Herpes-Erkrankungen bei Neugeborenen in Israel aufgrund des Metzizah B'Peh-Rituals

  • Im Pediatric Infectious Disease Journal, Ausgabe Februar 2013, Volume 32, Number 2. S. 120-123 wurde eine Studie über Herpeserkrankungen bei Neugeborenen veröffentlicht.

    Von 22 innerhalb von 7 Jahren identifizierten Fällen in fünf israelischen Krankenhäusern, in denen die Neugeborenen an einem Herpes Simplex Virus (HSV) litten, handelte es sich bei 13 (59%) um Jungen und bei 9 (41%) um Mädchen. Von den 13 Jungen hatten sich sieben offensichtlich während des traditionellen Beschneidungsrituals infiziert, bei dem der Mohel die Wunde mit dem Mund absaugt. Vier der fünf Mohels, welche das Ritual an den Jungen durchgeführt hatten, wurden positiv auf den Herpes Simplex Virus getestet.

  • Zitat

    "Indeed, after our first cases, the Chief Rabbinate of Israel pronounced in 2002 the legitimacy of using instrumental suction in cases in which there is a risk of contagious disease. We support ritual circumcision but without oral metzitzah which might endanger the newborns and is not part of the religious procedure."

    http://pediatrics.aappublications.org/content/114/2/e259.full

    Zitat

    "Israel’s chief rabbinate says oral suction at circumcision is preferred."

    http://www.haaretz.com/jewish-world/j…ferred-1.517349

    Zitat

    "The Health Ministry and the Chief Rabbinate issued a joint position paper on the subject. Rabbi Professor Avraham Steinberg of Shaare Zedek Medical Center and Dr. Moshe Westreich wrote, “In the view of the poskim who think metzitza b’peh is an integral part of performing the commandment of circumcision, there’s no place for abolishing this act in light of modern-day knowledge.” They explained that the risk of a baby contracting the herpes virus is low, and there is “no clear scientific proof” that a baby has ever acquired herpes from metzitza b’peh."

    http://www.vosizneias.com/111533/2012/08…tack-in-israel/

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Ist das nicht so oder so fahrlässige Körperverletzung (in die auch die Eltern niemals einwilligen können), wenn ein infizierter Mohel das Ritual mit Absaugen praktiziert?

    Gruß
    Hickhack

  • Wobei keineswegs sicher ist, dass sie die Metzitzah gerügt hätte, wenn sie ihr zweifelsfrei erschienen wäre.

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Es geht mir nicht um das Ritual an sich, sondern darum, daß ein infizierter Mohel bewusst die Ansteckung eines Jungen in Kauf nimmt.

    Nadja Benaissa wurde wegen der Infektion mit HIV wenigstens eines Sexualpartners und Gefährdung von mind. 3 anderen zu 2 Jahren Haft auf Bewährung + 300 Sozialstunden verurteilt.

    Mich wundert immer noch, daß in New York diese Fahrlässigkeit nicht geahndet werden können soll.

    Gruß
    Hickhack

  • Doch, dazu hat sich die StA geäußert. Sie sieht Metzitza b'peh nicht durch §1613d BGB gedeckt.

    Das hat sie so nicht gesagt. Sie sprach lediglich von "Bedenken" bezüglich des Absaugens. Erstaunlicherweise sind ihr diese Bedenken angesichts des Fehlens von Mundschutz und Handschuhen nicht gekommen.

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Es geht mir nicht um das Ritual an sich, sondern darum, daß ein infizierter Mohel bewusst die Ansteckung eines Jungen in Kauf nimmt.

    Das allein kann ja kein Argument sein. Die pure Möglichkeit von Komplikationen ist ja noch nicht relevant. Es kommt auf die Verhältnismässigkeit an.

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Das hat sie so nicht gesagt. Sie sprach lediglich von "Bedenken" bezüglich des Absaugens. Erstaunlicherweise sind ihr diese Bedenken angesichts des Fehlens von Mundschutz und Handschuhen nicht gekommen.


    Auf alle Fälle zeigt dies doch, dass das Beschneidungsgesetz und die darin festgelegten "Regeln der ärztlichen Kunst" von der Staatsanwaltschaft sehr sehr weit ausgelegt werden. Soweit sogar, dass der Passus über die Regeln der ärztlichen Kunst - im Sinne der "ärztlichen Kunst" nach den Standards des 20. Jahrhundert zumindest- in der Praxis seine Gültigkeit verliert.

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