CSU-Rechtsexperte Norbert Geis

  • Rechtsexperte Norbert Geis: CSU-Politiker: Beschneidung dient dem Kindeswohl - Deutschland - FOCUS Online - Nachrichten

    Zitat:

    Das jetzt vom Bundestag geplante Gesetz solle „die Möglichkeit eröffnen, dass Juden in Deutschland nach ihrer Religion leben können“. Das Gesetz müsse respektieren, dass sich eine Religion in grundsätzlichen Positionen nicht verändern könne, „weil sie sonst ihren Wahrheitsanspruch aufgeben müsste“.

    Mit solchem Stuss wird man also Rechtsexperte in der CSU. Unfassbar. :evil:

    Kleiner Exkurs: es hat knapp 500 Jahre gedauert, bis Galileo Galilei rehabilitiert wurde, aber immerhin, der Wahrheitsanspruch wurde aufgegeben.

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
    George Orwell

  • Es gehört eben zu meiner politischen Erfahrung, das die Argumente immer absurder werden, je mehr die wahre Intension (Absicht), verschleiert werden soll. Also, Herr Geis? was sind Ihre wirklichen Intensionen, einen solchen Stuss zu verbreiten? Könnte das etwas mit dem Euro und Europa zu tun haben?

    Grüße, Rudi Gems

  • Na ja, der Herr Geis. Ich hätte nur gestaunt, wenn er etwas anderes gesagt hätte. Ich weiß nicht bei wem der seine juristischen Fähigkeiten erworben hat.

    Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
    Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)

  • Dieses Statement ist insofern interessant, daß hier postuliert wird, daß die Religion im Falle einer Änderung ihrer Rituale ihren Wahrheitsanspruch aufgeben müsse. Erstens kommt mir dieser Satz irgendwie bekannt vor, klingt irgendwie wie Herr... ähem.....hust.... Muß ich mal raussuchen diesen Link.... Haargenau der gleiche Satz.
    Und diese Aussage ergibt gar keinen Sinn.Im Umkehrschluß heißt das: Der Wahrheitsanspruch ist bereits aufgegeben, weil sich schon VIELES geändert hat. Und wir sollen gesetzliche Ausnahmen für Dinge ohne Wahrheitsgehalt aufgeben? Auch so herum wird kein Schuh daraus....
    Herr Geis, Sie sind beim Täuschungsversuch erwischt worden! Aber auch so hätte ich Ihre Arbeit nicht besser bewerten können.Sie ist inhaltlich falsch! Sechs, setzen!

  • Norbert Geis ist der Rechtsexperte der CSU. Das allein ist schon bezeichnend, wes Geistes Kind er ist.
    Ein paar Beispiele gefällig?
    - Z.B. sagte er zum Thema Homosexualität: “In der Ehe und bei heterosexuellen Paaren liegt die Zukunft. Und nicht bei irgendwelchen Fehlentwicklungen. ”

    - Zum Thema Schöpfungslehre und Evolution meinte er: "Die naturwissenschaftlichen Erkenntnisse von heute können doch morgen schon wieder anders aussehen.
    Wissen wir, ob unsere wissenschaftlichen Vorstellungen von der Entstehung der Welt in 200 Jahren noch in derselben Form Bestand haben?"

    - Widerständler und Opfer der NS-Justiz warten z.T. noch immer auf Rehabilitation, da beispielsweise Norbert Geis an den Urteilen der NS-Justiz an "Kriegsverräter" festhält.

    - Norbert Geis bemängelte, daß Gerhard Schröder, SPD, anläßlich der D-Day-Feiern den Soldatenfriedhof La Cambe, auf dem auch Soldaten der Waffen-SS begraben sind, meidet: „Der Kanzler sollte sich ein Beispiel an Helmut Kohl nehmen, der 1985 gegen starken Widerstand mit US-Präsident Reagan den Soldatenfriedhof in Bitburg besucht hat – obwohl dort auch Soldaten der Waffen-SS liegen.“

    - Norbert Geis verteidigte die anti-semitische Rede von Martin Hohmann, MdB, CDU.
    Er sagte der Stuttgarter Zeitung, jetzt müsse "auch einmal Schluss sein mit den Angriffen auf Martin Hohmann". In Bezug auf einen Ausschluss Hohmanns aus der Unionsfraktion sagte Geis: "Ich glaube nicht, dass eine Zweidrittelmehrheit für seinen Ausschluss zu Stande käme; es muss jetzt genug sein."

    Soviel zum Thema "Kompetenz in Rechtsfragen"...

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • Gerade gefunden: zu "unserem" Thema hat er sich bereits eingelassen. http://www.abgeordnetenwatch.de/norbert_geis-575-37585.html Demnach müßte das Beschneidungsverbot konkurrierend zu Art 6, GG zu sehen sein.

