Alternative Behandlung statt kortisonhaltige Salbe -> Weihrauchsalbe eventuell ergänzt mit Schwarzkümmelsalbe -> Erfahrungen?

  • Hallo Rolf,

    Zum medizinischen Teil:

    Dein Sohn hat offenkundig kein Problem mit seiner Vorhaut sondern mit nicht-informierten Ärzten.

    Dein Sohn hat eine physiologische Phimose - eine entwicklungsbedingt nicht-zurückziehbare Vorhaut Und das ist vollkommen normal. Da benötigt er auch keine Behandlung egal welcher Art.

    Diesen beiden Ärzten sollte man eigentlich die Lizenz entziehen. Diese beiden Mediziner sind, deinen Schilderungen zufolge, komplett inkompetent. Sie haben überhaupt keine Kenntnisse über die medizin-wissenschaftlich belegte natürliche Vorhautentwicklung - oder ignorieren diese Kenntnisse aus fadenscheinigen Motiven.


    Zum gerichtlichen Teil:


    Du sagtest, dass du dich in einem familienrechtlichen Rechtstreit mit deiner Frau befindest.

    Zunächst einmal möchte ich dir noch ein paar Artikel auf den Weg geben:

    1. Dieser hier ist ein weiterer Artikel über die Vorhautentwicklung: http://flexikon.doccheck.com/de/Entwicklung…ign=DC%2BSearch

    Wichtig ist für dich vor allem:

    Es wurden zwischen 1968 und 2010 10 Studien aus allen Erdteilen veröffenticht, die alle unabhängig zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die Entwicklung zur vollen Zurückziehbarkeit bis ins Pubertätsalter andauern kann. Und dass bis zum Alter von 10 Jahren nur die Hälfte der Jungen eine vollständig zurückziehbare Vorhaut hat.


    2. Das ist ein jüngerer, in deutscher Sprache veröffentlicher Fachjournalartikel vom Elisabeth-Krankenhaus Essen, speziell zum Thema falsch indizierter Beschneidung, der ebenfalls noch mal die Vorhautentwicklung klarstellt: https://link.springer.com/article/10.100…0120-016-0232-0


    "Da die Vorhaut ein sensorisch empfindlicher Teil des männlichen Genitales ist, unterliegt auch die vollständige und irreversible Vorhautentfernung, einer klaren und medizinisch-orientierten Indikation. Aus medizinischer Sicht existiert kein nachvollziehbarer Grund, einem beschwerdefreien Jungen dessen asymptomatische Vorhaut zu entfernen."


    Vielleicht kann Dir jemand im Forum eine Vollversion dieses Artikels besorgen.


    Ganz konkret möchte familienrechtlichen Verfahren möchte ich dir drei Sachen raten.


    1. Du solltest Dir dabei unbedingt fachkundigen juristischen Beistand besorgen.

    – Das versteht sich eigentlich von selbst.


    2. Darüber hinaus solltest du dir noch medizinischen Rechtbeistand besorgen.
    – Du bist doch wohl auch berechtigt, in der Verhandlung "Experten-Zeugen" zu benennen? Du kannst dich dabei an die schon genannten Ärzte wenden. Dr. Thomas Kreutzig-Langenfeld, Dr. Bühmann, Prof. Maximilian Stehr, Dr. Christoph Kupferschmid.

    Zu den einzelnen Medizinern gibt es folgendes zu sagen:

    * Kreutzig-Langenfeld kenne ich nicht.

    * Ich weiß, dass Maximilan Stehr sich mit dem Themenkomplex bestens auskennt, er einiges zum Thema "Beschneidung" punliziert hat, und auch ganz speziell zu deiner Problematik - fehlerhaft indizierte Beschneidung wegen physiologischen Phimosen/Vorhautverenungen - Artikel publiziert hat. So etwa diesen Artikel hier, der perfekt zu deinem Problem passt: http://www.eu-focus.europeanurology.com/article/S2405-…0157-8/fulltext Er hat meines Wissens auch auch schon Gerichtgutachten verfasst.

