Alternative Behandlung statt kortisonhaltige Salbe -> Weihrauchsalbe eventuell ergänzt mit Schwarzkümmelsalbe -> Erfahrungen?

  • Das Büchlein erzählt nicht nur eine Geschichte von einem Jungen, sondern mehrere soweit ich es richtig durchblicken konnte.

    Genau, die Angst eines Jungen und den Schmerz, die Eltern, die völlig perplex sind, wie schmerzhaft das für ihr Kind ist und der Freund des Jungen, der erzählt das niemand zugibt, das es Probleme gibt, weil nicht sein kann was nicht sein darf

    Ich wünsche dir viel Erfolg. Nochmals vielen Dank für Deinen Einsatz.

    "Those who cannot remember the past are condemned to repeat it"

    "Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen."


    George Santayana (1863-1952)

  • Danke Bela, Wir werden sehen, wohin die Geschichte(n) uns führt/führen!

    Hoffentlich bald zu einem positiven Ausgang und die Sache löst sich durch Auswachsen von selbst, in dem wir die Schöpfungsvorgänge einfach in Ruhe sich entwickeln lassen ohne chirurgisch oder chemisch darauf einzuwirken oder einwirken zu müssen.
    Das könnten wir auf andere Sachverhalte als täglich wiederkehrende Lehre auf übertragen und mitnehmen.

  • Ich wünsche dir viel Erfolg. Nochmals vielen Dank für Deinen Einsatz.

    Update: der bisherige Erfolg war Zeitgewinn, ob der Erfolg ausgebaut werden kann, z.B. durch Zulassen des natürlichen schöpferischen Auswachsens der Vorhautverengung werden wir sehen.

    Ende November /Anfang Dezember hatte sich das BVerfG gemeldet und gemeint ich hätte keine Anhörungsrüge erhoben und hat den Fall nicht weiter zur Entscheidung angenommen.
    § 44
    Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
    (1) 1Auf die Rüge eines durch eine Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn

    1.ein Rechtsmittel oder ein Rechtsbehelf gegen die Entscheidung oder eine andere Abänderungsmöglichkeit nicht gegeben ist und
    2.das Gericht den Anspruch dieses Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat.


    2Gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung findet die Rüge nicht statt.
    (2) 1Die Rüge ist innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs zu erheben; der Zeitpunkt der Kenntniserlangung ist glaubhaft zu machen. 2Nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung an diesen Beteiligten kann die Rüge nicht mehr erhoben werden. 3Die Rüge ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gericht zu erheben, dessen Entscheidung angegriffen wird. 4Die Rüge muss die angegriffene Entscheidung bezeichnen und das Vorliegen der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 genannten Voraussetzungen darlegen.
    (3) Den übrigen Beteiligten ist, soweit erforderlich, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
    (4) 1Ist die Rüge nicht in der gesetzlichen Form oder Frist erhoben, ist sie als unzulässig zu verwerfen. 2Ist die Rüge unbegründet, weist das Gericht sie zurück. 3Die Entscheidung ergeht durch nicht anfechtbaren Beschluss. 4Der Beschluss soll kurz begründet werden.
    (5) Ist die Rüge begründet,
    hilft ihr das Gericht ab, indem es das Verfahren fortführt, soweit dies
    auf Grund der Rüge geboten ist.

    Tatsächlich habe ich eine Anhörungsrüge am 7.7.2019 erhoben, diese wurde vom OLG nur als solche nicht erkannt, weil diese angeblich um 16 Tage zu spät, also verfristet gewesen sei. Fakt ist es war kurz vor Pfingsten, d.h. am Freitag. Wir hatten selbst 2 Wochenpfingstferien mit 2 Feiertagen und ich bin mehrfach verreist.

