Eingriff nicht bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann.

    Und wie steht es um die "Angleichung des Erscheinungsbildes" - an das der Brüder, des Vaters, des Großvaters, der Vorfahren, der "Community"?

    Zitat

    Der Entwurf trägt der Vielfalt der Varianten der Geschlechtsentwicklung Rechnung, indem eine in ihrer Signalwirkung klare und zugleich sehr flexible Regelung vorgeschlagen wird.

    Die Betonung liegt auf "sehr flexibel". Das Ziel, eine ganz bestimmte "Variante der Geschlechts-Teilzerstörung" weiterlaufen zu lassen lugt aus jeder Ritze des Gesetzes.

    https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pre…ntwicklung.html

    There is no skin like foreskin

  • Zitat

    Die Beschneidung eines intergeschlechtlichen Kindes, das von seinen Eltern als

    Junge angesehen wird, und die sich nach Intensität und Zielrichtung nicht von der Be-
    schneidung anderer Jungen unterscheidet, bleibt ein Anwendungsfall des § 1631d BGB
    beziehungsweise bei medizinischer Indikation Teil der Heilfürsorge der Eltern.

    Diesen Satz mit den "Eltern-Ansichtsjungen" haben die Macher dann doch wieder rausgestrichen. War wohl dann doch zu peinlich.

    Unabhängig von der "Ansicht" der Eltern sind jetzt die Vorhäute von "Variantenkindern" wie die von Mädchen schon längst gesetzlich geschützt.

    Fassen wir mal zusammen. Variantenkinder sind also mindestens in dreifacher Hinsicht gesetzlich gegenüber "echten Volljungen" (also ohne die geringste Variation) bevorzugt:

    1. Sie haben ein Recht auf Vorhaut

    2. Das Gesetz wird später evaluiert. Was bei den echten Volljungen angeblich wegen Datenschutz nicht ging. Ja, haben Variantenkinder denn weniger Recht auf Datenschutz?


    Zitat

    Artikel 6 sieht eine Evaluationspflicht der Bundesregierung vor, da es gerade in diesem Rechtsbereich notwendig
    ist, die medizinische Entwicklung und die Wirksamkeit der Neuregelung zu beobachten.

    Seltsam, bei BGM wurde doch auch gesagt, man wüsste noch nicht genug über die Folgen, da müsste weiter geforscht werden

    3. Die Aufbewahrungsfrist:



    Bei echten Volljungen ist nach 10 Jahren Schluss. Wird einer mit vier zirkumzidiert hat er also keine realistische Chance, die Umstände seiner angeblich medizinisch-indizierten Zirkumzision zu klären:


    Zitat

    Krankenunterlagen sind grundsätzlich nicht länger als zehn Jahre aufzubewahren (vgl. nur OLG Hamm, Urteil v. 29.01.2003 - 3 U 91/02 -, juris Rn. 19; Urteil v. 09.05.2017 - 26 U 91/16 -, juris Rn. 41; jetzt auch § 630f Abs. 3 BGB). Ein Grund, im vorliegenden Fall ausnahmsweise eine längere Aufbewahrungsfrist zu fordern, liegt nicht vor. Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass die Beklagten nach Ablauf von zehn Jahren seit Durchführung der streitgegenständlichen Behandlung mit einer Inanspruchnahme rechnen mussten.
    Muss der Arzt oder Krankenhausträger danach die Krankenunterlagen nicht länger als zehn Jahre aufbewahren, darf ihm wegen der Vernichtung, wegen des Verlusts oder ihrer Unvollständigkeit nach diesem Zeitpunkt kein Nachteil entstehen (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 09.05.2017 - 26 U 91/16 -, juris Rn. 41; Martis/Winkhart a.a.O. D 415; Pauge, Arzthaftungsrecht, 13. Aufl. 2015, Rn. 563).

    Schmerzensgeldforderung abgewiesen.

    Aber mit echten Volljungen kann man es ja machen! Diskriminierung? Ja, scho, aber....blablabla

    Allein diese Unterscheidung - echte Vollmädchen, Variantenkinder, echte Volljungen - pervers Die Genitalien aller Kinder müssen geschützt werden. Dann braucht man die Kategorisierungen überhaupt nicht.

    There is no skin like foreskin

  • Mir ist da noch was "ulkiges" aufgefallen:

    Zitat

    Die Beschneidung eines intergeschlechtlichen Kindes, das von seinen Eltern als
    Junge angesehen wird,..., bleibt ...bei medizinischer Indikation Teil der Heilfürsorge der Eltern.

    WTF? Wenn eine OP tatsächlich medizinisch notwendig und unaufschiebbar ist - dann muss sie gemacht werden! Egal ob Volljunge, Vollmädchen oder Vollvariante. Die haben doch eine Vollmeise!
    Und wenn die Eltern die Einwilligung verweigern, dann muss diese Einwilligung gerichtlich ersetzt werden falls Gesundheit oder Leben des Kindes in Gefahr sind. Falls.
    Falls es bei der "Indikation" nicht nur um Chirurgen-Knete oder Kassenbeschiss geht. Wie leider gar nicht selten.

    There is no skin like foreskin

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