England:Why the UK has no moral right to tell Africans to stop genital mutilation

  • was eine medizinische Indikation ist.

    Aber eben nach heutigem Stand der Medizin tatsächlich in den seltensten Fällen. Und wenn bei Eltern das Bewusstsein dafür wächst, dass Halbgott in weiß Nr. 1 möglicherweise nicht Recht hat und bei seinem Kollegen eine zweite Meinung einholen ist ja auch schon einiges erreicht.
    Hier sind die Eltern ebenso in der Pflicht wie die Ärzte. Denn heutzutage kann niemand mehr behaupten, es gäbe keine Informationen, man habe von nichts gewusst.

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • Zitat
    1. Ein Arzt behauptet es sei bei dem Kleinen nötig

    was eine medizinische Indikation ist.

    Zitat
    2. Die Mama das schöner und hygienischer findet, auch sei der Papa....


    was vor der Einführung des §1631d eine Straftat war.

    Eine Medizinische Indikation wäre es wenn es stimmen würde. Aber bei dreijährigen Kindern oder auch noch bei neunjährigen ist die Diagnose Phimose oft falsch. Die Kids haben null Probleme kommen zu einer Routineuntersuchung zum Kinderarzt und gehen mit der Überweisung nach Hause. Das kommt gar nicht mal so selten vor. Öfter als man annehmen möchte. Das mag zwar rechtlich strafbar sein, wird aber nie belangt, weil die Eltern nicht klagen. Wo klein Kläger da kein Richter und das hilft den Kindern gar nicht.

    Genauso sieht es aus wenn Mama das schöner findet. Die Realität sieht leider so aus, das Mama und Papa zum Arzt gehen, wenn Arzt 1 nicht will kommt Arzt 2 drann. Es findet sich einer der beschneidet, ist ja soooooo gesund. (Sarkasmus) Das hilft also auch nicht, das es theoretisch strafbar ist, denn auch hier, wo kein Kläger da kein Richter.

    Wer mal Aufklärungsarbeit geleistet hat über einen gewissen Zeitrahmen der Erkennt ganz schnell, das nur eines im Augenblick hilft, das ist die Aufklärung der Eltern, was sie da eigentlich machen. Religion, kann außen vor gelassen werden - da bin ich mir sicher.

    "Those who cannot remember the past are condemned to repeat it"

    "Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen."


    George Santayana (1863-1952)

  • Das mag zwar rechtlich strafbar sein, wird aber nie belangt, weil die Eltern nicht klagen.

    Da muss man dann aber über den Tellerrand "Penis" Eichelrand ^^ hinausschauen und all die zigtausende überflüssigen OPs sehen. Eine überflüssige OP ist grundsätzlich eine schädliche OP. Da wird nie ein Arzt für verknackt. Den Ärzten wird ein riesiger Ermessensspielraum zugestanden. Da gehe Leute zum Orthopäden, die haben gelegentlich leichte Beschwerden im Knie. Sie werden operiert, und wenn sie Pech haben ist anschließend das Knie steif, oder sie haben Schmerzen ohne Ende und können sich nur noch mit starken Schmerzmitteln zudröhnen.
    Da haben sie alle vorher einen Wisch unterschrieben, das so was - natürlich extrem unwahrscheinlich - passieren kann.
    Und sonst sind die Beschwerden - nach Rekonvaleszenz genauso wie vorher, evtl. ist die Lebensdauer des Knies durch die OP kürzer - was man natürlich im Einzelfall nicht nachweisen kann.

    Was Phimose angeht müsste es natürlich eine bessere Dokumentation und eine Diagnose-Qualitätskontrolle geben.
    Schön, dass wir mal drüber gesprochen haben...

    Indeed, as the history of female circumcision suggests, if male circumcision
    were confined to developing nations, it would by now have emerged as an in-
    ternational cause celebre, stirring passionate opposition from feminists, physicians, politicians, and the global human rights community. If routine medical
    circumcision didn't exist today, no one would dare to invent it.

    David Gollaher

  • Da muss man dann aber über den Tellerrand "Penis" hinausschauen und all die zigtausende überflüssigen OPs sehen. Eine überflüssige OP ist grundsätzlich eine schädliche OP. Da wird nie ein Arzt für verknackt.

    So ist es, leider. (würg)

    "Those who cannot remember the past are condemned to repeat it"

    "Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen."


    George Santayana (1863-1952)

  • Zitat

    Zitat von »Gerhard« was eine medizinische Indikation ist.

    Zitat

    Aber eben nach heutigem Stand der Medizin tatsächlich in den seltensten Fällen. Und wenn bei Eltern das Bewusstsein dafür wächst, dass Halbgott in weiß Nr. 1 möglicherweise nicht Recht hat und bei seinem Kollegen eine zweite Meinung einholen ist ja auch schon einiges erreicht.

    Zitat

    Eine Medizinische Indikation wäre es wenn es stimmen würde. Aber bei dreijährigen Kindern oder auch noch bei neunjährigen ist die Diagnose Phimose oft falsch. Die Kids haben null Probleme kommen zu einer Routineuntersuchung zum Kinderarzt und gehen mit der Überweisung nach Hause. Das kommt gar nicht mal so selten vor. Öfter als man annehmen möchte. Das mag zwar rechtlich strafbar sein, wird aber nie belangt, weil die Eltern nicht klagen.


    Bezüglich überflüssiger medizinischer VAs teile ich ja absolut eure Meinung, aber ein Arzt, der eine falsche Indikation stellt, kann dafür juristisch belangt werden. Natürlich gibt es eine Grauzone und nicht jede Behandlung ist alleine deshalb rechtswidrig, weil sie nicht auf dem aller neuesten Stand der Medizin ist. Wenn ein Arzt mein Kind falsch behandeln würde, dann würde ich klagen. Mit dem §1361d haben medizinisch falsch diagnostizierte VAs aber nun überhaut nichts zu tun.

    Zitat

    Genauso sieht es aus wenn Mama das schöner findet. Die Realität sieht leider so aus, das Mama und Papa zum Arzt gehen, wenn Arzt 1 nicht will kommt Arzt 2 drann. Es findet sich einer der beschneidet, ist ja soooooo gesund. (Sarkasmus) Das hilft also auch nicht, das es theoretisch strafbar ist, denn auch hier, wo kein Kläger da kein Richter.


    Nach der Einführung des §1361d ist es weder theoretisch noch praktisch strafbar es sei denn, der Betroffene klagt beim BVerG, sofern er klageberechtigt ist.

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