    Meine nochmalige Erhebung einer Anhörungsrüge am 16.12.2019 wäre auch nicht rechtzeitig, da der Beschluss des BVerfG Keine neue Frist in Gang setzten würde, d.h. die Kenntnis der Verletzung des rechtlichen Gehörs, erzeugen würde. Im Übrigen stellte das OLG klar, wäre die Anhörungsrüge fristgerecht erfolgt, wäre das Ergebnis ebenfalls negativ verbeschieden worden, d.h. meiner Beschwerde wäre nicht stattgegeben worden. Es käme deshalb weder auf eine Anhörungsrüge noch auf eine mögliche Verletzung des rechtlichen Gehörs darauf an.


    Hier entscheiden mehr Frauen (2 Richterinnen am OLG gegenüber einem männlichen OLG Richter, die Mutter, die weibliche Jugendamtsvertreterin) über das Wohl und Wehe über Körperteile von (noch) minderjährigen männlichen Personen, die sie wegen Ihres Geschlechts gar nicht haben und deshalb den Schaden oder die Auswirkungen kaum nachvollziehen können. Einen Fam Rechtsanwalt, der mich in dieser Sache mitunterstützen will, finde ich derzeit nicht, die ich gefragt habe, winken ab.


    Wenn euch noch etwas einfällt, um den Prozess zu einem positiven Ausgang zu führen freue ich micht.

    Ansonsten fällt mir nur ein mit der großen Gefahr der Nichtannahme, den Sachverhalt als Beschwerde gegenüber dem neuen OLG Beschluss, der auch nicht mit einer Rechtsmittelbeschwerde zum BGH zugelassen ist, wieder zur hoffentlich erfolgreichen Annahme dem BVerfG vorzulegen.

    Denn Fakt ist, es war kurz vor Pfingsten, d.h. am Freitag. Wir hatten selbst 2 Wochenpfingstferien mit 2 Feiertagen und ich bin mehrfach verreist und habe mich mit dem Sachverhalt erst gut nach dem 24.6.2019 richtig beschäftigen können. Für mich hat wohl wenn überhaupt die Frist frühestens am 24.6. zu laufen begonnen, werde ich wohl in einer erneute Verfassungsbeschwerde argumentieren müssen. Somit war der Antrag meiner Ansicht nach fristgerecht. Zwar habe ich den Antrag zurückgenommen auf Betreiben des OLGs. Das BVerfG hat jedoch in einer eigenen Entscheidung festgestellt darauf kommt es gar nicht mehr an, was das OLG demnach konträr ansieht. Die meint damit wäre mein Antrag weg und darüber könnte nicht mehr entschieden werden. Vielleicht eröffnet sich dadurch ein weg zur Rechtsbeschwerde zum BGH doch?

    Der Wortlaut von 44 Abs.2 FamFG lautet nicht innerhalb 2 Wochen ab Zustellung des Beschlusses wie es das OLG auslegt und liest sondern ab Kenntnis, also sehr flexibel. Dies ist wohl in der Regel die Zustellung. Es gibt jedoch ein Korrektiv und Hintertürchen. Das wurde also bewusst so, vom Sinn und Zweck der Regelung so formuliert, damit der Zeitraum auch weiter wäre. DAs BVerfG zitiert eine eigene Entscheidung bei dem wurde die Anhörungsrüge nach 16 Monaten gestellt. So etwas war klar verfristet und es waren wohl lauter Fachleute im Verfahren. Ich bin aber kein FamAnwalt und darf das Verfahren vor dem OLG auch ohne FamAnwalt führen.

    VG
    Rolf

    Einmal editiert, zuletzt von Rolf (17. Januar 2020 um 09:43)

  • Lieber Rolf,

    dass du dich da so einsetzt, kämpfst...vielen Dank.

    Wenn es Fragen in Sachen Vorhaut geht...ich glaube da kann ich viel zu sagen...

