Eine Antwort nach mehr als einem Monat...

  • Zur Erinnerung, ich habe nach einen möglichen Schadensersatz für Betroffene gefragt und
    nach der Rechtfertigung gegebenenfalls gegen den Willen des zu operierenden zu handeln.

  • Danke für die Übermittlung dieser Mail.

    Dieser Text spricht wirklich Bände, nicht nur für die " Kunst", Textbausteine zu verwenden, sondern für die Rolle der Verbände in der Beschneidungsdebatte.

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Dieser Text spricht wirklich Bände, nicht nur für die " Kunst", Textbausteine zu verwenden, sondern für die Rolle der Verbände in der Beschneidungsdebatte.


    Man sollte vielleicht die Möglichkeiten der Ärztekammern nicht überschätzen. Für diese Organisationen stehen die Interessenvertretungen ihrer Berufsstände im Vordergrund. So schnell werden die sich also mit dem Thema Schadensersatz nicht befassen und wenn überhaupt, dann nur aus der Perspektive des Arztes. Dass die sich nicht all zu sehr für Patientenrechte einsetzen, darf man denen nicht übelnehmen. Da wird man andere Organisationen suchen müssen. Kein Arzt wird vom Gesetzgeber dazu gezwungen, eine medizinisch nicht notwendige Beschneidung durchzuführen und dass es ihm nun erlaubt wird, kümmert die Ärztekammern erstmal wenig. Die haben viel zu viele andere Interessen, als dass sie sich wegen des Beschneidungsparagraphen wertvolle Lobbyarbeit bei 434 Abgeordneten zunichte machen würden.

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