BVerfG: Schon ein Wattetupfer im Mund verletzt das Recht auf körperliche Unversehrtheit

  • Offenbar hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit im Falle von kollidierenden Grundrechten selbst bei sehr geringer Eingriffstiefe (Wattetupfer) einen hohen Stellenwert.
    Das lässt hoffen, falls es mal um Genitalverstümmelung gehen sollte:

    http://www.anwalt.de/rechtstipps/bv…ter_081729.html

    Andererseits ist es wieder eine Entrechtung von Kindern: von wem du abstammst - musst du nicht wissen.

    Besonders skurril:


    Zitat

    Der Putativvater und seine Familie sind ferner in ihrem durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Familienleben beeinträchtigt, soweit die Möglichkeit in den Raum gestellt wird, dass der Putativvater ein weiteres (nicht eheliches) Kind hat.

    Aber wenn die Mutter einen Test verlangt - subito!

    http://www.anwalt.de/rechtstipps/bv…ter_081729.html

    Indeed, as the history of female circumcision suggests, if male circumcision
    were confined to developing nations, it would by now have emerged as an in-
    ternational cause celebre, stirring passionate opposition from feminists, physicians, politicians, and the global human rights community. If routine medical
    circumcision didn't exist today, no one would dare to invent it.

    David Gollaher

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