Die Rechtsfolgen für die laufenden Strafverfahren ergeben sich aus § 2 StGB (Strafgesetzbuch). Sie sind ganz normal. Eine sich zugunsten des Täters während eines laufenden Verfahrens ändernde Gesetzeslage wird seit den Kindertagen der Republik berücksichtigt und dieses Prinzip ist schon vielen Angeschuldigten zugute gekommen. Man denke nur an die Abschaffung der Strafbarkeit von Homosexualität im Jahre 1994. Alle laufenden Verfahren gegen homosexuelle Männer wurden mit dem Zeitpunkt der Abschaffung dieses irren § 175 StGB eingestellt und das war auch gut so.
Dieses unselige Gesetz und sein Zustandekommen sind ein einziger Skandal, aber mit Vorwürfen wie "Eingriff in die Gewaltenteilung" wäre ich arg vorsichtig.
Verfassungswidrig ist dieses Verstümmelungsgesetz allemal, da gibt es nichts zu deuteln, wenn man keine absichtlichen und schwerwiegenden Prüfungsfehler macht. Die Showpony-Juristen des Befürworter-Blocks prüfen z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes überhaupt nicht und kommen dann zu ihrem Ergebnis. Toll.