Jede Frage wird beantwortet!
Die sollen wissen, dass nicht vergessen ist, was mit in grünem Namen geschah.
Und nun ist Zahltag äh Wahltag.
Aber man könnte ja auch zur Einsicht kommen.
Eine Rückkehr zu Menschen- und Grundrechten ist immer willkommen.
Jede Frage wird beantwortet!
Die sollen wissen, dass nicht vergessen ist, was mit in grünem Namen geschah.
Und nun ist Zahltag äh Wahltag.
Aber man könnte ja auch zur Einsicht kommen.
Eine Rückkehr zu Menschen- und Grundrechten ist immer willkommen.
ZitatEine Vorhaut zu haben ist NATUR!
Wie kann es sein, dass Grüne mehrheitlich eines der beiden Gechlechter benachteiligen, das Genital des männlichen Kindes der elterlichen Willkür preisgeben, während Mädchen auch vor geringsten genitalen Modifikationen geschützt werden?
Fassungsloser
Zitat"Lieber Jörg, wahrscheinlich meinst Du § 1631d Bürgerliches Gesetzbuch? Der Deutsche Bundestag hat im Dezember 2012 nach intensiver Beratung ein Gesetz beschlossen, dass die Beschneidung von Jungen regelt. Es sieht vor, eine medizinisch fachgerecht durchgeführte Beschneidung weiter zuzulassen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Von den Abgeordneten der grünen Bundestagsfraktion stimmten 34 für das Gesetz, 16 dagegen und 15 haben sich enthalten. Gewissensfragen, welche die Ethik, Moral oder religiösen Überzeugungen Einzelner betreffen, werden in unserer Bundestagsfraktion nicht durch Mehrheitsbeschluss entschieden. Wir haben immer für eine verantwortungsbewusste und sensible Abwägung der Grundrechte geworben. Zur Frage, ob Eltern eine solche Entscheidung für ihre religionsunmündigen Kinder treffen dürfen, gab und gibt es bei den Grünen unterschiedliche Auffassungen. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz bejaht diese Frage. Viele Abgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollten über Änderungsanträge Verbesserungen beim Gesetzentwurf der Bundesregierung erreichen. Gefordert wurde zum Beispiel, das Recht des Kindes, den Eingriff abzulehnen, ausdrücklich auch im Gesetz zu verankern. Dafür gab es Parlament keine Mehrheit. Eine Reihe Abgeordneter (unter diesen viele aus der grünen Bundestagsfraktion) hatte einen alternativen Gesetzentwurf eingebracht, der hinsichtlich des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, dem Kindeswohl, der elterlichen Fürsorge, der Religionsfreiheit und dem Selbstbestimmungsrecht des Kindes zu einer anderen Abwägung kam, und deshalb vorsah, dass Eltern eine Beschneidung ohne medizinische Indikation erst veranlassen können, wenn ihr Sohn mit 14 Jahren die Religionsmündigkeit erreicht hat und in den Eingriff einwilligt. Die Unterzeichner dieses Antrages sahen zumeist einen Widerspruch zwischen dem Recht auf gewaltfreie Erziehung und der vom Sorgerecht künftig erfassten Möglichkeit der Eltern, in die Beschneidung einzuwilligen. Dieser Gesetzentwurf fand im Bundestag keine Mehrheit. Es gibt auf allen Seiten ehrenwerte und respektable Argumente. Sowohl den Argumenten, als auch denen, die sie vertreten, treten wir GRÜNE jeweils mit großem Respekt gegenüber. Viele Grüße Dein 3TW-Team "
Das sind ja - zumindest auf den ersten Blck und den Buchstaben nach zu urteilen - völlig neue Textbausteine.
Hat irgendjemand inhaltlich schon was Neues gefunden? Ich suche noch ...
Wie heißt es immer so schön:
"Das ist jetzt keine Frage auf meine Antwort!"
(würg) ![]()
Was für eine Farce!
Zitatjede Frage wird beantwortet!
Will heißen: für jede Frage gibt es eine Schublade.
Ich wette um eine Kiste Bier, dass ich auf meine Frage den exakt selben Textbaustein eine ebenso kluge Antwort bekomme.
Der Deutsche Bundestag hat im Dezember 2012 nach intensiver Beratung ein Gesetz beschlossen, dass die Beschneidung von Jungen regelt. Es sieht vor, eine medizinisch fachgerecht durchgeführte Beschneidung weiter zuzulassen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht
Drei Treffer bei google, wenn man diesen Satz eingibt!
Habt Ihr etwa einen ernsthaften Dialog auf dieser Seite erwartet?
ZitatIch wette um eine Kiste Bier...
Nette Idee, aber da wirst du wohl auf dem Trockenen sitzen bleiben.