    * Dr. Christoph Kupferschmid kennt sich zum Thema fehlerhaft indizierte Beschneidungen und Vorhautentwicklung auch bestens aus. Er hat ein Buchartikel verfasst, das in dem "beschneidung-von-jungen.de" Artikel zitiert wurde. Kupferschmid C. Die Beschneidung von Knaben aus kinder- und jugendärztlicher Sicht. In: Franz M, editor. Die Beschneidung von Jungen Ein trauriges Vermächtnis. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2014; p.87. Ob er Erfahrungen mit Gerichtverfahren weiß ich allerdings nicht.


    3. Du kannst auch versuchen, dich an den Berufsverband der Kinder und Jugendärzte direkt wenden.

    https://www.bvkj.de/startseite/

    Die haben eine ziemlich aufgeklärte Position zum Thema. Vielleicht können Die den fraglichen Kinderarzt maßregeln oder dir auch ein Expertengutachten erstellen.

    4 Mal editiert, zuletzt von Sokrates (28. August 2017 um 02:43)

  • Dazu möchte ich noch etwas anmerken:


    Zitat von Rolf

    Was haltet Ihr davon sich bei der Landesärztekammer wegen eines

    solchen Attestes ausgestellt vom Kinderarzt zu beschweren? Würde das den
    Fall in eine positive Richtung wenden, so dass ein Kinderarzt nicht
    mehr solche Kaffeesatzleserei berufsmäßig durchführt?

    -> Oder besser 8 Jahre warten und sehen, wie der Fall ausgeht und
    sich dann in 8 Jahren beschweren über "ungenügende", "irreführende"
    Atteste!


    Ich habe damit um ehrlich zu sein keinerlei Erfahrungen und weiß auch nicht, ob so eine Beschwerde auch nur geringstes bewirkt. Aber grundsätzlich befürworte ich das. Das Sprichwort lautet: Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass eine solche Beschwerde irgendwie nachteilig für dich sein könnte.

    Du kannst, wie ich dir in meinem letzten Beitrag geraten habe, auch versuchen, dich direkt beim Kinderärzteverband zu beschweren.

    Als ich anfänglich über deinen Fall las, Ich wäre sogar soweit gegangen, dir vorzuschlagen, diese beiden Ärzte zu verklagen! Aber das kannst Du natürlich nur machen, wenn Du die notwendige Zeit und Kraft dafür hast. Es ginge bei einer solchen Klage weniger um Dich und deinen Sohn als um den Schutz anderer Kinder. Das muss ich dir ehrlich sagen. Dann habe ich weiter gelesen und festgestellt, dass Du dich in einem familienrechtlichen Streitfall mit deiner Frau befindest und habe diesen Vorschlag natürlich unterlassen. Dieses Verfahren ist jetzt das Wichtigste für dich, und da ist deine gesamte Aufmerksamkeit gefordert.

    Vielleicht käme das danach für dich in Frage - nachdem der Familienrechtstreit unter Dach und Fach ist und in deinem Sinne entschieden. Dass man diese Ärzte einfach außer Gefecht setzt, dass sie keinen anderen Kindern mehr schaden können, und auch ein warnendes Exempel statutiert. Aber diese Entscheidung, ob du die beiden Ärzte zur Verantwortung ziehst, bleibt Dir überlassen. Dazu kann dich keiner zwingen.


    Ich hoffe ich konnte dir irgendwie helfen, und meine langen Beiträge sind nicht allzu verwirrend für dich.

  • Lieber Sokarates,

    danke für die Hinweise und Anteilsnahme. Verwirrend sind Deine Beiträge nicht, vielmehr zum Teil redundant, doch nützlich und hilfreich, siehe den Link der Studien, dafür hatte ich einen anderen Internet-Link bereits gegeben.

    bereits am Samstag schrieb ich, dass ich jurstische Unterstützung habe und hoffentlich auch eine sehr gute.

    Meine Prozessbevollmächtige RAin wollte den Oh Mann-Flyer ins Verfahren noch nicht einbringen ebenso die 4 oder 5 Praxisberichtsbücher zu dem Thema, sondern erst in der mündlichen Verhandlung gegebenenfalls verteilen.


