Man kann Eltern also doch bestrafen

  • Zitat

    " The court ruled that neither the rabbi nor the parents wilfully caused the problems that arose after the operation."

    Zitat

    "Der Begriff des Eventualvorsatzes ist notwendig, weil nur vorsätzliche, also gewollte Handlungen strafbar sein können. Fahrlässigkeit ist in vielen Rechtsordnungen nur bei Tatbeständen strafbar, für die dies ausdrücklich im Strafrecht festgehalten ist (in Deutschland ist dieser Grundsatz in § 15 StGB festgehalten). Oft trifft man aber auf die Konstellation, dass ein Täter den Erfolg eigentlich gar nicht will, ihn aber als – möglicherweise sogar unerwünschte – Nebenwirkung seiner Handlung in Kauf nimmt. Dieses Inkaufnehmen der Verwirklichung des tatbestandlichen Erfolges wird Eventualvorsatz genannt. Allgemein herrscht Einigkeit, dass für die Strafbarkeit einer Tat Eventualvorsatz genügt."


    http://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Es ist mir einigermaßen unverständlich, dass ein Rabbi, der häufig Beschneidungen durchführt, von den möglichen Komplikationen nichts wissen will und sich nun auch darauf berufen kann, es läge ja nicht in seiner Absicht diese herbeizuführen. Das kann ja nur heißen, dass die fehlende Absicht, auch wenn er um die statistische Häufigkeit weiß, ausreicht, um straffrei auszugehen. Merkwürdig. Eine Wahrscheinlichkeit bedeutet doch an sich schon eine mögliche Gefahr.
    M.E. ist jemand umso schuldiger, je mehr er über die gefahren weiß, oder ihm wenigstens unterstellt werden kann, dass er es wissen müsste.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • ganz hierher, aber kennt jemand eine Quelle, wo sich ggf. schrecklich verstümmelte Mitbürger jüdischen Glaubens austauschen?

    Ich kann mir einfach nicht vorstellen, wie ein medizinisch ungebildeter Rabbi Beschneidungen zumindest einigermaßen gut hinbekäme.

    Viele Grüße aus dem Rhein-Neckar-Raum

    Ich

  • Ich finde dieses Urteil in mehrerer Hinsicht bedenklich: 1500 Euros als Entschädigung für den Beschneidungsschmerz? Also handelt es sich um eine Lappalie. Und: der Rabbi hat keinen Plan B, wenn bei einer Beschneidung was schief geht. Er nimmt in Kauf, dass der Weg in ein Krankenhaus zu spät kommt.

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

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