Deborah Riesen: Kindeswohl: Was heisst dies...

  • Hatten wir das schon?


    http://www.sozialinfo.ch/fileadmin/cust…iesen_HS_14.pdf

    There is no skin like foreskin

  • Steht ja vieles Richtige, aber was für eine widersprüchliche Schlussfolgerung.
    Jungen sollen zu Eigenentscheidungen erzogen werden, aber wenn vorher schon ein Teil des Penis fremdbestimmt amputiert wurde, hat der Junge eben Pech gehabt und das geht den Rechtsstaat wenig oder nichts an?

  • Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass?

    Quote

    Als Ausdruck der Respektierung des Kindes als eigenständige und ernstzunehmende Persönlichkeit, sollte einem Jungen deshalb
    vermittelt werden, dass nur er selbst darüber bestimmten darf, was mit seinem Körper geschieht. Die Konsequenz dieser
    Schlussfolgerung liegt meines Erachtens nicht darin, die Beschneidung von urteilsunfähigen Jungen gesetzlich zu verbieten.

    Aha, und was wird ihm vermittelt, wenn an der intimsten Stelle seines Körpers etwas ohne sein Einverständnis geschehen ist, weil es nicht verboten war?

    Quote

    Es geht jedoch darum, die Rechtmässigkeit von Eingriffen in die Unversehrtheit eines Kindes ohne dessen Einwilligung in der Gesellschaft zu diskutieren und zu hinterfragen.

    Aber diese Diskussion soll offenbar folgenlos bleiben oder wie soll ich das verstehen? Ich hätte ja noch verstanden, wenn sie angesichts dieser Aussage zwischen Verbot und Strafbarkeit unterscheiden wollte, aber wie kann man die Rechtmäßigkeit diskutieren, wenn bereits ein Verbot ausgeschlossen wird. Heißt ja auf gut deutsch: "Wir können die Rechtmäßigkeit diskutieren solange wir sie nicht in Frage stellen". X(

  • Ich muss gestehen, ich habe in vorfreudiger Erwartung das kleine Wörtchen "nicht" glattweg überlesen... ;(
    Also wieder nach dem Motto: als Tiger gesprungen, als Bettvorleger gelandet.

    Das ist ja schon Realsatire: Erst amputieren, dann: "nur du darfst bestimmen, was mit deinem Körper geschieht!"
    Was soll das? Auch noch Salz in die Wunden streuen?

    There is no skin like foreskin

  • "Als Ausdruck der Respektierung des Kindes als eigenständige und ernstzunehmende Persönlichkeit, sollte einem Jungen deshalb
    vermittelt werden, dass nur er selbst darüber bestimmten darf, was mit seinem Körper geschieht. Die Konsequenz dieser
    Schlussfolgerung liegt meines Erachtens nicht darin, die Beschneidung von urteilsunfähigen Jungen gesetzlich zu verbieten. "


    Diesen widersprüchlichen Unsinn kann man eigentlich nur mit intellektueller Feigheit und Indoktrination durch PC erklären.

    Art. 2 GG:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

  • Quote

    Die heute herrschende Lehre verneint die Tatbestandsmässigkeit nach Absatz 2 des Artikels 122 StGB, da die Entfernung der Penisvorhaut weder als Verstümmelung noch als Unbrauchbarmachen einzuordnen sei.176 Nach Artikel 122 Ab-

    Was für ein Gedankenfurz! Natürlich ist die Vorhaut und evtl. das Frenulum anschließend völlig unbrauchbar (außer zu Forschungszwecken (Fibroblasten) und für Anti-Falten-Cremes) :FP01

    There is no skin like foreskin

  • @Selbstbestimmung...ist dann wohl auf den gesamten Penis bezogen. Jedoch müsste man nach der Logik doch auch nicht von Verstümmelung sprechen dürfen, wenn alle äußeren Teile der Vagina entfernt werden, oder? Es gibt ja noch den vaginalen Orgasmus und Kinder bekommen können die Opfer auch noch...

  • Quote

    Die Knabenbeschneidung aus religiösen Gründen ist eine medizinische Behandlung,
    die nach den medizinisch-ethischen Grundsätzen nicht indiziert ist und für welche
    eine zeitliche Dringlichkeit nicht besteht. Zudem ist sie irreversibel.