    Aber bei dir, da geht es inzwischen nur noch um Gesetze, Gerichte...ich bin da raus, da kann ich nichts mehr zu sagen außer folgendes, was mir einer in einem Rechtsforum hingeknallt hat

    "Gesetze sind nicht da, um für Gerechtigkeit zu sorgen, sondern um Recht zu sprechen"

    Toll :(

    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

  • "Gesetze sind nicht da, um für Gerechtigkeit zu sorgen, sondern um Recht zu sprechen"

    Ja, und in diesem Fall Müttern Macht zu geben, über Ihre (noch) minderjährigen Kinder zu herrschen, auch wenn Ihnen (scheinbar aggressive) Kaufleute in "weißen" Kitteln, die für andere Zwecke eigentlich den Beruf ausüben sollten als Fachexperten verkaufen. Und diese Mütter wohl aus der Vergangenheit nicht die Stärke besitzen eine ander Sichtweise einzunehmen.

  • Beschwerde gegenüber dem neuen OLG Beschluss, der auch nicht mit einer Rechtsmittelbeschwerde zum BGH zugelassen ist, wieder zur hoffentlich erfolgreichen Annahme dem BVerfG vorzulegen.

    Ein Telefonanruf gestern Nachmittag beim BVerfG hat ergeben, dass eine neue Beschwerde auf den neuen OLG Beschluss möglich ist. Vielleicht ist das ein neuer Weg.

  • Jetzt habe ich noch einmal 5h investiert und hoffe sehr, dass diese erneute Verfassungsbeschwerde angenommen wird und zugunsten der Erhaltung der schöpferischen Entwicklung positiv für die Entwicklung und Stärkung der Männer entschieden wird. Wir werden sehen. Ich informiere, wie es weiter geht.

  • Großen Dank an Euch alle und an das Forum hier, nach Jahren der Stille nun eine Rückmeldung. Ihr habt wirklich großartiges geleistet. Ohne Euch hätten wir es nicht geschafft.

    Von der Mutter unseres Sohnes habe ich nun erfahren, dass eine Beschneidung nicht erfolgt ist. Der Widerstand über zwei Gerichtsinstanzen hat also Wirkung auch bei der Mutter hinterlassen. Durch die Gerichtsverfahren habe ich die medizinische Verantwortung/ das medizinische Sorgerecht über den gemeinsamen Sohn zu Gunsten der Mutter verloren, dafür ist eine Beschneidung verhindert worden.

    Eine Beschneidung konnte also dank der Unterstützung von Euch wirksam verhindert werden. Der Sohn ist nun gut 16 Jahre alt und es geht ihm sehr gut! Das ist ein super Ergebnis für das Forum hier!

  • Lieber Rolf,

    eine schönere Rückmeldung kann man sich kaum denken.

    (nocut)

    PS: dass du das medizinische Sorgerecht über euren Sohn verloren hast ist allerdings befremdlich, das verstehe ich nicht

    There is no skin like foreskin

  • PS: dass du das medizinische Sorgerecht über euren Sohn verloren hast ist allerdings befremdlich, das verstehe ich nicht
    -> Ja, so ist das leider bei deutschen Gerichten. Die machen einfach kurzen Prozess, weil Authoritäten und Gutachten von Medizinern mehr zählen und sie sonst überlastet sind, tiefer einzusteigen in die Thematik und die zweite Instanz bestätigt liebend gern die erste Instanz.


    Um ein Haar hätte ich das medizinische Sorgerecht für zwei weitere Kinder verloren. Diese Sorgerechte hat mir das OLG dann aber doch zugestanden und dem AG wieder die Entscheidung insoweit revidiert, insoweit war dann meine Beschwerde zu 2/3 erfolgreich und zu 1/3 nicht. Faktisch hat aber die Sache ja zum Erfolg geführt. Sehen wir wie sich mein Sohn weiterentwickelt. Wenn Du wirklich weitere Details willst geht dies nur im nicht öffentlichen Raum und privater Nachricht unter Diskretion.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!