Die Frage der "Beschneidung" ... wird zum Teil unterschiedlich gesehen

  • Zitat

    Ein generelles Schächtverbot, ohne Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung wäre indes mit Artikel 4 Grundgesetz nicht vereinbar. "Aber auch dies wird zum Teil unterschiedlich gesehen, wie auch die Frage der Beschneidung", sagte Degenhart.

    Vielleicht sollte man das einfach mal aus der Perspektive der Kinder sehen?

    http://www.all-in.de/nachrichten/de…rt15808,2268892

    There is no skin like foreskin

  • "Ein generelles Schächtverbot, ohne Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung wäre indes mit Artikel 4 Grundgesetz nicht vereinbar. "Aber auch dies wird zum Teil unterschiedlich gesehen, wie auch die Frage der Beschneidung", sagte Degenhart."

    Wo steht in Artikel 4 GG, dass Tieren bei Bewusstsein die Kehle durchgeschnitten und trotz anderer Möglichkeiten bewusst Schmerzen zugefügt werden darf?

    Art. 2 GG:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

  • Wo steht in Artikel 4 GG, dass Tieren bei Bewusstsein die Kehle durchgeschnitten und trotz anderer Möglichkeiten bewusst Schmerzen zugefügt werden darf?

    IM GG steht, dass Tierschutz Staatsziel ist.


    Zitat

    Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."


    Das ist die übliche Phrasiologie. Der Staat lässt millionenfach zu, dass Tiere getötet werden.

    Allerdings befasst sich das Grundgesetz fast ausschliesslich mit den Grundrechten von Menschen.

    Im Art1. GG steht nicht: die Würde des Hausschweins ist unantastbar.

    Die Verfassung lässt auch zu, dass Menschen getötet werden und ihre körperliche Unversehrtheit verletzt wird:

    Zitat von GG Art. 2 (2)

    ...In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

    Menschen töten und verletzen ist nicht grundgesetzwidrig. Sofern durch Gesetz erlaubt. Wo kämen wir hin ohne Hintertür? Wohlmöglich hätten wir dann eine Verfassung die sich klar ausdrückt.


    Dieses Bild hat Wolfgang Pauli einmal gemalt:

    [Blockierte Grafik: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/a/ae/Biljetteken.PNG/220px-Biljetteken.PNG]

    Mit dem Kommentar:


    Zitat von Wolfgang Pauli

    This is to show the world that I can paint like Titian … Only technical details are missing.

    There is no skin like foreskin

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!