Ein Gesetz zum Schutz einiger handverlesener Kinder

  • Kann mir jemand diesen Satz erklären?

    Zitat

    Die Beschneidung eines intergeschlechtlichen Kindes, das von seinen Eltern als
    Junge angesehen wird, und die sich nach Intensität und Zielrichtung nicht von der Be-
    schneidung anderer Jungen unterscheidet, bleibt ein Anwendungsfall des § 1631d BGB
    beziehungsweise bei medizinischer Indikation Teil der Heilfürsorge der Eltern.


    Aus:

    Zitat

    Referentenentwurf
    des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
    Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverän-
    dernden operativen Eingriffen

    https://www.lsvd.de/media/doc/1535…_an_kindern.pdf

    There is no skin like foreskin

  • Entweder ein Kind ist "intergeschlechtlich" (das "dritte Geschlecht"), oder es ist ein Junge. oder es ist ein Mädchen.
    Wenn es ein Junge ist, ist es nicht "intergeschlechtlich", sonst würde die Bezeichnung "intergeschlechtlich" keinen Sinn machen.


    Für mich sieht das aus wie der Versuch der Quadratur des Kreises. Nämlich den Versuch, den §1631d um jeden Preis zu retten, obwohl es Kinder gibt, die irgendwo "zwischen den Geschlechtern" sind. Wo man nicht genau sagen kann, ob das nun ein kleiner Penis oder eine große Klitoris ist.

    Wenn die Vorhaut eines Eltern-Anscheinjungen zerstört wird, ist es legal, wenn die Vorhaut eines Eltern-Anscheinmädchens zerstört wird ist es strafbar. Die Definitionsgewalt über das Geschlecht eines auf einmal doch wieder binären "intersexuellen" Kindes delegiert der Nachtwächteramt-Staat an die Eltern. Und damit auch die Definitionsgewalt darüber, ob sie sich strafbar machen oder nicht.


    Bizarrer geht nicht mehr, dem Gesetzgeber ist nichts mehr peinlich.

    There is no skin like foreskin

  • Nach gesetzgeberischer Plausibilität, Konsistenz und Sinnhaftigkeit muss man seit 2012 nun wirklich nicht mehr fragen. Das erklärte Ziel die Genitalverstümmelung von Jungen legal zu halten, lässt alles hintenanstehen.

  • Zitat

    Die geschlechtliche Identität
    ist ein wesentlicher Teil des Persönlichkeitsrechts eines Menschen. Eine freie Entwicklung
    dieser Identität sicherzustellen, die sich nicht an gesellschaftlichen Normierungen oder
    Erwartungen orientiert, sondern die Selbstbestimmung der Kinder und Jugendlichen ins
    Zentrum setzt, ist aus Sicht der eaf Ausdruck einer kindeswohlorientierten Politik.


    Zitat

    Mit anderen Worten: es
    darf nicht der Eindruck entstehen, dass das Erfordernis einer medizinischen Indikation
    bzw. das Vorliegen einer konkreten Lebens- und Gesundheitsgefahr nun für andere, nicht-
    geschlechtsangleichende Eingriffe keine zwingende Voraussetzung mehr ist.


    Nein, natürlich nicht! (Pino)


    Zitat

    ...der Gesetzesbegründung sollte die Klarstellung hinzugefügt werden, dass Entscheidungen
    von Eltern über andere Arten medizinischer Eingriffe an Kindern und Jugendlichen sich
    ebenso streng am Kindeswohl und insbesondere am Vorliegen einer medizinischen
    Indikation orientieren müssen...

    Zitat

    Bei allen anderen medizinischen Eingriffen muss sich die Entscheidung der
    Sorgeberechtigten bislang nach dem Kindeswohl richten, was eine medizinische Indikation
    des Eingriffs (s. o.) erforderlich macht.


    Aber dann!

    Damit hat die "evangelische arbeitsgemeinschaft familie" (alles klein geschrieben, man ist ja modern!) dann keine Probleme:


    Zitat

    eine grundsätzliche Erlaubnis der Einwilligung in medizinisch nicht indizierte Be-
    schneidungen männlicher Kinder, soweit das Kindeswohl nicht gefährdet ist (§ 1631d
    BGB-E).