    Der Kinderärzteverband ist eine freiwillige Institution:
    Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ) ist die berufliche Interessenvertretung der Kinder- und Jugendärzte in Deutschland.
    12.000 Kinder- und Jugendärzte aus Klinik, Praxis und öffentlichem Gesundheitsdienst gehören dem Verband an.
    Der BVKJ setzt sich für Chancengleichheit und die bestmögliche gesundheitliche Versorgung der Kinder und Jugendlichen in Deutschland ein und betreibt eine politische Kinder- und Jugendmedizin. Die Wahrung der in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Kinderrechte und das Recht eines jeden Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit ist wesentlicher Bestandteil unserer Tätigkeit.
    Der BVKJ erarbeitet Grundlagen, Inhalt und Umfang der Berufsausübung von Kinder- und Jugendärzten und fördert ihre praktische Durchführung.
    Im Rahmen eines umfassenden Fortbildungsprogramms sorgt der BVKJ für einen zeitgemäßen Kenntnisstand von Kinder- und Jugendärzten, Ärzten in Weiterbildung und Assistenzberufen.
    Oberstes Organ des BVKJ ist der Bundesvorstand. Der Präsident vertritt den Verband nach außen. Der Verband gliedert sich in 17 Landesverbände, die auf regionaler Ebene die Aufgaben in Abstimmung mit dem Bundesverband wahrnehmen. Vor Ort wird der Verband durch Obleute vertreten.

    Hier stellt sich schon die Frage, ob die von mir genannten Ärzte Mitglieder sind im Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte.

    Anders dagegen in der Bayerischen Landesärztekammer, hier sind alle Ärzte Pflichtmitglieder. Man könnte also die

    Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen

    bei der Bayerischen Landesärztekammer anrufen in dieser Angelegenheit. Dazu sollte sich meiner Ansicht erst nachweislich das Thema Phimose gelöst haben, so dass der Arzt/ die Ärzte nachträglich zur Rechenschaft auch für die anderen Kinder und Familien in Zukunft gezogen wird und hoffentlich ein Umdenken stattfindet. Andererseits dürfte der Existenzdruck mancher Ärzte so groß sein, dass eine Kehrtwendung für viele nicht einfach ist.


    Viele Grüße

  • Zitat von Rolf

    "Dazu sollte sich meiner Ansicht erst nachweislich das Thema Phimose gelöst haben, so dass der Arzt/ die Ärzte nachträglich zur Rechenschaft auch für die anderen Kinder und Familien in Zukunft gezogen wird und hoffentlich ein Umdenken stattfindet."

    Du meinst also wenn ich dich richtig verstanden habe, dass du zunächst den Ausgang deines Verfahrens abwarten willst, EHE Du die beiden verantwortlichen Ärzte bei der Landesärztekammer melden möchtest? Ist das so richtig.


    Zitat von Rolf

    Hier stellt sich schon die Frage, ob die von mir genannten Ärzte Mitglieder sind im Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte.


    Der Kinderchirurg wird gewiss nicht Mitglied im BVKJ sein. Und ob der Kinderarzt Mitglied ist, weiß ich auch nicht. Der Berufsverband könnte Dir aber trotzdem behilfrich sein, indem er eine Stellungnahme in deinem Sinne herausbringt.

    Wenn Du die Ärzte wirklich zu Rechenschaft ziehen willst, dann solltest Du weitere Schritte auch mit deinem Anwalt besprechen. Gegenfalls ist eine Klage da erfolgsversprechender als eine Beschwerde bei der Landesärztekammer. Möglich dass auch beides geht.

    Es geht meines Erachtens auch gar nicht mehr darum, unbedingt in jeden Fall zu gewinnen. Es geht darum, sich zu wehren. Wenn wenn man sich wehrt, und man hat alles versucht und verliert, dann ist es eben so. Wenn man sich nicht wehrt, dann hat man schon verloren.

    Einmal editiert, zuletzt von Sokrates (28. August 2017 um 13:45)

  • Dazu sollte sich meiner Ansicht erst nachweislich das Thema Phimose gelöst haben,

    Glaubst du, du wirst es schaffen die Phimose deines Sohnes zu beheben, wird er massiv und konsequent daran mitarbeiten, salben und dehnen?

