"...Ich bin gespannt, ob die Berliner Staatsanwaltschaft den Fall des Ohrläppchen-Stechens bei einem kleinen Mädchen, der gerade durch die Presse geht, aufgreift. Wenn sie hier die Erfüllung eines Straftatbestandes sieht, dann wird sie die Beschneidung von Kindern auch nicht mehr anders sehen können. Alles andere wäre eine skandalöse Rechtswillkür...."
Da könnte dann wieder argumentiert werden, daß das Eine religiös (und somit schützenswert) begründet ist und das andere einfach so passiert. Außerdem hat Deutschland den Ohrlochstechern gegenüber keine historische Verantwortung, die von außerhalb noch mal in Erinnerung gerufen werden könnte....
Ex Verfassungsrichter gegen voreilige politische Schritte in Sachen Beschneidung
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Da könnte dann wieder argumentiert werden, daß das Eine religiös (und somit schützenswert) begründet ist und das andere einfach so passiert. Außerdem hat Deutschland den Ohrlochstechern gegenüber keine historische Verantwortung, die von außerhalb noch mal in Erinnerung gerufen werden könnte....
Denkst Du wirklich, dass hier mit solch eklatant unterschiedlichen Maßstäben gemessen würde bzw. werden wird? Gruselige Vorstellung.
Ich hatte schon die Hoffnung, nachdem dem Kind jetzt Schmerzensgeld zugesprochen wurde, dass das Verständnis für die Schwere der Beschneidung wachsen würde.
Und da ja selbst von den religiösen immer wieder der Vergleich mit dem Ohrlochstechen kommt, frage ich mich schon: Was wollt ihr denn noch mehr? Wenn selbst ein Ohrloch schmerzensgeldwürdig ist, was ist dann mit der Amputation von ca. 50% der Penishaut? -
Also es gibt sicher einiges in der Rechtspraxis in unserem Staat zu kritisieren. Aber in völliger rechtlicher Willkür leben wir nun doch nicht. Dann wäre alles was wir tun wohl vergebliche Liebesmühe. Ich versuche, die Spielräume auszuloten, die wir nutzen können. Und ich denke schon, dass im Falle eines "Ohrläppchen-Urteils" als strafbare Körperverletzung kaum noch jemand ernsthaft mit dem religiösen Argument durchkommt. Schließlich wurde das archaische Elterngewohnheitsrecht der Prügelstrafe vor über 10 Jahren auch als Kindesmisshandlung verboten. Dem gingen auch Diskussionen über den gelegentlichen "Klapps" voraus. In unserem Fall ist es politisch schwieriger, weil es sich um eine besondere Rücksichtnahme gegenüber Angehörigen der jüdischen Religion handelt und wir alle die Geschichte vom Dritten Reich kennen. Politiker machen auch Aufwand-Nutzen-Überlegungen: was bringt es uns, wenn wir uns für oder gegen eine Seite entscheiden und wieweit kann es uns schaden? Unsere Aufklärungsarbeit zielt darauf ab, diese Entscheidung in unserem Sinn ausfallen zu lassen. Aber ohne Optimismus, dass es uns gelingt, geht es nicht. Ich habe das Gefühl, dass etwas in Bewegung gekommen ist. Die Diskussion lässt sich nicht mehr unter den Tisch kehren.
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Hier ein Beitrag über die Stellungnahme von Prof. Hassemer (dem vormaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts):
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Cool! Der Mann gefällt mir, sehr vernünftig!

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LOL, und jetzt warnt der Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier vor der "Erosion der Rechtsstaatlichkeit" - die er selbst mit seiner Forderung nach Legalisierung der Jungenverstümmelung betrieben hat!

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