"Es darf nicht sein, dass eine Entscheidung, die lebenslang sichtbar sein wird, spontan, ohne Beratung und ungesichert erfolgen kann"

  • Die Vizechefin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann:

    Es darf nicht sein, dass eine Entscheidung, die lebenslang sichtbar sein wird, spontan, ohne Beratung und ungesichert erfolgen kann“

    Quote from Jürgen S.

    Ich werfe Frau Connemann mit Verweis auf ihre JA-Stimme von 2012 zu Vorhautamputationen (§1631d BGB) Doppelstandards vor. Mit Blick auf Ihre damalige Befürwortung der Körperverletzung von Kindernmännl. Geschlecht lesen sich ihre jetzigen Aussagen wie der blanke Hohn

    There is no skin like foreskin

  • Wichtiges Fundstück aus dem Netz, danke, Selbstbestimmung.

    "Es darf nicht sein, dass eine Entscheidung, die lebenslang sichtbar sein wird, spontan, ohne Beratung und ungesichert erfolgen kann"

    - in der Tat passt das leider genau zu § 1631d BGB = 1631d BGM

    ... und hier bringen immer noch ganz schlimme Desinformation: die WD = ie Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags

    " Untermaßverbot [...] Es geht im Kern darum, einen wirksamen und angemessenen Mindeststandard des Schutzes von Rechtspositionen des Bürgers gegenüber anderen Bürgern zu begründen"

    WD 2 - 3000 - 034/18

    Weibliche Genitalverstümmelung im menschenrechtlichen Kontext

    https://www.bundestag.de/blob/557652/45…18-pdf-data.pdf

    .

    - und selbstredend - oder vielmehr selbstschweigend - ganz großes WD-Schweigen zum Thema

    Männliche Genitalverstümmelung im menschenrechtlichen Kontext.

    .

    WD-Zitat

    WD 7 - 3000 - 075/18

    " Im Rahmen einer Beschneidung von Jungen und Männern wird die Penisvorhaut beschnitten. Dies stellt – im Vergleich mit der weiblichen „Beschneidung“ – einen relativ geringen Eingriff dar, mit dem keine schwerwiegenden Komplikationen und Risiken verbunden sind. "

    https://www.bundestag.de/blob/557600/f5…18-pdf-data.pdf

    ... und immer so weiter!

    Das schier ewige Dogma der (angeblichen!) Unvergleichbarkeit von FGM und Zirkumzision (MGM).

    Stoppen wir das.

    .
    .

    Noch ein bisschen Gitta Connemann:

    " Die Verstümmelung der weiblichen Genitalien ist eine schwerwiegende und durch nichts zu rechtfertigende Menschenrechtsverletzung. Davon betroffen sind zwar hauptsächlich Mädchen und Frauen in bestimmten Regionen Afrikas, Asiens und Südamerikas. Nach Schätzungen leben aber auch in Deutschland knapp 24.000 Betroffene sowie etwa 6.000 Mädchen und Frauen, die von Genitalverstümmelung bedroht sind. Der Gesetzgeber ist hier in der Pflicht, diese gefährdeten Mädchen und Frauen mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu schützen. Dabei spielt das Strafrecht zweifellos eine besondere Rolle. Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist zwar schon nach geltendem Recht als gefährliche Körperverletzung strafbar. Mit der Regelung in einem eigenen Tatbestand im Strafgesetzbuch macht die Koalition jetzt deutlich, dass es hier um ein erheblichesUnrecht geht, bei dem der Staat auch ein gesteigertes Interesse an der Strafverfolgung hat. Das Gesetz stärkt außerdem die Rechte der Opfer einer Genitalverstümmelung im Strafverfahren. Sie können sich dem Prozess als Nebenklägerin anschließen und haben frühzeitig einen Anspruch auf Bestellung eines anwaltlichen Beistands. "

    https://gitta-connemann.de/3-7-2013-vor-d…mpf-die-bilanz/

    Edited 6 times, last by Yolanda (October 16, 2018 at 1:00 PM).

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