Andreas Manok, Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes – Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des § 1631d BGB unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte
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Mehrfach verfassungswidrig, ist ja mein Reden seit dreiun.. äh seit zwolf...
Hört sich interessant an.
Leider ist Manok kein ausgewiesener Verfassungsrechtler. Und kein Professor. Drunter zählt heute anscheinend nicht mehr.
Er ist Anwalt. -
Wieso wurden hier 2 Beiträge gelöscht?
Hoffentlich unternimmt der Gute jetzt auch was! Sammelt eigentlich irgendeiner für so eine Klage gegen diesen Paragraphen?
Tja - es wird Zeit, dass sich jemand für die Emanzipation des Mannes in diesem Land einsetzt!
ZitatZum anderen liegt eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung männlicher Minderjähriger wegen des Geschlechts vor, da der Eingriff bei ihnen zulässig sein soll, während selbst milde Formen weiblicher Beschneidung durch § 226a StGB als Verbrechen unter Strafandrohung stehen
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Weil die Beiträge überflüssig waren.
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