Legalisierte Jungenverstümmelung als "Haltepunkt"

  • Stimmt irgendwie, da kann man nur "Halt!" rufen....


    Zitat

    Abstract:
    Für die Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts lagen Autonomie und Familienrecht weit auseinander. Dagegen erzählen wir uns die Geschichte des Familienrechts im 20. Jahrhundert als eine Geschichte großer Autonomiegewinne. Doch gibt Autonomie dem Familienrecht weder eine eindeutige Entwicklungsrichtung noch einen unanfechtbaren Bestand an Argumenten mit. Vielmehr unterliegt Autonomie im Familienrecht immer wieder schwierigen und grundsätzlichen Aushandlungsprozessen. Der folgende Beitrag nimmt die jüngeren Debatten über die Rechtsstellung intersexueller Personen (BGH, Beschluss v. 22. 6. 2016 = JZ 2016, 1067) und über die Beschneidung aus nicht-medizinischen Gründen (§ 1631d BGB) zum Anlass, die in diesen Fragen jeweils gegen eine Orientierung des Familienrechts auf Autonomie angeführten Bedenken zu überprüfen.

    http://www.ingentaconnect.com/contentone/moh…000003/art00002

    Indeed, as the history of female circumcision suggests, if male circumcision
    were confined to developing nations, it would by now have emerged as an in-
    ternational cause celebre, stirring passionate opposition from feminists, physicians, politicians, and the global human rights community. If routine medical
    circumcision didn't exist today, no one would dare to invent it.

    David Gollaher

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