ZitatBisher hat das Bundesverfassungsgericht erst einmal interveniert, weil der Gesetzgeber darauf verzichtete, ein bestimmtes Verhalten zu bestrafen: Das war 1975, als die Richter die Fristenlösung für Abtreibungen kippten. Aus Karlsruher Sicht ging es damals aber immerhin um das Lebensrecht des ungeborenen Kindes, das strafrechtlich zu schützen sei. Im Vergleich dazu dürfte ein Stück Vorhaut nicht so schwer ins Gewicht fallen.
Die Lösung ist ja auch ganz einfach:
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Jörg:
Es freut mich also, dass Sie Ihre Vorhaut nicht vermissen. Ich tue das sehr wohl, denn ich kann diese ohne meine Einwilligung erfolgte Zwangsbeglückung nur als mechanischen und sensorischen sowie optisch-ästhetischen Nachteil sehen.
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Die bösen Migranten:@Jörg
Wenn Sie Ihre Vorhaut vermissen, lassen Sie sich doch ein Stück Haut von Ihrem Allerwertesten transplantieren. Es gibt keinen Grund, mit Ihren persönlichen Problemen alle anderen Beschnittenen zu belästigen.
Hach, wie feinfühlig! Das ist es sicher, wovon Gauck immer faselt: Respekt!