Wer wäre schon so dämlich dagegen zu wetten?
Obschon, in der heutigen Zeit wäre es ja nicht schwierig. Ein Zufallsgenerator, der mal diese, mal jene Phrasenbausteine auswählt und in zufälliger Reihenfolge aneinanderkettet.
Mit solchen Antworten machen sich die Grünen komplett lächerlich. Das ist das genaue Gegenteil von "Dialog mit dem Bürger", das ist Verarsche.
Sie wollen nicht Tacheles reden. Sie wollen nicht sagen: "die Blagen können ja noch nicht wählen. Und wenn sie später wählen, hat man sie ja längst auf Linie gebracht. Wir brauchen die muslimischen Stimmen. Das würde sich andersherum nicht rechnen. Außerdem haben wir Angst vor der A-Keule.
Und außerdem es sind doch nur Jungen"
Das fänden sie dann noch peinlicher als ihre Standard-Textbausteine. Dafür hat man fast schon wieder Verständnis.... (würg)
Ja ne, ist schon klar, ihr seid für die Gleichheit der Geschlechter....
Meine Frage: Sind bei Euch Jungen eigentlich
Menschen zweiter Klasse, oder wie kommt es das selbst das einritzen
der Klitorisvorhaut verboten ist, aber das abtrennen der männlichen
Vorhaut ohne Betäubung völlig OK? Meint ihr Jungen fühlen keine
Schmerzen, oder haben kein Recht auf Unversehrtheit des eig. Körpers
Antwort:Hallo Bela, wir GRÜNE setzten uns für die Gleichheit der Geschlechter und für den Kinderschutz sehr intensiv ein. Niemand soll aufgrund seines Geschlechts oder Geschlechtsindentität benachteiligt werden. Die Unversehrtheit des eigenen Körpers ist ein hohes und schützenswertes Gut und Menschenrecht. Der Deutsche Bundestag hat im Dezember 2012 nach intensiver Beratung ein Gesetz beschlossen, dass die Beschneidung von Jungen regelt. Es sieht vor, eine medizinisch fachgerecht durchgeführte Beschneidung weiter zuzulassen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Von den Abgeordneten der grünen Bundestagsfraktion stimmten 34 für das Gesetz, 16 dagegen und 15 haben sich enthalten. Gewissensfragen, welche die Ethik, Moral oder religiösen Überzeugungen Einzelner betreffen, werden in unserer Bundestagsfraktion nicht durch Mehrheitsbeschluss entschieden. Wir haben immer für eine verantwortungsbewusste und sensible Abwägung der Grundrechte geworben. Zur Frage, ob Eltern eine solche Entscheidung für ihre religionsunmündigen Kinder treffen dürfen, gab und gibt es bei den Grünen unterschiedliche Auffassungen. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz bejaht diese Frage. Viele Abgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollten über Änderungsanträge Verbesserungen beim Gesetzentwurf der Bundesregierung erreichen. Gefordert wurde zum Beispiel, das Recht des Kindes, den Eingriff abzulehnen, ausdrücklich auch im Gesetz zu verankern. Dafür gab es Parlament keine Mehrheit. Eine Reihe Abgeordneter (unter diesen viele aus der grünen Bundestagsfraktion) hatte einen alternativen Gesetzentwurf eingebracht, der hinsichtlich des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, dem Kindeswohl, der elterlichen Fürsorge, der Religionsfreiheit und dem Selbstbestimmungsrecht des Kindes zu einer anderen Abwägung kam, und deshalb vorsah, dass Eltern eine Beschneidung ohne medizinische Indikation erst veranlassen können, wenn ihr Sohn mit 14 Jahren die Religionsmündigkeit erreicht hat und in den Eingriff einwilligt. Die Unterzeichner dieses Antrages sahen zumeist einen Widerspruch zwischen dem Recht auf gewaltfreie Erziehung und der vom Sorgerecht künftig erfassten Möglichkeit der Eltern, in die Beschneidung einzuwilligen. Dieser Gesetzentwurf fand im Bundestag keine Mehrheit. Es gibt auf allen Seiten ehrenwerte und respektable Argumente. Sowohl den Argumenten, als auch denen, die sie vertreten, treten wir GRÜNE jeweils mit großem Respekt gegenüber. Viele Grüße 3TW-Team
Die machen sich ja richtig Mühe! Der einleitende Satz wird tatsächlich variiert!
Zitatwir GRÜNE setzten uns für die Gleichheit der Geschlechter und für den Kinderschutz sehr intensiv ein
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Das kommt eben dabei heraus, wenn man den Computer "Deep Green Thought" befragt.
Kann mal jemand den Schöpfern dieser größten Intelligenz des Universums mitteilen, sie mögen bitte die völlig unnötige Verbosität deutlich herabsetzen.
