QuoteGenitalverstümmelung bei Jungen: Dass der neu geschaffene § 226a Strafgesetzbuch ausdrücklich die Genitalverstümmelung an Frauen und Mädchen bestraft, nicht aber die an Männern und Jungen, empfindet der Strafrechtsprofessor und Richter am Oberlandesgericht Nürnberg Tonio Walter in der Zeit als Zumutung. § 226a StGB verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass "niemand wegen seines Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt" werden dürfe, so Walter. Die ausschließliche Inbezugnahme des weiblichen Geschlechts sei gespenstisch und habe auch mit der Wirklichkeit der männlichen "Beschneidung" wenig zu tun. Zu Unrecht werde letztere zumeist als medizinisch einwandfreier sauberer Eingriff gesehen, wogegen auch das bloße Entfernen oder Anstechen der Klitoris-Vorhaut stets als "Verstümmelung" gelte.
Tonio Walter zu §226a
-
-
Er soll darüber einen Artikel in der heutigen Ausgabe der ZEIT veröffentlicht haben. Geh ich gleich mal kaufen!
-
Der Artikel von Prof. Walter in der "Zeit" ist wirklich ein Hammer. Walter formuliert entschieden und präzise.
Quote from Tonio Walter"Wie schafft man es, einen so harten Verstoß gegen das verfassungsmäßige Diskriminierungsverbot durchzusetzen? Indem man ihn verbrämt. Darin hatten die Verantwortlichen Übung, denn das mussten sie schon für die Legalisierung der Jungenbeschneidung tun. Und auch dieses Mal: Beschneidung von Mädchen heißt in allen Formen »Verstümmelung«, die der Jungen stets nur Beschneidung...Juristisch ist Paragraf 226a nicht so schlimm; ihn wird das Bundesverfassungsgericht kassieren."
Die Verwendung des Begriffs "Verstümmelung" statt "Beschneidung" geht auf Edward Schramm zurück. -
Seite 13:
Das unantastbare Geschlecht
In Deutschland wird jetzt Genitalverstümmelung bestraft - aber nur, wenn Frauen die Opfer sindvon Prof. Tonio Walter, Universität Regensburg, Richter am OLG Nürnberg
QuoteDamit verstößt der neue Paragraf 226a StGB gegen einen zentralen Satz des Grundgesetzes: dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
-
Vermaledingsbumstes Urheberrecht. Kann man leider wieder nicht komplett hier einstellen. Hoffentlich ringt sich die ZEIT dazu durch, ihn online zu stellen...
-
Dass das ausgerechnet in der ZEIT kommt, das wundert mich. Hat man den Joffe dort jetzt ausgebootet?
Kann man die ZEIT, wie vor etlichen Jahren, wieder mit großem Genuss und Gewinn lesen?
Ach, selbst wenn, da ist ja noch der di Lorenzo, buahahha!
Erfreulich, dass jetzt auch immer mehr renommierte Juristen konsequent von Verstümmelung reden, wenn Verstümmelung in der Verpackung ist. Ich hoffe, das setzt sich jetzt allgemein durch.
Allerdings kann ich mir vorstellen, dass unsere Bundesjustizverstümmlerin dann mit einem neuen "Ergänzungsparagraphen" kommt:Quote
§130 StGB (7)
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung als "Verstümmelung" bezeichnet.Denn unsere Minderheiten sollen sich doch bei uns wohlfühlen!!!!!!!! Scheiß auf die Mehrheit der "Kartoffeln"!

OK, ich werde mir ausnahmsweise dieses Blatt noch mal kaufen, ihr habt mich heiß gemacht. Obwohl mich diese !&%$§? aus ihrem Forum geschmissen haben, weil ich dort gewagt habe, die fatale Entschließung des "Ethikrates" (man erinnert sich sicher an "Dr. Latasch und sein Video") zu kritisieren.
-
Obwohl mich diese !&%$§? aus ihrem Forum geschmissen haben, weil ich dort gewagt habe, die fatale Entschließung des "Ethikrates" (man erinnert sich sicher an "Dr. Latasch und sin Video") zu kritisieren.
Böööööser Junge!!
In die Ecke mit Dir und einen Eselshut aufsetzen!Christoph Mandla bringt es in seinem Aufsatz "Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes" (FPR 2013, Rdnr.244 ff.) in Fußnote 4 auch schön auf den Punkt:
QuoteDie Kanzlerin behält mit ihrer Bemerkung von der "Komikernation" ungewollt Recht. Die Ansichten darüber, was komisch ist, mögen differieren, es hat aber Slapstickqualität, wenn bei der Vorführung eines Films, der zeigen soll, wie harmlos die Beschneidung ist, eine Zuschauerin vor Entsetzen in Ohnmacht fällt.
Sollte irgendjemand aus unserer Leserschaft gerade nicht im Bilde sein: FAZ: Jacobs Beschneidung -
Quote
Die Ansichten darüber, was komisch ist, mögen differieren, es hat aber Slapstickqualität, wenn bei der Vorführung eines Films, der zeigen soll, wie harmlos die Beschneidung ist, eine Zuschauerin vor Entsetzen in Ohnmacht fällt.
