• Es war wohl Gottes (Allahs?) Segen, der dem Justizministerium rechtzeitig die AAP-Stellungnahme in die Hand gespielt hat. Damit müsste man sich wirklich einmal auseinandersetzen.

    Das Problem ist allerdings, dass die AAP ihre Stellungnahme mit einem "technical report" fundiert, in dem 248 wissenschaftliche Artikel als Quellen angeführt sind (insgesamt wurden angeblich über 1000 Artikel ausgewertet). Ich fürchte, dass man der AAP nicht wirklich beikommen kann, wenn man sich nicht detailliert damit auseinandersetzt. Das wäre ein (sehr umfangreicher) Job für Mediziner oder wenigstens Leute, die etwas von statistischer Analyse und Forschungsmethoden verstehen. Hat diese Auseinandersetzung schon mal jemand vorgenommen? Ins Auge gestochen ist mir zumindest bislang nichts.

    Im Detail auseinandernehmen bringt nicht viel, fürchte ich. Man wird immer Studien finden die pro- oder contra Beschneidung sind - da kann man u.a. im Studiendesign oder bei der statistischen Auswertung manipulieren. Die AAP hat 'Cherry-Picking' betrieben und nur die Studien zitiert, die Vorteile für die Beschneidung zeigen. Selbst wenn man hier Fehler oder Voreingenommenheit ('Bias') aufdeckt, fehlen immer noch die Studien, die zeigen, dass die Beschneidung wirkungslos ist bzgl. HIV-Schutz, Krebs etc. und die Studien, die die negativen Folgen aufdecken.

    Die überzeugendste Antwort auf die AAP, die ich gefunden habe, ist die der Doctors against Circumcision (http://www.doctorsopposingcircumcision.org/pdf/2012-08-26A_Commentary.pdf). Ein Zitat: "The 2012 Circumcision Policy Statement was created by a team put together for the specific purpose of protecting the goose that lays golden eggs for the medical industry." :(

    In dem Dokument wird auf folgende Organisationen verwiesen, die sich gegen männliche Beschneidung aussprechen:

    • Canadian Paediatric Society
    • British Medical Association
    • Royal Dutch Medical Association
    • Royal Australasian College of Physicians
  • Danke, Quadrat, für die beiden links. Wichtige Info.

    Art. 2 GG:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

  • Das klingt eigentlich interessant. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob sich das Ganze nur auf den biomedizinischen Bereich beschränkt. Aber da Deutschland die Konvention nicht unterzeichnet hat, kann man sich diese Überlegung wohl gleich sparen.

    Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin


    Das klingt eigentlich interessant. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob sich das Ganze nur auf den biomedizinischen Bereich beschränkt. Aber da Deutschland die Konvention nicht unterzeichnet hat, kann man sich diese Überlegung wohl gleich sparen.

    Danke fürs Raussuchen

    Tobias

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