Ich finde "42" hätte als Antwort auf all unsere Fragen vollkommen ausgereicht.
Wie von "Deep Green Thought" zu erfahren war, wird die Antwort "42" in Zukunft unterteilt.
Beispiele:
42a : "...antisemitische Stimmen..."
42b : "...angemessene Betäubung..."
42c : "...historische Verantwortung..."
42d : "...nicht zu vergleichen..."
Frage: Was muss eigentlich passieren, damit Politiker merken, das man Religion nicht an dritte ausüben darf. Erst recht nicht an Kindern ohne Betäubung. Denn für Säuglinge gibt es keine richtig wirkende Betäubung. Wann hört der Beschneidungsunsinn auf?
Antwort: Hallo Bela, der Deutsche Bundestag hat im Dezember 2012 nach intensiver Beratung ein Gesetz beschlossen, dass die Beschneidung von Jungen regelt. Es sieht vor, eine medizinisch fachgerecht durchgeführte Beschneidung weiter zuzulassen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Von den Abgeordneten der grünen Bundestagsfraktion stimmten 34 für das Gesetz, 16 dagegen und 15 haben sich enthalten. Gewissensfragen, welche die Ethik, Moral oder religiösen Überzeugungen Einzelner betreffen, werden in unserer Bundestagsfraktion nicht durch Mehrheitsbeschluss entschieden. Wir haben immer für eine verantwortungsbewusste und sensible Abwägung der Grundrechte geworben. Zur Frage, ob Eltern eine solche Entscheidung für ihre religionsunmündigen Kinder treffen dürfen, gab und gibt es bei den Grünen unterschiedliche Auffassungen. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz bejaht diese Frage. Viele Abgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollten über Änderungsanträge Verbesserungen beim Gesetzentwurf der Bundesregierung erreichen. Gefordert wurde zum Beispiel, das Recht des Kindes, den Eingriff abzulehnen, ausdrücklich auch im Gesetz zu verankern. Dafür gab es Parlament keine Mehrheit. Eine Reihe Abgeordneter (unter diesen viele aus der grünen Bundestagsfraktion) hatte einen alternativen Gesetzentwurf eingebracht, der hinsichtlich des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, dem Kindeswohl, der elterlichen Fürsorge, der Religionsfreiheit und dem Selbstbestimmungsrecht des Kindes zu einer anderen Abwägung kam, und deshalb vorsah, dass Eltern eine Beschneidung ohne medizinische Indikation erst veranlassen können, wenn ihr Sohn mit 14 Jahren die Religionsmündigkeit erreicht hat und in den Eingriff einwilligt. Die Unterzeichner dieses Antrages sahen zumeist einen Widerspruch zwischen dem Recht auf gewaltfreie Erziehung und der vom Sorgerecht künftig erfassten Möglichkeit der Eltern, in die Beschneidung einzuwilligen. Dieser Gesetzentwurf fand im Bundestag keine Mehrheit. Es gibt auf allen Seiten ehrenwerte und respektable Argumente. Sowohl den Argumenten, als auch denen, die sie vertreten, treten wir GRÜNE jeweils mit großem Respekt gegenüber. Einfache Lösungen wird es in dieser Frage nicht geben, aber wir wollen und werden weiter über dieses Thema debattieren. Viele Grüße, das 3 Tage wach Team
(würg)
ZitatEine Vorhaut zu haben ist NATUR!
Wie kann es sein, dass Grüne mehrheitlich eines der beiden Gechlechter benachteiligen, das Genital des männlichen Kindes der elterlichen Willkür preisgeben, während Mädchen auch vor geringsten genitalen Modifikationen geschützt werden?
Fassungsloser
ZitatHallo Herr ---, Wir Grünen setzten uns in allen Bereichen dafür ein, dass niemand aufgrund seines Geschlechtes oder seiner Genderidentität diskriminiert wird. Wir setzten uns auch für Kinderreichte ein und für ein Selbstbestimmungsrecht der Kinder und ihrer körperliche Unversehrtheit und das Recht auf eine gewaltfreie Erzeihung. Allerdings trifft die Frage der männlichen Beschneidung auch den Bereich der Religionsfreiheit auf das wir als Grüne auch großen Wert legen. Als die Regierung im Schnellverfahren ein Gesetz vorgelegt hat, welches die Beschneidung erlauben sollte, war noch keine Zeit diese Debatte in alle Sorgfallt abgewogen zu führen. Die Fraktion pflegt in Fragen die Religion betreffen die Abstimmung ganz der Gewissensfreiheit zu überlassen und so haben viele den Gesetzesentwurf der Regierung zugestimmt. Allerdings sahen auch einige aus der Fraktion die Konflikte mit anderen Grund- und Menschenrechten und haben einen alternativen Entwurf eingebracht, der auf Religionsmündigkeit und Einwilligung des Kindes setzt. Dafür hat sich aber keine Mehrheit im Bundestagsgefunden. Als gesamtpartei haben wir zu dieser Frage noch keine Position entwickelt, sie wird in der Partei und ihrern Arbeitskreisen (Gesundheit, Kinderrechte, Säkulare) zum teil sehr kontrovers noch diskutiert. Es wird nach der Bundestagswahl eine Kommission eingerichtet, die sich dieser und anderer Fragen des Religionsverfassungsrechts stellen wird und Beschlussvorlagen für einen Parteitag erarbeiten wird. Für uns ist diese Diskussion nicht beendet, es ist aber klar, dass wir sie mit dem nötigen Respekt führen müssen und die unterschiedliche Grundrechte sorgfältig abwägen müssen. Dabei stützten wir uns auf fundierte Positionen in der Kinderrechtspolitik.