    Die 4 Ärzte die ich dir oben nannte, Stehr, Kupferschmid, Kreutzig-Langenfeld, Bühmann, da dachte ich nicht, dass die dir konkret helfen die Phimose deines Sohnes zu bekämpfen, vielmehr bin ich mir sicher, dass du von jedem von denen eine Stellungnahme bekommen könntest, dass es bei einem beschwerdefreien 10jährigen KEINE Therapie braucht.

    Wenn dein Sohn nicht kooperiert, er lieber (aus Unwissenheit, Manipulation, sonstigem) beschnitten werden möchte, welche Alternativen haben da Aussicht auf Erfolg? Da kann man Salben,Triple Incision, sparsame Teilbeschneidung machen...wer da hinterher nicht konsequent mitmacht und bewegt, ist die Aussicht auf dauerhaften Erfolg eher gleich null...und er 5 Sterne Kinderchirurg lacht sich einen und sieht seinen Mist den er verzapft bestätigt, dass nur eine radikale Beschneidung hilft! (denn da wird die Narbe automatisch bei jeder Erektion, die haben auch Jungs schon, gedehnt und bewegt...)

    Ein Arzt in München, der den Wert der Vorhaut kennt, der nach allem was ich von ihm hörte auch Erweiterungsplastiken kann, ist Dr. Schaff.


    Die Argumentation des Kinderarztes lautet: die Op ist dringlich, weil die Verengung keine schmerzlose Erektion zulässt und so die psychosexuelle Entwicklung entscheidend stört. Eine konservative medikamentöse Therapie ist der echten Vorhautverengung mit engem Schnürring nicht zugänglich. Vielleicht kennt Ihr euch aus, was dem entgegenzusetzten wäre,

    Dem entgegenzusetzen wäre

    Schmerzen hat mein Sohn mit 10 Jahren ja nicht.

    Schon allein dieses Theaterstück, diese Posse um die Vorhaut, nimmt Einfluss auf seine psychosexuelle Entwicklung...

    Und wenn die einzige Gefahr "eine psychosexuelle Entwicklungsstörung" sein sollte...wer sollte dann ein Gutachten schreiben, falls das ganze Theater noch zu einer gerichtlichen Aufführung führen sollte? Ein Arzt oder ein Psychologe?

    Kinderärzte die mit psychologischen Diagnosen aufwarten sollten lieber darauf achten, was sie sind und gelernt haben...Schuster bleib bei deinen Leisten...
    Da möchte ich den Kinderarzt sehen, wenn ein Psychologe körperliche Diagnosen, Befunde und Therapien erstellen würde...

    Was dein Sohn braucht ist keine Phimosetherapie, sondern "Schicht im Schacht" in Ruhe gelassen werden...und das Wissen, falls er mal Probleme mit seiner Vorhaut, seiner Enge hat, dass es da unzählige Möglichkeiten gibt, die man aber immer individuell sehen muss, über die er mal selber bestimmen soll...

    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

  • Danke Uro-Experte für Deinen Beitrag,

    Fakt ist, wir brauchen wenn überhaupt, Stellungnahmen von Kinderchirurgen, da wird Dr. Schaff wenig mit reden können, wenn er für plastische Chirurgie Spezialist ist.

    Weguer hat bereits folgende Arztempfehlung ausgesprochen, der ich ungeprüft bisher zustimmen könnte und für die ich sehr dankbar bin:
    Zitat:
    "Kennst Du Dr. Dietz aus München?
    klinikum.uni-muenchen.de/Kinde…eraerzte/Dietz/index.html
    Ich weiß, dass er viel mit Prof. Stehr zusammenarbeitet und halte ihn daher für die beste Wahl in Deinem Fall. "

    Zum Thema falsche Religionspraxis habe ich noch folgenden Beitrag:

    Vielleicht überzeugt ja dies den einen oder anderen Beteiligten oder den Richter sogar. Mein 10 jähriger Sohn ist jedenfalls in Religion im Zeugnis mit einer 1 belohnt worden.

