Genitaluntersuchungen bei U-Untersuchung; "Alles dran? Über Hodenfehlanlagen"

  • Der folgende Artikel (Es ist ein Webblog eines Kinderarztes) dreht sich wie der Titel schon verrät, um Hodenfehlstellungen - also nicht direkt um unser Thema. Allerdings geht der Artikel auch auf das Thema Genitaluntersuchungen im Rahmen der U-Untersuchung ein.

    http://news.doccheck.com/de/blog/post/6…ign=DC%2BSearch


    Dazu heißt es:

    Zitat von ....

    "Wir wiederholen diese Prozedur bei allen "kleinen" Vorsorgen, also bis zur U7, danach ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein zuvor tastbarer Hoden plötzlich nicht mehr zu finden ist. Dennoch schaut man ebenso bei den "grossen" Vorsorgen, also mit drei, vier und fünf Jahren, routinemäßig nach den Nüsschen. Das ist ein Blick, schließlich geht es auch um die Entwicklung des Genitales, der Vorhaut und der Beurteilung eines möglichen Leistenbruches oder ähnlichem."

    Also für mich hört sich das so an, als würde dieser Arzt bei den Vorsorgeuntersuchungen die Vorhaut unsinnigerweise auf eine Zurückziehbarkeit kontrollieren und, falls diese ab einem gewissen Alter nicht vorhanden ist, eine Krankheit feststellen.


    Ich möchte daher alle Forenteilnehmer und Leser bitten, den Artikel entsprechend reichlich zu kommentieren - nur um auf Nummer Sicher zu gehen. Die Kommentierung ist einfach. Es ist keine Vorabmeldung notwendig, es kann einfach drauf los geschrieben werden.

  • Ich habe lange Zeit wieder nur mitgelesen, da ich leider zu den bisherigen Themen nichts konkretes beitragen konnte.

    Nachdem ich das Blog von "kindedoc" bereits sehr lange verfolge und regelmäßig lese, kann ich eigentlich nur sagen, dass hier ein sehr vernünftig eingestellter Kinder- und Jugendarzt unter einem Pseudonym schreibt. Der genannte Originalartikel findet sich hier


    Ich habe seine Beiträge zur Zirkumzision bei Jungen immer als sehr kritisch empfunden und in 2012 auch die Stellungnahmen des BKJV, die sich an die Abgeordneten wendet, veröffentlicht.


    Auch seine Stellungnahme zum Kölner Urteil fand ich in z.T. Ordnung. Auch wenn hier noch auf das sechste LJ bzgl. Phimose verwiesen wird.

    Nachdem er aber später zum Thema Phimose und Zikumzision auf die Broschüre „Mann, oh Mann“ vom BVKJ verweist, kann der Wissensstand des alten Beitrags als veraltet angesehen werden.


    Hier noch ein ironischer Beitrag von 2010 zu einer, nicht bei ihm, erfolgten Zirkumzision. Ein Beitrag aus 2013, in dem man seinen Ärger zur Ignoranz von Eltern und zur Abrechnungspraxis der beschneidenden Zunft eindeutig spüren kann. Deutlicher zu werden ist für einen Arzt mit Praxis schwierig.

    Die Missbilligung des BJKV zur Entscheidung der Abgeordneten im Dezember 2012 zur Jungenbeschneidung wurde auch veröffentlicht.


    Eine Beschwerde des Vorsitzenden der italienischen Gemeinde Berlin Zehlendorf zu einer positive Entscheidung aus 2012 zum Ohrlochstechen des Amtsgerichtes Berlin-Lichtenberg wurde auch veröffentlicht.


    Weiters verweist er zum Thema Phimose und Zikumzision auf die Broschüre „Mann, oh Mann“ vom BVKJ.

    Er hat unter anderem auch bereits ein Buch Babyrotz & Elternschiss: Aus der Sprechstunde eines Kinderarztes mit Inhalten aus seiner Praxis veröffentlicht. Hier kann man weiteren Lesestoff zu seiner ärztlichen Einstellung finden.


    Die Kommentare auf seiner Seite sind für alle Meinungen sehr offen, solange nicht beleidigt wird.

    Ich denke, man sollte erst auf der Originalseite alle Beiträge lesen, bevor man in Kommentaren urteilt.

    PS: Der im Artikel geäußerte, medizinische Sachstand zu den Hodenanlagefehlbildungen ist auch nach neuer Studienlage vollkommen korrekt.

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