Das Gesetz hat aber mit Religion - offiziell jedenfalls - nichts zu tun, sondern ist ein weltliches Gesetz. Grundlage des Gesetzes ist die Behauptung, die Beschneidung des Jungen - unabhängig von der eigentlichen Motivation der Eltern - steht dem Kindeswohl nicht zuwider, da die Beschneidung gesundheitliche Vorteile hat, die die Risiken überwiegt. Aus diesem Grund dürfen ja auch alle Eltern ihre Jungen beschneiden lassen. Wenn der Gesetzgeber aber so weltlich argumentiert, kann und muss er auch ganz weltlich Fakten liefern und eine Kosten-Nutzen-Analyse vorlegen. Kann der Gesetzgeber eine solche Kosten-Nutzen-Analyse nicht vorlegen, fällt die Grundlage des Gesetzes weg und letztlich auch das Gesetz selbst!
Wenn ich das bisher richtig gelesen habe, sind die Aussagen der American Academy of Pedriatrics (AAP) die einzige Quelle des Gesetzgebers aus der hervorgeht, der Nutzen überwiege den Risiken. Wenn man sich aber einmal die Richtlinie der AAP anschaut, dann kann die AAP nur zu Harnwegsinfektionen (HWI) und Peniskrebs angeben, wieviele Beschneidungen notwendig sind, um eine HWI, Peniskrebs zu verhindern. Bei Peniskrebs sind das tatsächlich bis zu 322.000 Beschneidungen!!! Wenn die AAP aber keine Daten liefern kann, wird der Gesetzgeber auch keine liefern können. Natürlich kann ein Bürger die Bundesregierung nicht dazu zwingen, solche Daten zu liefern. Andere Bundestagsabgeordnete hingegen schon und letztlich auch das Bundesverfassungsgericht, wo das Gesetz sowieso landen wird.
Gruss
Tobias