Schadensersatz und Schmerzensgeldanspruch - LG Frankenthal 2004

  • Auf dieses Urteil des LG Frankenthal nahm das LG Köln 2012 Bezug

    (PS: dies ist natürlich nicht das Urteil, sondern das, was der wissenschaftliche Dienst im Bestreben einen Weg zu einem Jungenverstümmelungsgesetzt zu finden aus dem Urteil herausgelesen hat)


    Aber jetzt haben wir ja den §1631d, da braucht ein Beschneider ja auch nicht unbedingt gleich ein Arzt zu sein. Zumindest wenn Junge jünger als sechs Monate.
    Einer medizinischen Ausbildung bedarf es dann nicht, nur einer - Weasel Word - "besonderen".

    Der 1631d legt fest, dass die von den Eltern gegebene Einwilligung auch dann nicht gegen das Kindeswohl verstösst, egal wie katastrophal die Folgen sind (z.B. Baby verblutet), sondern vom Sorgerecht gedeckt sind.

    http://www.bundestag.de/blob/412528/be…12-pdf-data.pdf

    There is no skin like foreskin

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