Pflegekind darf nicht getauft werden

  • Zitat

    In dem Streitfall wollte eine Pflegefamilie das aufgenommene Kind im katholischen Glauben erziehen und taufen lassen. Die Mutter hatte allerdings vor dem Entzug des Sorgerechts entschieden, dass ihre Tochter im muslimischen Glauben aufwachsen soll.


    Beschneiden lassen dürften die Pflegeeltern das Kind aber trotzdem, wenn es ein Junge wäre. Deshalb: §1631d betrifft ein jedes männliche Kind. Auch deins und meins.

    http://www.focus.de/finanzen/recht…id_5506159.html

  • Müssen die Pflegeltern jetzt zum Islam übertreten? Damit sie dem Kind die richtigen "Räume eröffnen" (Flachsbarth) können? Muss Pflegepappa sich auch die Vorhaut amputieren lassen, damit das Pflegekind keinen Schreck kriegt?

    There is no skin like foreskin

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