und lässt Beschneidungen aus religiösen Gründen weiterhin straffrei.
http://www.faz.net/aktuell/politi…i-11879809.html
Nach Baden-Württemberg zieht Berlin jetzt nach...
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Nicht mehr von Mohels durchgeführt unter medizinischer Aufisicht etc. Also immerhin ein Teilerfolg. Ein Freund sagt immer: der Wurm ist im Apfel
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Ja, immerhin. Besser als nichts.
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... und vorherige Aufklärung. Das dürfte der "bissigste Wurm" sein.
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Ich hoffe nur, die klären vor allem über Spätfolgen auf. Nicht nur über den kurzzeitigen Wundschmerz in den Tagen nach der OP...
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Mal im Ernst: Ist das nicht eine Aufforderung zur Strafvereitlung im Amt?
Die Zwangsbeschneidung von Kindern aus religiösen Motiven ist und bleibt eine Körperverletzung. Noch hat sich an der Rechtssituation hier nichts geändert. Und Berliner Staatsanwälte bekommen hier die politisch motivierte Weisung, in offensichtlichen Fällen von Rechtsbruch nicht zu ermitteln.
Oder liege ich hier falsch? Was sagt unsere juristische Abteilung dazu? -
Ich beabsichtige folgenden Strafantrag zu stellen:
hiermit erhebe ich Strafantrag gegen den Berliner Justizsenator Thomas Heilmann wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung. Er beabsichtigt die Beschneidung von minderjährigen Jungen unter gewissen Auflagen straffrei zu stellen und damit der von Staats wegen gebotenen Verfolgung von Straftaten abzusehen.
Begründung:
Beschneidung ist Körperverletzung. Die Beschneidung von Minderjährigen ohne medizinische Indikation dient nicht dem Kindeswohl und stellt damit eine Straftat dar, die von Staats wegen zu verfolgen ist. Die körperliche Unversehrtheit zu schützen, ist vorrangiger Auftrag des Grundgesetztes an die deutsche Justiz. Dieser Rechtsauftrag steht im Range vor der Religionsfreiheit und dem Elternrecht.
Mit dem Urteil des Landgerichts Köln vom 7. 5. 2012 unter dem Az. 151 Ns 169/11 ist der vorgenannte Sachverhalt unmissverständlich festgestellt worden. Seit diesem Zeitpunkt ist daher eine Berufung auf einen angeblich unvermeidbaren Rechtsirrtum nicht mehr möglich.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und nennen Sie mir das Aktenzeichen unter dem dieser Strafantrag bearbeitet wird.
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Ich weiß gar nicht, ob das bei einem Senator als Angehörigem der Legislative insoweit tatbestandsmäßig ist. Das ist ein sehr schwieriger Sachverhalt; er müßte als Beamter eine Tätigkeit ausgeübt haben, die derjenigen eines Richters gleicht.
Das Verfahren würde eh eingestellt werden, weil die Staatsanwälte nicht gegen ihren eigenen Dienstherren vorgehen werden.
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Aber es ist ein Zeichen. Vielleicht greifen es die Medien auf und dem Politiker wird klar, dass seine Entscheidung nicht umbeding seiner Popularität zutut. Jedenfalls ist es besser als nichts zu tun. Gute Arbeit Hapaape!
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Das Verfahren würde eh eingestellt werden, weil die Staatsanwälte nicht gegen ihren eigenen Dienstherren vorgehen werden.
Das zeigt mir wieder einmal, dass wir hier eine Reform brauchen: die Staatsanwaltschaften müssen weisungsunabhängig werden, damit sie auch gegen die "Mächtigen" ermitteln und sie anklagen können.
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Aus der Überschrift:
Religiös motivierte Beschneidungen bleiben in Berlin straffrei
Heißt das im Umkehrschluß, dass Christen, Hindus oder Rotweintrinker ihre Kinder (z. B. wegen der vielen, vielen Vorteile) NICHT beschneiden lassen können? Das kann doch nicht wahr sein.
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Ja, B.O.Bachter, das gehört zu den Ungerechtigkeiten dieser Welt. Aber wie ich unsere Politiker einschätze, werden die auch hierfür eine Lösung finden...
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Immerhin, Heilmann ist kein Antisemit. Die Regelung sei nur ein wenig unglücklich, so Rabbi Ehrenberg.http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/14009
und in Berlin waren es dann doch "etwa 500" Demonstranten.
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