    Bereits im Alten Testament der Bibel im neueren Teil wird durch ein einfaches Gleichnis mit dem Weinberg und den Weinreben,
    bereits erläutert, Beschneidung sein zu lassen, denn dann schneidet man
    die Lust weg, mit dem Ergebnis, die Früchte fallen magerer aus vgl.

    Jesja,6, 6-7. zusammengefasst heißt es:

    1.Die Männer sollen nicht beschnitten werden, um der Lust willen und damit die Frucht gut wird!

    Erst kommt das Gleichnis mit dem Weinberg und danach die Definition,
    die Bepflanzung sind die Männer, und der Weinberg die Gemeinschaft aus
    Männer und Frauen und Kindern.

    6 Ich will ihn wüst liegen lassen, daß er nicht beschnitten noch gehackt werde, sondern Disteln und Dornen darauf wachsen, und will den
    Wolken gebieten, daß sie nicht darauf regnen.

    7 Des HERRN Zebaoth Weinberg aber ist das Haus Israel,
    und die Männer Juda's seine Pflanzung, daran er Lust hatte. Er wartete
    auf Recht, siehe, so ist's Schinderei, auf Gerechtigkeit, siehe, so
    ist's Klage.

    bibel-online.net/buch/luther_1912/jesaja/5/

    Viele Grüße und wie seht ihr es. Meiner Ansicht nach ist dieses Zitat noch in der Gesellschaft noch viel zu wenig gewürdigt worden.

  • da wird Dr. Schaff wenig mit reden können, wenn er für plastische Chirurgie Spezialist ist.

    der kann da glaub mehr mitreden als mancher 5 Sterne Generalkinderchirurg...er kann nicht nur operativ mehr als die meisten Feld Wald und Wiesenkinderchirurgen und Urologen in puncto Vorhaut...er ist auch Spezialist für geschlechtsangleichende Op's sprich Geschlechtsumwandlung. Da gäbe es ohne Vorhaut/Frenulum kein "befriedigendes" Ergebnis...der ist sich um den Wert der Vorhaut fürs empfinden und erleben mehr bewußt, als alle Ärzte, die du bisher deswegen kontaktiertest...

    Meiner Ansicht nach ist dieses Zitat noch in der Gesellschaft noch viel zu wenig gewürdigt worden.

    Ganz ehrlich...so einen alten Sch... würdige ich gar nicht, tangiert mich peripher...Religion und Beschneidung haben für mich NICHTS miteinander zu tun.

    Wenn Leute Religion brauchen, ihr Leben nach alten Büchern gestalten wollen, gerne. Aber dann sollen sie dies für sich tun, und nicht diese Religion missbrauchen, um damit Grenzüberschreitungen und Übergriffe auf andere zu rechtfertigen. Nicht selbstbestimmte Beschneidung ist auch so ein Übergriff...

    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

  • und so die psychosexuelle Entwicklung entscheidend stört.

    zur psychosexuellen Entwicklung schrieb der Berliner Psychologe W. Albrecht auf seiner Website


    "Bei der Beschneidung bzw. Genitalverstümmelung werden entweder zeitnah nach der Geburt oder zu einem späteren Zeitpunkt Operationen am Genital des Kindes bzw. der/des Jugendlichen ohne der/dessen vollgültiges Einverständnis vorgenommen. Die Gründe dafür werden teilweise religiös ummäntelt, fußen aber in der Regel auf Traditionen aus vorhistorischer Zeit und haben zum Ziel, die sexuelle Erregbarkeit und die Ausbildung von erotischen Phantasien zu hemmen oder ganz zu unterdrücken. Die psychosexuelle Entwicklung wird auf diese Weise nicht nur gestört, sondern teilweise ganz unterbunden, sodass eine Autonomieentwicklung der Betroffenen nur eingeschränkt oder kaum möglich ist.

    Die Beschneidung bzw. Genitalverstümmelung stammt also aus vorhistorischer Zeit und hatte zum Ziel, mit steinzeitlichen Methoden, die Unterwerfung der einzelnen Mitglieder einer Ethnie unter den Zwang des Kollektivs zu erleichtern. In manchen Ethnien war und ist nur die Beschneidung des männlichen Gliedes durch die Abtrennung der Vorhaut (Zirkumzision) üblich, in anderen Ethnien werden die weiblichen Genitalien (Klitoris und Schamlippen) ganz oder teilweise entfernt."

