http://blog.beck.de/2014/08/08/wer…eschnitten-wird
AG Düsseldorf Beschluss v. 07.04.2014 - 269 F 58/14
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AG Düsseldorf Beschluss v. 07.04.2014 - 269 F 58/14
Ich hoffe doch mal, dass "Es entspreche dem Wohl der Kinder, dass die Kindesmutter die Entscheidung für die Beschneidung treffe." nicht so gemeint ist, dass sie für eine Beschneidung entscheiden könnte, wenn der Vater dagegen wäre. Ist doch hoffentlich nur nicht sauber formuliert, oder?
Ok, scheint nur um den konkreten Einzelfall zu gehen, in dem das Gericht die Entscheidungsbefugnis auf die Mutter alleinig übertragen hat.
ZitatDie Mutter möchte weiterhin die Kinder im christlichen Glauben erziehen und lehnt daher die Beschneidung der Kinder ab.
Was für ein Stuß! Und wenn die Mutter jetzt Agnostikerin oder Atheistin wäre, was spielte das für eine Rolle? Der "christliche Glauben" verbietet die MGM keineswegs, da sieht man ja in den USA. (er schreibt sie lediglich nicht vor)
Was soll das immer mit dem "christlichen Glauben"? Das ist mir schon bei dem Hammer Urteil sauer aufgestoßen - spielt doch überhaupt keine Rolle!
Irgendwie fühlt man sich im übertragenen Sinne an das Urteil des König Salomo erinnert: Derjenige Elternteil, der wünscht dass das Kind nicht verletzt wird, der soll das Kind haben/bzw. darüber bestimmen dürfen.
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