    Wobei das nicht stimmt: im Gesetzentwurf geht es um Kinder, wo das Geschlecht nicht eindeutig festgestellt werden kann.


    Die gerade noch veraltete Kategorie "männlich" wird noch erweitert, um "Anscheinsjungen"!


    Inwieweit genitalreduktive Operationen bei allen anderen Kindern grundsätzlich kindeswohlgefährdend sind, bei intersexuellen Kindern, die von ihren Eltern als "Jungen" angesehen werden aber nicht - erklärt die Arbeitsgemeinschaft nicht.


    Aber man kann es sich denken:
    "Wir sind Christen, und deswegen verteidigen wir religiös motivierte Kindergenitalreduktionen, außer, wenn die religiös motivierten Kindergenitalreduktionen Kinder betreffen, die keine Jungen sind. bzw. von ihren Eltern nicht als solche angesehen werden.
    Denn, wenn nicht, wird uns wohl möglich auch was von unseren religiösen Privilegien (Kirchensteuer, Priesterbesoldung, Glockenläuten, Tanzverbote...) gestrichen"


    Da muss dann schon ein Schulterschluss her!

    https://www.bmjv.de/SharedDocs/Ges…icationFile&v=3

    There is no skin like foreskin

  • Hier übrigens die gesammelten Stellungnahmen von Organisationen zum Entwurf:

    https://www.bmjv.de/SharedDocs/Ges…erung_Kind.html

    Der Entwurf ist vom Januar, weiß eigentlich jemand, wie der Stand dieses Rosinenpick-Gesetzes inzwischen ist?

    PS: Ach guggemal, habe gerade schnell noch mal gegoogelt: Ein Gesetz wurde heute vom Kabinett beschlossen, da scheint sich aber so einiges noch geändert zu haben:

    Es heißt nun auf einmal nicht mehr § 1631c, sondern § 1631e:


    Zitat

    Im Nachgang an die Beteiligung der Länder und Verbände wurde der „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen“ grundlegend überarbeitet. Der überarbeitete Entwurf trägt den neuen Titel „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“


    https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pre…ntwicklung.html

    Anscheinend schnell noch mal auf "noch weniger Schutz" getrimmt!
    Den Entwurf kann ich aber online noch nicht finden.


    Zitat

    Der Entwurf trägt der Vielfalt der Varianten der Geschlechtsentwicklung Rechnung, indem eine in ihrer Signalwirkung klare und zugleich sehr flexible Regelung vorgeschlagen wird.

    "Vielfalt", das Wort fällt ja heute ständig. "Wir sind so vielfältig!!!" - aber manche dürfen es nicht sein, die müssen normiert werden...

    "Sehr flexibel" - ist schon klar!

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  • Zitat

    Zu diesem Zweck enthält der Entwurf in einem neuen § 1631e BGB ein Verbot an die Eltern, in Behandlungen einzuwilligen, die allein in der Absicht erfolgen, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts anzugleichen.

    Tiefer runter ging wohl nicht mehr?

    Es hängt wieder mal alles an der Absicht der Eltern. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes vergessen wir mal.

    Da bleiben jede Menge Elternwunsch-Genitalmodifkationen übrig. Warum überhaupt medizinisch nicht notwendige Operationen an Kindern?

    There is no skin like foreskin

  • "Allein in der Absicht" bedeutet, dass sobald eine andere Absicht hinzukommt das Verbot nicht mehr greift und diese Absicht ist ja sowieso nicht objektiv feststellbar. Den Mist kann man sich gleich schenken.

  • Die Grünen haben sich auch zu Wort gemeldet:


    Zitat von Sven Lehmann

    Die Entscheidung über den Körper von intergeschlechtlichen Kindern soll nach dem Wissen der Bundesregierung weiterhin bei den Erwachsenen liegen. Und das auch in den Fällen, in denen keine medizinische Indikation vorhanden ist und es schlicht um Geschlechts­stereotypen geht“, so Lehmann. Diese Operationen seien irreversibel und hätten oft traumatische Folgen für die Betroffenen im späteren Leben.