    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

  • Kennt jemand Dr.med. Straub von der Urologischen Klinik rechts der Isar und hat mit diesem Arzt schon Erfahrung gemacht?

    Heute ist der Fall, weitergegangen.

    Der Verfahrensbeistand meinte heute, entgegengesetzt der Aussage vor 3 Wochen, vor 4 Jahren bei einem ähnlichen Fall hätte sich die Phimose nach 6 Wochen Kortisonbehandlung gelöst. Der Junge wäre nicht beschnitten worden.

    Es wird nun ein Gutachten zu dem Thema gemacht.

    Bleibt zu hoffen, dass mein Sohn in den nächsten Wochen/Monaten die Vorhaut zurückstreifen/zurückrollen kann. Ich versuche, dass er mit Baden und danach Salben allein weiterkommt.

  • PS: Ganz egal, wer nur der Gutachter ist.

    Du solltest Dir auf alle Fälle medizinische Hilfe suchen – Ärzte, die ein eigenständiges Gutachten für deine Position verfassen, und gegenfalls das Gutachten auch entkräften.
    Das müsste doch rein verfahrenstechnisch möglich sein?

    Tedenziell neigen die Gerichte natürlich immer für das "unabhängige" Gutachten.... Deshalb ist es ratsam, sich darauf vorbereiten, nach Fertigstellung des vom Gericht bestellten Gutachten noch ein weiteres Gutachten anzufertigen, welches auf das gerichtliche Gutachten Bezug nimmt und es falls notwendig entkräftet und seine Fehler aufzeigt.


    Ich nehme nämlich an, dass beide Gutachten - also deines und jenes des Gerichtes - zeitgleich erstellt werden, und dann kann dein Gutachten nicht die eventuell vorhanden Fehler und Falschinformationen der Gegenseite aufzeigen. Man bräucht dann noch ein drittes Gegen-Gutachten....

    Auf alle Fälle: Hohl dir ärztliche Unterstützung. Besprich das mit deinem Anwalt. Ich würde mich auf keinen Fall auf das Gutachten verlassen.

  • Hallo Sokrates,

    es könnte sein, dass Dr.med. Straub, der Gutachter wird, denn der ist vom Verfahrensbeistand empfohlen worden. Ich habe die anderen empfohlenen Fachärzte auch zitiert und empfohlen. Die Ex-Frau und Ihr Verfahrensbevollmächtigter haben abgelehnt.

    Vom Verfahren her, muß das Gutachten abgewartet werden, wenn der Fall bis dahin sich in Luft aufgelöst hat, braucht es kein Gegengutachten mehr. Wenn dann das Gutachten mit Vorhaut-Erhaltender Empfehlung im Fazit endet, ist auch alles in Ordnung.

    Andernfalls wird erst dann ein zweites Gutachten von meiner Seite, mit Kommentierung zum ersten Gutachten erstellt. Sollten die beiden Gutachten verschiedene Ergebnisse ergeben, wird vom Gericht ein Obergutachten gemacht. In dieser Zeit sollte sich die Sache hoffentlich aufgelöst haben.

    Danach würde es in die zweite Instanz gehen mit Aussetzungsantrag.

    Ansonsten bleibt noch beschleunigter Aussetzungsantrag und Verfassungsbeschwerde wegen Rechtsverletzung mit Antrag auf Aussetzung als aller letzter Notnage.

    In meinen Augen ist es nämlich wirklich unpassend ausschließlich von einem Chirurgen ein "Gutachten" machen zu lassen.

    Das wäre so, als würde man, zu einem Autoverkäufer gehen, der einem ein Gutachten machen solle, dass man "kein Auto" zu kaufen hat, weil man genauso gut auch ohne dem Leben könne. Das Gutachten des Autoverkäufers wird immer daraus hinauslauf, dass ein Auto aus irgendwelchen Gründen zu kaufen, wäre. Ähnlich wird es sich wohl mit einem Gutachten eines Chirurgen verhalten, ohne präjudiziell hier wirken zu wollen.