Jetzt klappt nicht mal mehr die automatische Rechtschreibprüfung bei den Grünen....
Das ging den Grünen alles zu flott. Et waren ja auch nur sechs Monate! Und für was hatten sie in der Zeit alles Zeit!
Aber - wenn sie nicht recht durchblickten, dann hätten sie doch nicht mehrheitlich zustimmen müssen! Für Leute die nicht durchblicken gibt es doch die Möglichkeit der Enthaltung!
"Wir Grünen setzten uns in allen Bereichen dafür ein.."
" Wir setzten uns auch für Kinderreichte ein.."
Kinderreiche? Wo gibt's die noch? Ach so.... ![]()
Erinnert mich irgendwie an den ollen Mielke:
ZitatIch liebe doch alle – alle Menschen – Na ich liebe doch – Ich setze mich doch dafür ein.
![]()
Jau, setzen, sechs! ![]()
ZitatErSie hat sich stets sehr bemüht. Wir wünschen HerrnFrau Grün alles Gute für seinihren weiteren Berufsweg - in der Produktion.
ZitatWir hoffen, dass wir Deine Frage zu Deiner Zufriedenheit beantwortet haben und zählen am 22. September auf Deine Stimme.
Genau, grün ist die Hoffnung! Ach nee, grün war mal die Hoffnung.
PS: Sind wir jetzt schon per du? Dududu!
Frage: Was sagen sie dazu das die Salbe Emla keine Zulassung für Säuglinge hat und daher völlig ungeeignet ist bei der Beschneidung 8 Tage alter Jungen benutzt zu werden. Ist das für Sie hinnehmbar und Akzeptabel?
Antwort:Guten Tag, Emla ist eine Creme, die lokale Betäubungsmittel enthält. Sie ist für Säuglinge mit bestimmten Einschränkungen (z.B. nicht für Frühgeborene) zugelassen, allerdings nicht auf der Schleimhaut der Geschlechtsteile für alle Kinder unter zwölf Jahren. Damit sollte sie nicht in diesem Bereich angewendet werden. Die einzelne Ärztin und der einzelne Arzt können Medikamente jedoch auch in begründeten Ausnahmen auch dann verwenden, wenn es einen speziellen Grund gibt dies trotzdem zu tun. Dies muss immer im Einzelfall geprüft werden, im Allgemeinen aber sollten lokale Betäubungsmittel eben nicht auf der Schleimhaut von Kindern angewendet werden. Ich hoffe wir konnten damit deine Frage zufriedenstellend beantworten. Viele Grüße! Das Drei Tage Wach Team
Unter Antworten stelle ich mir was anderes vor.....
"Warum halten die Grünen im Jahr 2K und Web 2.0
Zeitalter weiterhin an ritueller Kinderbeschneidung fest?
Das ist absolut gegen die Kinderrechte!
Tayfun Aksoy, 36, Erzieher U3 in Köln, Gegner von Kinderbeschneidung"
Hey, die Grünen bieten sogar ganz praktische Lebenshilfe!
ZitatWie finde ich am leichstesten eine Freundin? Ich bin 25 und immer noch Jungfrau.
ZitatHallo einsamer Karsten! Flirten! Einfach nett sein! Du selbst sein! Und wenn es einmal nicht klappt, bloß nicht entmutigen lassen. Schon am nächsten Tag könnte Dir deine Traumfrau in die Arme laufen
Bei uns Grünen gibt es davon viele, schau doch mal vorbei
Dein 3tw-Team
Und bieten auch noch gleich ihre Frauen an! Was man für Stimmen nicht alles macht! ![]()
Da können die doch bestimmt auch bei anderen Sachen Tips geben, z.B. wie man am besten eine Vorhaut restauriert.... ![]()
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