    Der Gesetzentwurf ist aber eine große Enttäuschung, denn er missachtet das Selbstbestimmungsrecht der Kinder....

    Wie ein OP-Verbot klar und konsequent geregelt werden kann, haben wir Grüne mit unserem bereits in den Bundestag eingebrachten Selbstbestimmungsgesetz vorgeschlagen.

    Meint der den §1631d? :FP01

    Sind schon tragikomische Leute, die Grünen!

    https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/11…hen-Kindern-vor

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  • Ohne Aussprache beschlossen

    Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung -BMJV

    https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundes…ebnisse-1790298

    Man hat also fast acht Monate gebraucht um auszutüfteln, wie man möglichst wenig Kinder schützen kann.

    Den Entwurf konkret vorzuzeigen, das traut sich die Regierung aber nicht. Das geht wohl wieder überfallartig wie bei der berüchtigten "Resolution", auf dass es im Parlament schnell abgenickt wird.

    Kinderschützerverräterin Lambrecht:

    https://twitter.com/bmjv_bund?lang=ar

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  • Zitat


    Mit diesem Entwurf soll das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung von Kindern mit
    Varianten der Geschlechtsentwicklung geschützt und diese Kinder sollen vor unnötigen
    Behandlungen an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen bewahrt werden.

    Mädchen haben ein Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung und werden vor unnötigen
    Behandlungen an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen geschützt,

    Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
    haben ein Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung und werden vor unnötigen Behandlungen an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen geschützt -

    Moment mal - fehlt da nicht noch so einiges? ;(

    Der minimalisierte "Entwurf":

    https://www.bundesrat.de/drs.html?id=566-20

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  • Zitat

    bb)
    Beschneidung bei Jungen
    Die Beschneidung der Vorhaut von Jungen ist in § 1631d BGB speziell geregelt. Auf die
    Beschneidung der Vorhaut eines Kindes, das nicht männlich im Sinne des § 1631d BGB ist
    (also auch eines Kindes mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung), ist § 1631d BGB
    dagegen nicht anzuwenden.

    Da gelten dann aber §223 StGB, bzw. §224 StGB oder im Falle eines "eindeutigen" Mädchens der §226a StGB.

    Und die machen das ohne purpurrot zu werden! :cursing:

    Aber immerhin geben sie endlich zu, dass der 1631d ein SPEZIALGESETZ ist.

    Was nach dem Gleichheitsgebot eigentlich gar nicht möglich ist.

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  • Zitat

    § 226a StGB ist sowohl in Bezug auf die Person des Verletzten als auch auf Verletzungs-
    handlung und Verletzungsmotiv in der Regel nicht auf medizinische Behandlungen von Kin-
    dern mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung anwendbar.

    Hier wird schon wieder auf das Motiv der Eltern abgehoben. Was haben die Motive der Eltern mit dem Recht des Kindes zu tun?

    Meine Mutter hat mich völlig unnötig in zwei belastende, mit Risiken behaftete Operationen geschickt und dich habe dadurch funktionale Körperteile verloren - was das Risiko für eine ganze Reihe von schweren Krankheiten erhöht.
    Sie hat es ganz bestimmt "gut gemeint". Aber es war nicht gut.

    Eltern sollten überhaupt keine "Wunschoperationen" ab Kindern durchführen lassen dürfen.
    Und bei angeblich indizierten, aber "berüchtigten" Operationen an Kindern wie Zirkumzisionen, Appendektomien, Tonsillektomien, usw. sollte eine Kontrollinstanz eingeschaltet werden.

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  • So etwas würde man sich vor jeglicher Genitaloperation an Kindern wünschen. Weil die fast immer unerbleiben können und dann zu unterbleiben haben.