Slapstickqualität, geil! :):)
-
Scheiß auf die Mehrheit der "Kartoffeln"!
Verdammt, ich muss unbedingt das Wort "Kartoffeln" in die Zensurliste aufnehmen!
Wie konnt ich nur übersehen, daß irgendeiner irgendwann dieses brutale Schimpfwort hier verwendet?!
-
Habe den Artikel gerade gelesen, alles in allem ist er große Klasse!
Er hat aber auch ein paar Schwächen:QuoteDas Gesetz verlangt lediglich, dass die Regeln der ärztlichen Kunst beachtet werden, vor allem, dass man eine Narkose gibt...
Das ist etwas ungenau. Unter "Narkose" verstehen die meisten Menschen "Vollnarkose", das andere nennt man üblicherweise Lokalanästhesie oder örtliche Betäubung.
Im Gesetzestext selbst steht nichts von Narkose "Regeln der ärztlichen Kunst" ist ein dehnbarer Gummibegriff.In der Begründung des Gesetzes steht:
Quote
Zum Teil wird dabei nach einer Sedierung durch ein Zäpf- chen eine Lokalanästhesie im Wege der Injektion vorge- nommen, zum Teil erfolgt die Auftragung einer anästhesie- renden Salbe (etwa EMLA). Bei älteren Kindern wird der Eingriff auch unter Vollnarkose durchgeführt.Also Diazepam- (früh wird man angefixt!) oder Paracetamol-Zäpfchen bzw. EMLA-Salbe kann man nun beim besten Willen nicht als "Narkose" bezeichnen. Der Gesetzgeber hält das aber für ausreichend, und Gerichte sind somit gehalten, den Gesetzestext eben so zu interpretieren.
Interessanterweise wird in der Begründung viel auf das Judentum, und das jüdische Ritual eingegangen, aber das Wort "Wein" findet sich nicht, wo der doch üblicherweise als Sedierungsmittel eingesetzt wird. Das wird schamhaft unterschlagen. Alkohol an Neugeborene! Die gegenüber Alkohol extrem empfindlich sind! Und der bei ihnen auch in kleinsten Mengen (schon über die Atmung und die Schleimhäute) wirkt! Klar wird das Baby dann sofort friedlich. Aber die Mutter, die ihrem Baby einen Spritzer Cognac in die Flasche gibt, damit es endlich Ruhe gibt und schläft - die wird ggf. (zu Recht) bestraft.QuoteSie [die Vorhaut] schützt ein kleines Körperteil, das sexuelle Erregung auslöst, ohne selbst Teil dieses - wie die Biologen sagen - Erregungssystems zu sein.
Das halte ich für falsch. Die Penis-Vorhaut hat mehr Nervenzellen als die Penis-Eichel. Besonders das "ridged band"
QuoteWork in progress indicates that retraction and stretching of this accordion-like structure triggers reflex contraction of bulbocavernosus and bulbospongiosus.[4]
Taylor theorizes that the main function of the ridged band is to trigger sexual reflexes. In a letter to the editor of BJU International, 2007, Taylor writes:
Initial study (J.R.T. unpublished) indicates that the real importance of the ridged band to sexual intercourse lies in an ability to trigger a reflex contraction of muscles responsible for ejaculation.[5]
In the Journal of Sexual Medicine, 2007, Taylor states:
Both glans and prepuce contribute to the single mucocutaneous junctional zone of the penis and it is possible that these apparently dissimilar structures in fact share similar functions related more to sexual reflexes than to touch perception.
http://en.wikipedia.org/wiki/Ridged_band
und das Frenulum:
QuoteThe frenulum and the associated tissue delta on the underside of the penis below the corona has been described in sexuality textbooks as "very reactive" and "particularly responsive to touch that is light and soft." The “underside of the shaft of the penis, meaning the body below the corona” is a “source of distinct pleasure.”[5] Crooks and Baur observe that two extremely sensitive specific locations that many men find particularly responsive to stimulation are the corona, and the frenulum
...
The frenulum is often crushed and cut away, or broken during infant circumcisions.http://en.wikipedia.org/wiki/Frenulum_of_prepuce_of_penis
Aber alles in allem ein wirklich guter Artikel. Gut z.B. der Hinweis auf den §226 StGB (früher "Zeugungsunfähigkeit", jetzt "Fortpflanzungsunfähigkeit"), der geschlechtlich symmetrisiert wurde. Wie eigentlich im Laufe der letzten Jahrzehnte so viele Gesetze geschlechtlich symmetrisiert wurden (fast immer um Benachteiligung des weiblichen Geschlechtes zu beheben), bis auf die, wo es logischerweise keine Symmetrie geben kann (die Schwangerschaft betreffend).
