Der §1631 im Wandel der Zeiten

  • Anno 1896

    Zitat

    Die Sorge für die Person des Kindes umfaßt das Recht und die Pflicht, das Kind zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Der Vater kann kraft des Erziehungsrechts angemessene Zuchtmittel gegen das Kind anwenden.


    Ergo der Vater darf das Kind verprügeln, die Mutter aber nicht.
    Was sehen wir? Ein geschlechtsspezifisches, Gesetz, das erlaubt, das Kinder (seelisch) verstümmelt werden.
    (BTW, zu der Zeit durften bayrische Männer auch ihre Ehefrauen noch ruhig mal tüchtig durchhauen. Natürlich nur "angemessen", versteht sich.)

    Dann kam gesellschaftlicher Fortschritt auf, Gesetze wurden geschlechtlich symmetrisiert:

    Ab 1958 durfte dann endlich auch die Mami prügeln!

    Die UN-Kinderrechtskonvention 1992 zwang dann die Mitgliedsstaaten Maßnahmen zu treffen, um Kinder vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung zu schützen. Das ließ sich aber in D zunächst nicht durchsetzen.

    Erst im Jahre 2000 kam der 1631 in die heutige Form Kinder dürfen nicht mehr gezüchtigt werden, nicht mal eine Ohrfeige oder ein Klaps auf den Po sind da erlaubt. Weder von Papi noch von Mami.

    Zitat


    (1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

    (2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
    ...


    Hinzugekommen ist das Recht und die Pflicht zur "Pflege" des Kindes. Die Zerstörung eines gesunden Körperteils ist aber das genaue Gegenteil von "Pflege".

    Nun ist das Argument der Verstümmelungsapologeten, die Vorhaut-Amputation sei keine "Erziehungsmaßnahme", von daher würde "gewaltfrei" nicht greifen. Selbstverständlich ist sie das, in vielfältiger Weise, sie soll lebenslang auf das Kind einwirken und es beeinflussen. Dass religiöse Eltern ein Recht auf religiöse Erziehung ihrer Kinder haben ist unbestreitbar. Aber - Erziehung muss eben gewaltfrei sein!
    Dann ist da das Schlupfloch: " Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen". Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen!
    Warum in aller Welt steht da nicht: "Körperliche und seelische Verletzungen"?
    Warum sind seelische Verletzungen verboten, körperliche Verletzungen aber erlaubt, sofern sie nicht unter "Bestrafungen" fallen?
    Seltsam, nicht wahr? Ob der Gesetzgeber damals schon die MGM im Hinterkopf und Angst vor der großen Debatte hatte?
    Dabei kann die MGM sehr wohl als Präventiv-Strafe aufgefasst werden, schließlich ist eine Amputation am Genital von hohem Symbolcharakter: "Du siehst, wir können dir da unten was abschneiden. Also benimm dich, sonst können wir dir da noch mehr abschneiden!". Die extrem schmerzempfindlichen und für die Fortpflanzung entscheidenden Hoden sind ja nicht weit entfernt, also das, was Männer versuchen unter allen Umständen zu schützen.

    Ist die fremdbestimmte Vorhaut-Amputation "entwürdigend"? Ja, selbstverständlich! Wie jede Verstümmelung entwürdigend ist. Weil jeder Mensch das Recht hat über seine körperliche Vollständigkeit selbst zu entscheiden.
    Ausnahmen sind bei Kindern nur möglich wenn akute Gefahr für das Leben oder die Gesundheit nicht anders abwendbar sind.

    So wurden also jahrzehntelang Gesetze geschlechtlich symmetrisiert, Frauen und Kinderrechte wurden implementiert. Frauen und Kinder durften nicht mehr geschlagen werden, Frauen auch in der Ehe nicht mehr vergewaltigt werden (hat lange gedauert), usw. und sofort.

    Und dann kam das Jahr 2012, Leutheusser-Schnarrenberger, und der Rückfall in vergangene Jahrhunderte.

    Der Zusatz d des §1631 stellt alles wieder auf den Kopf, April, April!

    Jetzt haben wir also wieder, wie 1896, ein geschlechtsspezifisches (wenn auch in anderem Sinne) und verstümmelungslegitimierendes (wenn auch diesesmal körperlich statt seelisch) Gesetz.

    A propos 1896: Da steht "angemessene" Züchtigung. Erinnert Euch das an was? In der Begründung zum 1631d steht auch was von "angemessen", wo es um die Betäubung geht. Dass das nur ein Alibi-Gummibegriff ist, ist klar.
    Denn die Begründung hält EMLA-Salbe für "angemessen und wirkungsvoll". Was medizinischer Blödsinn ist.
    Dazu kommt, dass niemand je nachprüfen wird oder nachprüfen kann oder nachprüfen soll, was in dem Schmierkram, denn der Mohel evtl. aufträgt drin ist - der völlig betäubungslosen Amputation sind Tür und Tor geöffnet.
    Denn das sehen manche Gläubige als gottgewollt.
    Außerdem schmeckt die EMLA-Salbe beim Metzizah sicher nicht so toll...
    Schutz des Kindes durch solche "Auflagen": NULL!

    There is no skin like foreskin

  • Dann ist da das Schlupfloch: " Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen". Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen!
    Warum in aller Welt steht da nicht: "Körperliche und seelische Verletzungen"?
    Warum sind seelische Verletzungen verboten, körperliche Verletzungen aber erlaubt, sofern sie nicht unter "Bestrafungen" fallen?
    Seltsam, nicht wahr? Ob der Gesetzgeber damals schon die MGM im Hinterkopf und Angst vor der großen Debatte hatte?

    Das scheint mir dann doch etwas zu weit hergeholt. Körperliche Verletzungen sind natürlich sowieso strafbar und waren es auch immer schon. Körperliche Bestrafungen führen automatisch zu körperlichen Verletzungen und es hätte den 1631 eigentlich gar nicht benötigt. Er steht ja auch nicht im Strafrecht.
    Was der Gesetzgeber ausdrücken wollte, war, dass Körperstrafen aus pädagogischen Gründen keinen Rechtfertigungsgrund mehr für Körperverletzungen darstellen sollen.
    Das pädagogisch motivierte Drohen mit der Beschneidung verstösst mit Sicherheit gegen das Kindeswohl, auch nach dem neuen Gesetz. Fraglich ist nur, wie man das überprüfen will.

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

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