Wobei, ich müsste das nochmal genau nachrechnen. Richtet sich nach Art.229, Paragraf 6 EGBGB i.V.m. 199 Abs.2 BGB a.F. bzw. 197 BGB n.F. Ziemlich kompliziert. Und ich rede nur über Zivilrecht, Strafrecht ist in jedem Fall raus.
Aber Urolüge hat hier erst einmal eine Plattform, um zu erzählen. Was er dann machen möchte und wie er damit umgeht, ist seine Entscheidung, die ich hier an dieser Stelle erst einmal zurückstellen möchte. Jetzt hören wir ihm erst mal zu, ja? ![]()