Gut die Beschreibung des rhetorischen Tricks (Verstümmelung vs. Beschneidung). Und die Polarisierung, , die Rosinenpickerei, die betrieben wird: Bei der FGM werden stets die dunkelsten Aspekte aufgeführt, dagegen wird die MGM als problemlos, harmlos "alles easy" und vorteilhaft dargestellt.QuoteAllerdings müssen wir überlegen, wie viele Botschaften dieser Art Männern und Jungen noch zumuten möchten
Ja, schaun mer mal! Weitgehend unbemerkt vom Mainstream und vom Gleichklang der "Qualitätsmedien" brodelt es schon kräftig...
PS: Ich habe den Artikel mal vorsichtshalber eingescannt. Wozu zahlt man schließlich eine Zwangsabgabe auf alle Scanner, Festplatten, Speicherkarten, CD-ROMs, und Drucker für "Privatkopien"?
Einen "wirksamen" Kopierschutz" hatte er anscheinend nicht (Schönen Gruß an Frau Zypries!) (BTW, ist die "was war noch mal ein Browser?" jetzt nicht im "Kompetenzteam? :)) -
werners unglaublicher Fundus, mit dem er uns auf einen lesenswerten Link über die Verwendung von Begrifflichkeiten ("Verstümmelung" - "Beschneidung") hinwies, passt sehr gut auch zu Walters Ausführungen: Neues von Jerzy Montag
-
Der Artikel von Tonio Walter ist nun auch bei Zeit-Online verfügbar:
http://www.zeit.de/2013/28/genita…g-gesetz-frauen -
Quote
"Juristisch ist Paragraf 226a nicht so schlimm; ihn wird das Bundesverfassungsgericht kassieren".

-
Der Artikel von Tonio Walter ist nun auch bei Zeit-Online verfügbar:
http://www.zeit.de/2013/28/genita…g-gesetz-frauen
Danke für den Link, da hätte ich ja glatt €4,50 sparen können!
Das ist das drollige an der ZEIT - jetzt, nachdem das Kind in den legislativen Brunnen gefallen ist (und die ZEIT dabei kräftig mitgeschubst hat) - da können sie auf einmal anders. Schaut mal, wir sind doch gar nicht so!Wie auch immer - ein guter Artikel bleibt ein guter Artikel - und online ist er noch viel wertvoller!
Bin mal auf die Leserkommentare gespannt (auf die, die "zugelassen werden" ;)). Ich böser Junge darf meinen Senf dort ja nicht mehr abgeben...

-
Bin mal auf die Leserkommentare gespannt
Meiner wurde sofort veröffentlicht (Narwal2012). -

Wann denn? War FGM nicht immer schon strafbar? Wo sind die Fälle, wo sind die Urteile? Das ist doch alles pure Schaumschlägerei! Politiker, die sich aufplustern, produzieren, profilieren (wollen). Seht her, aber wenigstens die Mädchen haben wir doch gerettet! Wir sind also doch Kinderschützer! Haaa, haaa, haaa!
Viel wichtiger wäre es, den 1631d zu kassieren! Aber das ist noch überhaupt nicht abzusehen. Und beim BVerfG ist nie sicher, wie die Sache ausgeht, auch in Sachen Diskriminierung von Männern, man denke nur an die Wehrpflicht. Das BVerfG hat schon etliche fragwürdige/skandalöse Urteile gefällt. Da ist immer auch dieser politische Druck im Spiel. Die Richter sind allesamt von den Kinderverräter-Parteien ins Amt gehievt worden. Das streifen die nicht mal eben ab.
Und nie vergessen: Drehmoment = Kraft x Hebelarm. Die Kraft (Masse) ist zwar gering, aber der Hebel ist enorm! -
Naja, aber auch die Urteilsgründe, mit denen § 226a kassiert werden könnte, wären klasse - falls das Ding kassiert wird.
-
Schlimmstenfalls käme dabei heraus, dass das BVerfG sagt: Typ Ia muss aus dem§226a herausgenommen werden, sonst ist er verfassungswidrig. Dann wäre nichts gewonnen, sondern nur etwas verloren.
Aber wer sollte überhaupt wegen des §226a klagen? Eltern, die gerne ihre Tochter vorhautamputieren möchten? Wohin sollten die anschließend flüchten? -
...falls das Ding kassiert wird.
Aus meiner Sicht geht es nicht unbedingt nur darum, ob und wie die Gesetze real kassiert werden können, sondern dass die Offensichtlichkeit ihrer Verfassungswidrigkeit auf den Tisch kommt und dort bleibt. Das hat Auswirkungen auch auf die allgemeine öffentliche Diskussion. Das ist möglicherweise vielen zu wenig, aber noch vor einem halben Jahr hatten wir nicht derart viele Stellungnahmen von Profis wie heute. -
Aber wer sollte überhaupt wegen des §226a klagen? Eltern, die gerne ihre Tochter vorhautamputieren möchten?
Ja so in etwa: Gerichtsentscheidungen im Falle weiblicher Beschneidung - Familiengericht Bonn -
Participate now!
Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!