"Needlewitch", die Nadelhexe schreibt:
ZitatWenn ein Kind mit 4 Jahren Lobes haben will und die Eltern einwilligen und das Kind nicht vor dem ganzen Szenario im Studio wieder wegläuft dann stechen wir ihm auch die gewünschten Ohrlöcher - und wenn die Eltern gut über die Pflege aufgeklärt sind, sind Entzündungen sehr sehr selten.
Die Geschäftsfähigkeit des Kindes ist rechtlich nicht erforderlich - Eltern entscheiden in dem Alter sowieso alleine für ihre Kinder - da ist in Sachen Beschneidung vor nicht all zu langer Zeit noch extra ein Gesetz geschaffen worden....
Ein 8jähriger kann auch einer Beschneidung nicht effektiv widersprechen wenn seine Eltern das beschließen...