Jeder Eingriff, der die körperliche Unversehrtheit beschädigt und nicht medizinisch indiziert ist, ist Körperverletzung. Dies ist nicht erst seit dem Kölner Urteil so, sondern seit Existenz des Grundgesetzes! Der Skandal ist, dass es zu keiner Verurteilung des Arztes wg. angeblichen Nichtwissenkönnens der Strafbarkeit gekommen ist.
Der Staat hat die körperliche Unversehrtheit zu schützen. Wenn also jetzt ein Bundesland die Beschneidung nicht aktiv verfolgt, begeht es aktiven Verfassungsbruch! Ein Staatsanwalt müsste von sich aus ermitteln! Selbstverständlich sind ALLE Eltern, die ihr KInd ohne medizinische Indikation beschneiden lassen, Straftäter und gehören verurteilt!!
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht, das NICHT geändert werden darf. Es steht damit über dem Recht auf freie Religionsausübung und über dem Elternrecht!
Im alten Testament gibt s eine Reihe von Rechten, die heute unter Strafe stehen und eine Reihe von Strafen, die heute als inhuman gelten und nicht mehr praktiziert werden. Dies nennt man Fortschritt, der auch nicht vor der jüdischen Religion oder dem jüdischen Staat Halt macht. Insofern ist es Demagogie, wenn behauptet wird, dass Judentum mit dem Kölner Urteil in Deutschland nicht mehr möglich ist!
Im Übrigen erlaubt auch eine medizinische Indikation nur in den seltensten Fällen eine Beschneidung, denn z. B. eine Phimose läßt sich auch durch Auftrennen der Vorhaut ohne ihre Entfernung behandeln. Diese Tatsache verlagert bei einer Beschneidung die Beweislast auf deren Notwendigkeit auf den behandelnden Arzt!
Die männliche Vorhaut enthält eine große Dichte an Sinneszellen. Ihre Entfernung hat damit direkten Einfluss auf das Lustempfinden beim Sexualverkehr.
Die männliche Vorhaut dient dem Schutz der empfindlichen Eichel, die dahinter liegt. Wird sie entfernt, scheuert die Eichel an der Kleidung und wird durch Urinreste leicht wund und entzündet sich. In jedem Fall wird die Empfindsamkeit über die Zeit reduziert und beeinflusst damit ebenfalls das Lustempfinden beim Sexualverkehr.
Die behaupteten hygienischen Vorteile bei beschnittenen Männern sind niemals bewiesen worden. Im Gegenteil - das Sekret, das sich zwischen Eichel und Vorhaut bildet (Smegma) wirkt antibakteriell.
Bei Beschnittenen kommt es darüber hinaus immer wieder zu Langzeitschäden, wie Schmerzen beim Sexualverkehr, Verkrüppelung des Penis, Impotenz bis hin zu Todesfällen.
Fazit: Es ist unbestreitbar eine schwere Körperverletzung, die durch nichts zu rechtfertigen ist.