  • Zitat von Rolf

    Hallo Sokrates,


    es könnte sein, dass Dr.med. Straub, der Gutachter wird, denn der ist
    vom Verfahrensbeistand empfohlen worden. Ich habe die anderen
    empfohlenen Fachärzte auch zitiert und empfohlen. Die Ex-Frau und Ihr
    Verfahrensbevollmächtigter haben abgelehnt.


    Warum? Das sind doch alles renommierte Ärzte? Nur aus Bosheit dir gegenüber? Oder was ist der Hintergrund?

    Wer entscheidet jetzt, wer der Gutachter wird? Das Gericht oder der Verfahrensbeistand?

    Und was den genannten Arzt betrifft. Ich kenne ihn nicht. Um ehrlich zu sein, bin ich hier im Forum nicht der Spezialist, was Ärzte betrifft. Da sind andere besser informiert. Die Ärzte die ich kenne, und das auch nicht persönlich sondern aufgrund ihrer Veröffentlichungen, habe ich dir schon genannt.


    Zitat von Rolf

    Das wäre so, als würde man, zu einem Autoverkäufer gehen, der einem ein Gutachten machen solle, dass man "kein Auto" zu kaufen hat, weil man genauso gut auch ohne dem Leben könne. Das Gutachten des Autoverkäufers wird immer daraus hinauslauf, dass ein Auto aus irgendwelchen Gründen zu kaufen, wäre. Ähnlich wird es sich wohl mit einem Gutachten eines Chirurgen verhalten, ohne präjudiziell hier wirken zu wollen.

    Ja, ich verstehe diese Argumentation vollkommen. Das ist ein sehr gutes Beispiel.

    Zitat von Rolf

    Andernfalls wird erst dann ein zweites Gutachten von meiner Seite, mit Kommentierung zum ersten Gutachten erstellt. Sollten die beiden Gutachten verschiedene Ergebnisse ergeben, wird vom Gericht ein Obergutachten gemacht. In dieser Zeit sollte sich die Sache hoffentlich aufgelöst haben.


    Das ist auch gut so. Du brauchst da einen Arzt, der sich speziell mit den Themen Vorhautentwicklung und der medizinischen Literatur darüber auskennt. Das scheint mir das Entscheidende hier zu sein.


    Es kann natürlich passieren, wir wollen es nicht hoffen, aber wir müssen uns auf das schlimmste fassen, dass im Gutachten irgendein Unsinn steht, in dem Sinne, "dass sich die Vorhautenge in der Zukunft von allein nicht mehr lösen könnte" - sowas in der Richtung. Das hat natürlich keine medizinwissenschaftliche Grundlage. Es steht sogar entgegen dem medizinwissenschaftlichen Erkenntnisstand. Aber dazu braucht es einen Gutachter auf deiner Seite, der das auch klar benennt, und den ersten Gutachter als fachlich unwissend entlarvt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Sokrates (6. September 2017 um 19:28)

  • Aber ich muss ganz ehrlich sagen: Bei all dem Ärger, den der Kinderarzt und der Kinderchirurg dir und auch deinem Sohn gemacht haben – denn er wird ja jetzt einer medizinische Behandlung (Salbenbehandlung) unterzogen – die eigentlich nicht notwendig ist, solltest Du ernsthaft darüber nachdenken, diese beiden Personen zu verklagen.


    Und selbst wenn die Klage scheitern sollte - dann haben die zumindest auch mal ein bisschen Ärger.

  • Lieber Sokrates,

    sobald die Sache hoffentlich positiv für die Vorhaut ausgeht, habe ich heute schon angedeutet, die Ärzte bei der Landesärztkammer wegen Atteste anzurufen, die Mütter ziemlich grundlos verunsichern und in schwierige Situtationen bringen.

    Die Reaktion meiner Ex-Frau, dann könne Sie sich nirgends mehr blicken lassen und Ihr Verfahrensbevollmächtigter konterte das wäre Ärzteverleumdung.

