Schwapp - Ab! - Spiegel Bericht aus dem Jahr 1978

  • Sehr interessant, danke Pallas.

    Art. 2 GG:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

  • Den Spiegel-Artikel kannte ich noch nicht, ist ja hochinteressant. Was wäre gewesen, wenn es damals schon das Internet gegeben hätte? Hätten wir dann die Diskussion von heute schon 40 Jahre früher gehabt?
    Leider hat der Artikel nichts bewirkt, im Gegenteil, es ist alles noch schlimmer geworden.

    Wenn in nur drei Jahren, von 2008 bis 2011, die Zahl der "indizierten" Vorhaut-"Eingriffe" um 35% zunimmt - dann ist offensichtlich - dass das "Wohl des Kindes" den Behörden egal ist. Der 1631d ist das Sahnehäubchen drauf.

    PS: Das Internet gab es damals natürlich schon. Aber die meisten hatten keinen Zugriff darauf.

    There is no skin like foreskin

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