Beschneidungsgesetz, ein Jahr danach. Unendliche Diskussionen und mein Nachtrag.

  • Die Verstümmelungspropagandisten wehren sich mit Händen und Füßen - und z.T. mit enormer Aggressivität - gegen den zutreffenden Begriff "Verstümmelung". Warum?

    Weil sie genau wissen - wenn sich dieser Begriff allgemein durchsetzt - das ist das Ende.

    Und genau das muss das Ziel sein: das Ende der Kindsverstümmelung - bei beiden Geschlechtern.
    Wenn bei Wikipedia unterschieden wird zwischen "Zirkumzision", dem indizierten medizinischen Eingriff - und "Genitalverstümmelung" - dem Ritual. So wie es bei Frauen/Mädchen auch ist. "Klitoridektomie" (auch dafür gibt es eine Indikation) und "weibliche Genitalverstümmelung". Dann haben wir es geschafft.

    Der medizinisch indizierte Eingriff und die willkürliche Verstümmelung - das muss fein säuberlich voneinander getrennt werden. Dazwischen ist ein tiefer Abgrund.

    Man muss auch unterscheiden zwischen der Tat - der Verstümmelung - an der nichts, aber auch gar nichts gutzuheißen ist - ein Verbrechen - und dem anschließenden Zustand - für den die Betroffenen absolut nichts können.
    Ich würde nie zu einem Betroffenen sagen: "du bist verstümmelt". Man ist so verstümmelt, wie man sich fühlt. Niemand ist "minderwertig", weil ihm die Vorhaut fehlt. Aber dass da was fehlt, wo eigentlich was sein sollte - von der Natur aus gutem Grund so vorgesehen - das ist unbestreitbar.
    Aber die TAT ist ein Verbrechen gegen die Menschenrechte, und der Begriff dafür muss Verachtung zum Ausdruck bringen. Sonst läuft was falsch. Die Menschenrechte sind nicht Pillepalle.

    Zitat von Weguer

    Der Holzhammer kann, muss aber nicht zielführend sein.

    Das Werkzeug richtet sich nach dem Werkstück:

    Zitat

    Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil

    Und schau dir die zahlreichen Berichte in diesem Forum über die diverse "Lobbyarbeit" an - wir haben es hier mit einem sehr, sehr groben Keil zu tun!

    Da kann man mit niedlichem Feinmechanikerwerkzeug nichts erreichen!

    There is no skin like foreskin

  • Das Werkzeug richtet sich nach dem Werkstück


    Im Grunde sind wir uns ja eh einig.

    Ich habe nicht die geringste Scheu, einem Politiker, Juristen, Arzt oder sonstwem gegenüber zu erklären, dass ICH mich als verstümmelt empfinde. Punkt. Wie die damit dann umgehen ist mir schnurz.

    Aber ich habe nicht das Recht, einem anderen beschnittenen Mann diese Empfindung bzw. Erkenntnis aufzuzwingen.


    Ich wiederhole: Den Verstümmlern oder Befürwortern gegenüber habe ich keine Scheu, diesen Begriff auch zu benutzten, vor allem im Zusammenhang mit meinem eigenen Zustand.

    Ich würde nie zu einem Betroffenen sagen: "du bist verstümmelt". Man ist so verstümmelt, wie man sich fühlt.


    Der Kreis schließt sich. :thumbup:

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • Interessant, wie allein hier schon verschiedene Assoziationen deutlich werden.


    "Beschneidung" wird regelmäßig im Zusammenhang gebraucht von "Auswüchsen", Überschießendem, Wucherndem, Unverhältnismäßigem. Z.B. wenn die exorbitanten Boni von Bankern die uns die Finanzkrise beschert haben "beschnitten" werden sollen.

    Die Vorhaut ist keine Wucherung, ist nicht "unverhältnismäßig"!

    Und es geht bei "Beschneidung" um etwas quasi-reversibles. Jedenfalls nicht um etwas endgültiges. Wenn die eine Regierung die Boni beschneidet, kann die nächste sie gleich wieder freigeben.


    Die Amputation der Vorhaut kann niemand "aufheben". Die ist endgültig. Denn die abgetrennte Vorhaut stirbt innerhalb von Minuten ab.
    (Eigentlich wäre jeder Arzt ja verpflichtet (bei einem gesunden Kind) - die Vorhaut unverzüglich wieder anzunähen. In den ersten Minuten nach dem Eingriff wäre das prinzipiell möglich.
    Denn genau das ist dir Aufgabe des Arztes - den gesunden Körper des Kindes in allen Teilen zu erhalten. Näht er sich nicht wieder an, kommt das als "Unterlassene Hilfeleistung" noch erschwerend hinzu.)


    Der Begriff der Beschneidung ist im Zusammenhang mit einer unnötigen, willkürlichen Zwangsamputation völlig daneben.

    There is no skin like foreskin

  • Warum heisst dieses Forum eigentlich nicht "Verstümmelungsforum"?

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Auch wenn ich das Wort bisher nur sehr selten verwende und es sicherlich noch mehr Abwehr hervorruft durch die Assoziation zur analogen Foltermethode: "Häutung" trifft den Sachverhalt mMn sachlich präzise, ehrlich und, wenn man sich von dieser spontanen Folter-Assoziation freimacht, wertneutral.

    Zur Auflockerung unseres Themas hier ein Beitrag des grandiosen George Carlin zum Thema Euphemismen.

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    Art. 2 GG:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

  • Häutung? So wie bei Schlangen und Eidechsen? Wo eine schlaffe, tote, nutzlose Hülle abgestoßen wird?
    Und eine neue, wunderschöne frische Haut zum Vorschein kommt? Sorry, aber ich könnte mir nichts unpassenderes vorstellen.

    There is no skin like foreskin

  • Da hast du recht, bei Tieren. Ich beziehe mich allerdings mit dem Begriff auf den Sachverhalt innerhalb unserer Spezies und zwar "jemandem die Haut abziehen oder abschneiden", das Substantiv hierzu wäre meiner Einschätzung nach "Häuten". http://de.wikipedia.org/wiki/Enth%C3%A4uten

    Art. 2 GG:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

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