  • Ich sprach von gerichtlichen Klagen - nicht von Beschwerden bei der Ärztekammer. Das kannst Du natürlich auch tun.

    Zitat von Rolf

    Die Reaktion meiner Ex-Frau, dann könne Sie sich nirgends mehr blicken lassen und Ihr Verfahrensbevollmächtigter konterte das wäre Ärzteverleumdung.


    Den Straftatbestand "Ärzteverleumdung" gibt es nicht. Und sich über Ärzte beschweren, die unwissenschaftlichen Unsinn verbreiten, nicht mehr auf dem aktuellen medizinischen Stand praktizieren, oder gar nicht in irgendeiner Weise medizinwissenschaftlich sondern auf Basis von Vermutungen und Mutmaßungen praktizieren, das ist keine Verleumdung sondern selbstverständliche Bürgerpflicht. Solche Ärzte sind eine Gefahr für die Allgemeinheit.

  • denn er wird ja jetzt einer medizinische Behandlung (Salbenbehandlung) unterzogen

    Wir werden die Weihrauchsalbe mit Schwarzkümmelsalbe nach dem Baden versuchen. Das ist hoffentlich ein natürliches, gesundes Verfahren und keine Unterziehung einer medizinischen Behandlung, die der Kinderarzt im Übrigen als nicht zugänglich in diesem Fall attestiert hat und deshalb auch noch nie ausprobiert wurde.

    Was sollte denn Klagegegenstand sein? Auf welcher Anspruchsgrundlage? Feststellungsklage, dass die Atteste nicht "dienlich" sind?

    Folgende Straftatbestände gibt es:

    § 185 StGB Beleidigung
    Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    § 186 StGB Üble Nachrede
    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    § 187 StGB Verleumdung
    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  • Zitat von Rolf

    Was sollte denn Klagegegenstand sein? Auf welcher Anspruchsgrundlage? Feststellungsklage, dass die Atteste nicht "dienlich" sind?

    Das musst Du mit deinem Anwalt abklären. Gegenbenfalls müsste käme eine zivilrechtliche Klage zu Stande. Die Straftatbestände, die Du auflistet hat, kämen alle nicht in Betracht. Das kann ich dir sicher sagen. Diese schützen das Rechtsgut der persönlichen Ehre, und die wurde in deinem Fall nicht angegriffen. Die Ärzte haben weder dich noch deinen Sohn persönlich beleidigt.

    Denkbar wäre der Straftatbestand der Körperverletzung. Versuchte Körperverletzung. Es gibt sicherlich noch andere medizinstrafrechtliche Bestände, die in Betracht kommen.

    PS: Falls Du sie verklagen möchtest, so solltes Du das vor erst für dich behalten. Und nicht vor Klärung der familienrechtlichen Angelenheit damit gegenüber deiner Ex-Frau und ihrem Beistand öffentlich werden.

  • Zitat von Rolf

    Das ist hoffentlich ein natürliches, gesundes Verfahren und keine Unterziehung einer medizinischen Behandlung, die der Kinderarzt im Übrigen als nicht zugänglich in diesem Fall attestiert hat und deshalb auch noch nie ausprobiert wurde.

    Allein das zeigt schon, dass dieser Kinderarzt nur über unzureichende Kenntnisse über die Vorhautentwicklung und die konservative Behandlung von Vorhautproblemen verfügt.

    1. Zuerst diagnostiert er deinem Sohn ein Vorhautleiden, das so gar nicht existiert.

    2. Danach schlägt er ein konservatives Therapieverfahren für das eigentlich nicht existente Problem aus, und ich Frage mich mit welcher Begründung? Es gibt kein medizinsch begründestes Ausschlusskriterium für eine Salbentherapie. Zahlreiche Studien über die konservative Salbenbehandlung haben sogar explizit gezeigt, dass die "Stärke" der Phimose keine ausschlaggebende Bedeutung für den Behandlungserfolg hat, und dass eine Salbenbehandlung selbst bei Phimosen infolge Lichen sclerosus (eine Hautkrankheit und so ziemlich das "worst case" Szenario") zum Erfolg führen kann.

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