Dann würden die Strenggläubigen und ihre verängstigen Anhänger doch dorthin fahren, wo ihnen die Beschneidung nicht verboten wäre.
Das lässt sich nicht verhindern, kann aber kein Grund für eine grundrechtsopportunistische Entscheidung sein. Bei uns ist Steuerhinterziehung ein Delikt. Andere Länder machen daraus ein Geschäftsmodell durch Beihilfe zur St.-hinterziehung. Bei uns ist das Schlagen seiner Ehefrau oder Kinder unter Strafe gestellt, was nicht in allen Ländern gilt. So ließe sich noch mehr aufzählen.