    Hier der Artikel im Wortlaut, um euch das Nachschlagen zu ersparen:


    (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
    (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
    (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
    (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
    (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
    George Orwell

  • Ava,
    nein, da bin ich mir ganz und gar nicht mehr sicher. Eine zweites Standbein wäre ihm auf alle Fälle sicher... ;)
    B.O.Bachter:
    Was mich immer wieder auf die Palme bringt ist, dass auch er bei seiner Argumentation (aber das liegt leider auch am Fragesteller) nur darauf eingeht, wie das Recht auf Religionsfreiheit des Kindes gegenüber der Entscheidungsgewalt der Eltern abzuwägen ist. Es wird viel zu wenig darüber gesprochen, dass wir hier nicht eine Form der Taufe vor uns haben, bei der man "nur" ein sichtbares Zeichen seiner Religion am Körper hat aber sonst keine Schäden davonträgt. Es ist so gut wie niemals die Rede davon, dass Körperfunktionen eingeschränkt und oft irreparabel geschädigt werden.

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • Es fällt mir auf, dass die Beschneidungsbefürworter zwar immer das Erziehungsrecht der Eltern und die Religionsfreiheit bemühen, dass diese abgewogen werden müssten gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ich habe inzwischen einige rechtliche Stellungnahmen der Beschneidungskritiker gelesen, die eine umfängliche Abwägung dieser Rechtsgüter machen und immer zum eindeutigen Ergebnis pro Unverletzlichkeit kommen, während ich von den Befürwortern noch nirgends eine ausführliche Abwägung der Rechtsgüter gesehen habe. Die sagen immer nur (wie Herr Geis): es müsste abgewogen werden, sie tun es aber nicht. Das lässt vermuten, sie glauben nicht an ein in ihrem Sinne positives Ergebnis.

    Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
    Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)

  • Zitat von Nobbi Geis:
    "Der Staat muss in Sachen Religionsfreiheit sehr vorsichtig vorgehen, da er dort einen besonders sensiblen Bereich der Privatsphäre betritt. "


    Ach nee, und ich dachte die Vorhaut sei ein besonders sensibler Bereich der Privatsphäre... bei ihm anscheinend nicht...

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Die Befürworter argumentieren oft mit dem Hinweis, dass die Beschneidung zwar Körperverletzung sei, diese aber durch das elterliche Sorgerecht gedeckt sei, wenn die Eltern der Meinung sind, die Beschneidung diene dem Kindeswohl. Hier und nur hier sollten wir ansetzen.
    Gegen Religionen und ihre Praktiken zu wettern ist sinnlos, das schaffen wir in hundert Jahren nicht.
    Aber wenn in die Köpfe der Menschen das Verständnis dafür einzieht, dass die Beschneidung eben NICHT dem Kindeswohl dient, sondern oft schwere Schäden nach sich zieht, dann haben wir eine Chance, denn nur dann ist das stärkste juristische Argument ausgehebelt.
    Das haben wir ja jetzt wieder beim Berliner "Ohrlochurteil" gesehen. Es gab Schmerzensgeld für das Kind und der Richter überlegt, ob er den Fall an die Strafkammer weitergibt, da er sich nicht sicher ist, ob das Ohrloch "dem Kindeswohl" dient.
    Mein nächstes "Einzelprojekt" wird auf alle Fälle sein, meine Geschichte an den Richterbund und an diverse Unis zu schreiben (jaja, ich weiß, hätt ich längst tun sollen...)

    Es muss endlich klar werden, dass die Beschneidung keine lässliche Sünde im Dienste der Religion ist sondern Körperverletzung, die NIEMALS den Wohl des Kindes dient.

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
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  • Vielen lieben Dank, Weguer, dass Du Dich dazu bereit erklärst.

    Genau: es geht um den Begriff "Kindeswohl". Momentan werden Studien dazu hin- und hergeschmissen und darüber schwadroniert, was daran nun glaubwürdig ist oder nicht - wenn man überhaupt soweit kommt. Viele Verfasser juristischer Abhandlungen beziehen ernsthaft das Thema "der Junge gehört mit der Beschneidung zu der Gemeinschaft und es geht ihm damit gut, er könnte sich sonst ausgegrenzt fühlen" in die Auslegung des Begriffs "Kindeswohl" ein. Auch das AG Köln hatte ja zunächst so argumentiert - und mit anderen abstrusen Glaubenssätzen wie den angeblichen medizinischen Vorteilen.

    Zeig ihnen, wo die Fahne hängt! :thumbup:

    Ein Beschnittener redet nur von sich selbst. Er ist kein Lobbyist. Er ist ein Zeuge dessen, worum es bei Beschneidung wirklich geht.

  • Unser besonderer Freund, Herr Geis, muss wohl seinen Hut nehmen.
    Seine Partei hat ihn abgesägt!

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
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  • war schon immer für jeden gefährlichen Irrsinn gut. Legendär seine Streitereien mit Volker Beck - und nun, was die angebliche Harmlosigkeit von aufgezwungenen Vorhautamputationen bei Kindern angeht, sind sie erstmals einer Meinung!

    Nobbi und Volki - läuft da was??? :love:

  • Seine Partei hat ihn abgesägt!

    Es geschehen doch noch Wunder. Mit dem müssen wir wohl nicht mehr lange aufhalten.

    Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
    Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)

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