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  • Zitat


    Artikel 6
    Evaluierung
    Die Bundesregierung wird die Wirksamkeit der Regelungen in den Artikeln 1 und 3
    dieses Gesetzes innerhalb von zehn Jahren nach seinem Inkrafttreten überprüfen und dem
    Deutschen Bundestag hierüber einen Bericht vorlegen.

    Das wollte eine große Bundestagsmehrheit beim 1631d auf gar keinen Fall, und sie wussten genau, warum.

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  • Zitat

    Mit der Resolution 1952 (2013) „Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit“ vom
    1. Oktober 2013 stellte die parlamentarische Versammlung des Europarats das Recht in-
    tergeschlechtlicher Kinder auf körperliche Unversehrtheit, Autonomie und Selbstbestim-
    mung fest und rief die Mitgliedstaaten des Europarats zur Beendigung unnötiger medizini-

    Ihr elenden Rosinenpicker! :-((

    Children’s right to physical integrity

    2.
    The Parliamentary Assembly is particularly worried about a category of violation of the physical integrity
    of children, which supporters of the procedures tend to present as beneficial to the children themselves
    despite clear evidence to the contrary. This includes, among others, female genital mutilation, the circumcision
    of young boys for religious reasons, early childhood medical interventions in the case of intersex children, and
    the submission to, or coercion of, children into piercings, tattoos or plastic surgery.

    Das Gesetz ist wohl besser als gar kein Schutz von Intersexuellen Kindern. Aber es ist erbärmlich.

    Richtig und notwendig im Sinne des Art. 2 GG wäre ein Schutz aller nicht zustimmungsfähigen Kinder/Jugendlicher vor medizinisch nicht notwendigen Körperverletzungen. Das Alter der Zustimmungsfähigkeit hängt natürlich von der Eingriffstiefe des Eingriffs ab.
    Das ist für "Ohrlochstechen" sicher niedriger anzusetzen als für genitalreduzierende Operationen.
    Letztere setzen die geistige Reife eines Erwachsenen voraus.

    There is no skin like foreskin

  • Das bedeutet also, dass man sich zukünftig nicht darauf zurückziehen können wird, dass männliche und weibliche Geschlechtsteile ja unterschiedlich ausgeprägt sind und man daher auch Ungleiches ungleich behandeln könne. Hier wird dann wirklich offensichtlich Gleiches ungleich behandelt.

  • Es gibt eben Vorhäute und Vorhäute!

    Oder um es mit George Orwell (Farm der Tiere) zu sagen:

    Alle Vorhäute sind gleich

    Aber manche sind gleicher

    Zitat

    die Beschneidung der Vorhaut eines Kindes, das nicht männlich im Sinne des § 1631d BGB ist

    Seit wann liefert der §1631d BGB eine Definition, was "männlich" ist?

    Er setzt doch umgekehrt eine solche, eindeutige Definition voraus!
    Wobei es ja heute landauf, landab gepredigt wird, dass "männlich" und "weiblich" bloße Konstrukte wären und es unendlich viele Geschlechter gäbe.

    Dein Pech - du bist nach irgend einer Einschätzung eindeutig ein Junge. Runter mit der Vorhaut! (Vielleicht bist du auch ein Mädchen, dass im Körper eines Jungen steckt - wen juckt's?)

    Deine Vorhaut ist nicht schützenswert. Hättest du wenigstens eine Variante der Geschlechtsentwicklung - wäre sie rechtlich geschützt. Hast du aber nicht, ätschi-bätschi!

    Und wärest du gar eindeutig ein Mädchen, wäre sie noch mal viel doller geschützt. Bis zu 15 Jahre Haft für den, der sich an ihr vergreift. Und Strafverfolgung noch maximal 38 Jahre nach der Tat,

    Das ist so durchgeknallt, dass einem die Worte fehlen. Wie lächerlich kann sich ein Gesetzgeber machen?

    There is no skin like foreskin

  • Bundesregierung beschließt unterschiedliche Schutzgrade für kindliche Vorhäute


    https://die-betroffenen.de/blog/bundesreg…liche-vorhaute/

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