"Die Hand des Chirurgen ist nicht unfehlbar, sein Auge genauso wenig. Es kam zu einem unvorhergesehenen Moment, der einen bedauerlichen Unfall verursachte. Ein Versehen reicht nicht für einen Schuldspruch, dafür bräuchte es einen Fehler"
Beschneidung lief schief – Eichel ab, Arzt angeklagt
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Dass die Beschneidung an sich schon ein Fehler ist, das kommt dem Gericht offenbar nicht in den Sinn.
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Aber in den Artikeln wird doch erklärt, dass der Vater, nicht der Arzt schuld war. Der hat ein Foto machen wollen, da hat der Junge sich bewegt, und da hat es halt die Eichel erwischt. Und da hat er doch Glück im Unglück gehabt, es hätte doch auch die Hoden sein können.
Merke: Ärzte haben nie Schuld. Der verdammte Bengel hat sich bewegt!Aber na bitte!
Simsalabim, die Eichel ist wieder dran! Ende gut, alles gut!Und der Vierjährige wurden doch sicher über alle Risiken aufgeklärt und ist sie ganz bewusst eingegangen um Teil seiner selbstgewählten Kultur zu sein, das hat er doch bestimmt unterschrieben, oder wenigstens drei Kreuze (bzw. Halbmonde) gemacht.
Aber natürlich, diese nervigen Intaktivisten müssen immer ein Haar in der Suppe finden!Sorry für den Sarkasmus, aber wenn ich solche Artikel lese könnte ich kotzen.
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Zitat
Bereits 2.500 Beschneidungen hat ein heute 59-jähriger Arzt aus Genf bisher durchgeführt. Doch jene, die er am 31. Juli 2014 an einem vierjährigen Jungen vornehmen wollte, ging schief.
Soll das jetzt heißen, bei den anderen 2499 hat es keine Komplikationen gegeben? Oder ist das der einzige Fall, der bis zum Kadi ging? Man kann Dinge auch "unter der Hand regeln". Je nach Konfession z.B. beim "Friedensrichter".
Zitat von KinderverstümmlerMan muss die Vorhaut mit einem sehr scharfen Skalpell schneiden"
Quatsch. Muss man nicht. Man muss die Genitalien von Kindern einfach nur in Frieden lassen. Die von Jungen wie die von Mädchen.
ZitatDem Vater habe er anschließend sofort geraten, sich ins Spital zu begeben.
Hat der Verstümmler so weit ausgeholt, dass er den Vater auch noch erwischt hat?
ZitatAlles war bereit, der Vierjährige stand unter partieller Anästhesie.
Eine "partielle" Anästhesie ist für einen Vierjährigen bei einer OP an den Genitalien eben keine angemessene Betäubung. Schon aus psychologischen Gründen nicht.
Außerdem muss man damit rechnen, dass der Angst bekommt, dass er zappelt.
Dann müsste man ihn fesseln, was aber zumindest hier in Deutschland gegen die Verfassung verstoßen würde. Denn "die Würde des Menschen ist unantastbar" - das gilt auch für Kinder.
(Ganz abgesehen davon, dass GM sowieso gegen die Würde jedes Kindes verstößt)http://www.heute.at/science/gesund…rt23696,1413797
Aber uns wurde ja 2012 immer erzählt, der §1631d würde Jungen SCHÜTZEN, vor der gefährlichen "Hinterzimmerbeschneidung" - beim Arzt, da könnte ja "praktisch nichts" schiefgehen.

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Anscheinend auch noch Vertuschung:
Swiss prosecutor Judith Levy Owczarczak accused the medic of trying to cover up the 2014 incident
Zitat
Instead of sending the four-year-old boy straight to hospital, she said
he spent four hours “running around Geneva trying to find a catheter”
according to La Tribune de Genève newspaper.Zitat
The incident occurred when the boy's family, who are of Algerian
descent, began taking pictures of the procedure, which is common in his
culture, Mr Joye said."Menschenwürde des Kindes"?
Zitat...causing the doctor to slice off his penis
Na bitte! Der Bub war's in Schuld!

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Dem Arzt ist natürlich rein gar nichts vorzuhalten:
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Der edle Mann hat doch nur Flüchtlingen geholfen!
Hätte er das nicht gemacht, dann wäre der Junge wohlmöglich von irgend einem sünnetci in einem Hinterzimmer "beschnitten" worden!
Davor hat man doch 2012 immer gewarnt. Und das ist ja bei uns endlich nicht mehr erlaubt!
Na OK, ab sechs Monate nicht erlaubt, drunter zählt ja noch nicht. -
Aber in den Artikeln wird doch erklärt, dass der Vater, nicht der Arzt schuld war. Der hat ein Foto machen wollen, da hat der Junge sich bewegt, und da hat es halt die Eichel erwischt.
Um solche sinnlosen Unfälle zu vermeiden, reicht es beleibe nicht aus, wenn man nur das Fotografieren während einer Vorhautamputation verbietet. Der Vater hatte den Jungen abgelenkt und dieser sich bewegt. Mit anderen Worten war der Junge sich dessen nicht bewusst, was passieren kann, wenn er nicht still hält.Daher hat es keinen Sinn Kinder zu beschneiden, die noch nicht die geistige Reife besitzen, die Konsequenzen eines falschen Zuckens während dem Schnitt ins Gemächt richtig abzuschätzen. Mit anderen Worten muss die Altersgrenze für Beschneidungen dringend - aus Sicherheitsgründen - auf mindestens 18 Jahre angehoben werden

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Bei medizinisch notwendigen Operationen wird man von daher bei einem Kind eine Vollnarkose wählen. Eine OP ist eben keine Show-Veranstaltung, mit Fotos; Applaus und Konfetti.
Für medizinisch nicht notwendige OPs an Kindern gibt es keine Rechtfertigung.
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