    Da fällt mir Jerzy Montag vor dem Bundestag ein, mit großer Theatralik, sinngemäß: "Die Juden KÖNNEN nicht warten, die MÜSSEN..."

    Wenn es um die 99% muslimischen Kindesverstümmelungen gegangen wäre, hätte man garantiert anders entschieden, im Sinne des Alternativentwurfs.
    Ich bin davon überzeugt, dass viel mehr jüdische Eltern sich für Brit Sahlom oder auch einfach für die Intaktheit ihres Sohnes entscheiden würden, wäre da nicht der Druck, von der Verwandtschaft, von der Gemeinde, von den Missionaren von Chabad.

    Aber es ist völlig richtig, eine objektive, rational begründete zeitliche Dringlichkeit besteht nicht. Das ist auch wichtig in Sachen Betäubung. Denn eine angemessene Betäubung ist unter zwei Jahren nicht möglich.
    Auch deswegen hat eine aufschiebbare OP zu unterbleiben. Alles andere ist bewusstes, willkürliches Zufügen von Schmerz, ergo Kinderquälerei.

    There is no skin like foreskin

  • Wieso? Ist nicht kaputt, funktioniert doch noch, kann noch Kinder machen!

    Doch doch, die Vorhaut ist innerhalb von wenigen Minuten kaputt. Weil man ihr die Blutzufuhr abgeschnitten hat.
    Im Grunde wäre jeder Arzt nach seinem Berufsethos verpflichtet, die Vorhaut sofort wieder anzunähen. So versucht man das ja auch bei anderen Körperteilen, die ohne Indikation (z.B. durch einen Unfall) abgetrennt wurden. Denn der Arzt ist verpflichtet zu heilen.

    Klar, die Vorhaut braucht man nicht zum Kindermachen. Aber dazu braucht man heute auch keinen Penis mehr. Dazu braucht man auch nicht beide Hoden, einer reicht schon. Man könnte also ohne weiteres den ganzen Penis und einen Hoden amputieren. Und Kinder zeugen wäre immer noch möglich.

    Man muss sich doch mal endlich von dem Gedanken lösen, dass Sexualität eine Spaßgeschichte wäre. Das hat man in den 70ern vielleicht mal so gesehen (sexuelle Revolution, etc.) nein! Sexualität dient allein der Fortpflanzung, und sonst nichts. Lustgefühle sind möglichst zu unterdrücken. Licht aus, viktorianisches Nachthemd, reinstecken, zack-zack-zack und fertig! Alles andere ist doch Schweinkram!
    So hat man das zu sehen - die Bronzezeit kann nicht irren! ;)

    There is no skin like foreskin

  • Ich finde ansonsten die Ausarbeitung von MARIANNE SCHWANDER richtig gut!

    Wobei jetzt noch zu klären wäre, wann ein "Knabe" in Hinsicht auf eine amputativen, nicht-indizierten Operation am Genital urteilsfähig ist.
    Nach meiner heutigen Sicht: ab 18.

    There is no skin like foreskin

  • der rechtliche Status Quo in der Schweiz

    Der Status in der Schweiz ist, dass da Jungen wie am Fließband verstümmelt werden. Die Rechtspraxis in der Schweiz ist, dass es keine Strafverfolgung bei nicht indizierten Genitalverstümmelungen bei Jungen gibt, und dass auch keine geplant ist.
    Der "rechtliche Status Quo" ist etwas nicht greifbares, solange sich das nicht in einem Grundsatzurteil niederschlägt. Und ganz sicher gibt es auch in der Schweiz sowohl Straf- als auch Verfassungsrechtler, die in dieser Frage gänzlich anderer Meinung sind.
    Solange sich Staatsanwälte in die Beinkleider machen, solange gibt es keine gerichtliche Klärung, und keinen Schutz.

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  • Ich finde ansonsten die Ausarbeitung von MARIANNE SCHWANDER richtig gut!

    Das nenne ich Juristerei ohne Umschweife. Gradlinig und schlüssig.
    Und tatsächlich ist die interessante Frage, die Gegenstand einer öffentlichen Debatte sein sollte:

    Unter welchen Umständen kann ein Kind seiner eigenen Beschneidung aus nicht medizinischen Gründen und fernab jeder Dringlichkeit und Indikation zustimmen?

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)

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