Quote from Sibylle Laurischk
Persönlich bin ich der Auffassung, dass niemand ohne Erlaubnis – und durch das Lebensalter der Betroffenen anzunehmende
Einsicht – das Recht hat, Veränderungen an den Genitalien eines Kindes oder Jugendlichen vorzunehmen.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17178.pdf
Ja, Bravo! Oder?
Aber das war am 10. Mai 2012, da war das Kölner Urteil noch nicht bekannt!
Am 12. Dezember 2012 - Bla bla blup - was kümmert mich heute mein dummes Geschwätz von gestern?
FDP
Offenburg
Stimmverhalten: zugestimmt
Zum Artikel-zwei-Verhöhnungsgesetz, zur legalen Jungen-Genitalverstümmelung.
Man muss natürlich genau lesen: "Persönlich", ja Frau Laurischk war ja auch mal ein kleines Mädchen, und persönlich, auf ihre Person bezogen findet sie vermutlich, dass niemand das Recht gehabt hätte Veränderungen an ihrer unteren Etage vorzunehmen.